Stellungnahme - 2020/AN/1170-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Übertragung der Festsetzung von Gebühren für Anwohnerparkausweise auf Kommunen ist überfällig.

 

Als Kommune können wir die Parkraumbewirtschaftung zwar über Parkgebühren regeln und auch die Festlegung von Anwohnerparkgebieten.

 

Die Bearbeitung und Ausgabe der Parkausweise allerdings erfolgte nach Bundesgebührenordnung für uns als Kommune nicht kostendeckend.

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gez.
Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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12.08.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben