Stellungnahme - 2020/AN/1168-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die im Antrag geforderten Daten sind überwiegend nicht bzw. nicht mit dem Differenzierungsgrad verfügbar. Die Straßendatenbank befindet beim Tiefbauamt im Aufbau.

 

Derzeit wird die Ausschreibung der Datenerfassung für die Straßendatenbank vorbereitet, die mittels Videobefahrung für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt werden soll. Dabei werden unter anderem auch die Parkbuchten, Parken am Fahrbahnrand sowie die gültige Beschilderung aufgenommen. Diese Daten können dann ausgewertet werden und der Situationsanalyse für Konzepte des Ruhenden Verkehrs und der Bewohnerparkgebiete dienen. Diese Daten werden frühestens im 2.Halbjahr 2021vorliegen, so dass dann eine Weiterbearbeitung der Daten möglich ist.

 

Beabsichtigt ist danach in Abstimmung mit den Ortsbeiräten eine Ausdehnung der Bewohnerparkgebiete mit hohem Parkdruck geplant, wie z.B. auf die Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Teile von Reutershagen oder auch die Südstadt.

 

Eine manuelle Erfassung ist gegenwärtig durch die Verwaltung als auch durch Vergabe an Dritte wegen erheblicher Kapazitätsengpässe nicht durchführbar.

 

Folgende gesamtstädtische Daten, auch nach Bewohnergebieten gelistet, sind verfügbar. Mit Stichtag 31.07.2020 sind 6026 Bewohnerparkausweise genehmigt. Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende einschließlich Freiberufler beträgt 870. Diese Zahlenwerden sich aufgrund der angepassten Prüfung voraussichtlich deutlich nach unten korrigieren. Zusätzlich wurden für Soziale Dienste 136 und HandwerkerInnen 785 Karten ausgegeben. Für ganz Rostock sind somit aktuell 1.791 Ausnahmegenehmigungen zum Parken in Bewohnerparkgebieten erteilt.

 

Dem Antrag sollte wegen der kurzen Terminstellung so nicht gefolgt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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gez.
Holger Matthäus

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Beschlüsse

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12.08.2020 - Bürgerschaft