Ergänzung Stellungnahme - 2020/AN/0874-03 (ES)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

In der Stellungnahme zur Vorlage 2020/AN/ 0874-01(SN) wurde informiert, dass sich die Verwaltung zur Frage der Erbbauzinshöhe an den zuständigen Minister gewandt hat. Wie angekündigt möchten wir die Bürgerschaft über die weitere Entwicklung in Kenntnis setzen.

Zwischenzeitlich liegt eine Antwort des Innenministers vor. Hierin wird der Einschätzung der Hanse- und Universitätsstadt geteilt, dass eine Erbbaurechtsbestellung zu den gegenwärtigen Zinssätzen für potentielle Vertragspartner unattraktiv ist. Es wird daher beabsichtigt, die im Durchführungserlass zu § 56 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern genannten Zinssätze hälftig zu senken. Hierzu muss jedoch die Beihilfekonformität in Bezug auf Erbbaurechtsbestellungen für Unternehmen geprüft werden. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung wird die Anerkennung der Vollwertigkeit auf der Grundlage gutachterlich ermittelter Erbbauzinsen - nach Vorlage des konkreten Falles - durch die Rechtsaufsicht in Aussicht gestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

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Holger Matthäus 

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Beschlüsse

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30.07.2020 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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30.07.2020 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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12.08.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben