Stellungnahme - 2020/AN/1193-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen und wie die Essensversorgung an den kommunal getragenen Rostocker Schulen wieder durch die Stadt selbst und nicht durch fremde Dritte erledigt werden kann. Dieser Prüfauftrag befindet sich in der Umsetzung und soll Ende des Jahres mit der Bürgerschaft ausgewertet werden. Bevor weitere Prüfprozesse eingeleitet werden, empfiehlt es sich aus Sicht der Verwaltung zunächst diesen Vorgang abzuschließen und ggf. präzisere Anträge zu formulieren.

 

Es wird darauf verwiesen, dass Teile der beantragten Maßnahmen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommune fallen. So ist beispielsweise die Stundentafel, einschließlich der Pausenzeiten eine Angelegenheit der schulischen Selbstverwaltung. In einem demokratischen Prozess entscheiden die Mitglieder der Schulkonferenz über den jeweiligen Ablauf des schulischen Alltages an ihrer Schule selbst.

 

Zum Schuljahr 2022/2023 ist die Konzession für das Schulessen neu zu vergeben oder eben eine eigene Versorgung zu etablieren. Dem vorgeschaltet soll aus Sicht der Verwaltung auch dieses Mal ein umfassender Beteiligungsprozess zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses sein. Bereits bei der letzten Ausschreibung hat sich dieses Verfahren sehr bewährt und zu einer gesunden Balance zwischen Wünschen und Wirklichkeit geführt. In dem Zusammenhang wurde auch eine umfassende Analyse der Essenräume vorgenommen und eine grobe Übersicht über Investitionsbedarfe erstellt, für ein Anforderungsprofil, das deutlich unter dem im Antrag gewünschten liegt. Sollte sich die Bürgerschaft dafür entscheiden entsprechende Parameter umsetzen zu wollen, ist damit eine Investition im deutlich zweistelligen Millionenbereich verbunden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung der Schüler*innen und Lehrer*innen an den kommunal getragenen Schulen stets wünschenswert. Dabei sind konsequenter Weise aber nicht nur Fragen des regionalen Bezuges, der Erzeugerqualität und der gesundheitsfördernden Menugestaltung sondern immer auch soziale Aspekte zu berücksichtigen.

 

 

Im konsequentesten Fall würde nach dem Vorbild baltischer, russischer und skandinavischer Städte das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Schulen gänzlich untersagt und eine Vollverpflegung nach entsprechenden Maßstäben durch die Stadt gewährleistet. Dieses Szenario ist jedoch rechtlich schwer durchsetzbar und darüber hinaus mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden.

 

 

 

Steffen Bockhahn

 

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Beschlüsse

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19.08.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - zur Kenntnis gegeben

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09.09.2020 - Bürgerschaft - vertagt

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24.02.2021 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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03.03.2021 - Bürgerschaft - vertagt