Stellungnahme - 2020/AN/1099-03 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Mit o.g. Änderungsantrag beabsichtigt der Einbringer den Satz „Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, das Einverständnis zum Verzicht auf einen Umwandlungsbericht sowie eine Vermögensaufstellung notarielle beurkunden zu lassen.“ (Satz 4) des Beschlusses ersatzlos zu streichen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Bei dem Antrag 2020/AN/1099 handelt es sich lediglich um die Entscheidung, ob ein entsprechender Prüfauftrag an die Verwaltung zum Formwechsel der RSAG in eine GmbH erteilt werden soll.

 

Sofern die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 12.08.2020 dem Antrag zustimmen sollte, wird die Verwaltung alle Möglichkeiten eines Formwechsels in die Prüfung einbeziehen. Dies betrifft auch den Verzicht auf einen Umwandlungsbericht sowie auf eine Vermögensübersicht.

 

Grundsätzlich ist ein Formwechsel wie im aufgezeigten Antrag möglich. Die Verwaltung empfiehlt jedoch um Darlegung der zum Antrag führenden Beweggründe, um gemeinsam ein Lösungsszenario zur Abstellung dieser außerhalb eines Formwechsels zu erarbeiten.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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09.09.2020 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

21.10.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben