Informationsvorlage - 2020/IV/1188

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

Der vorliegende Bericht umfasst die Übersicht über den Stand des Haushaltsvollzugs per 30.06.2020 sowie die Prognosen der Organisationseinheiten zum 31.12.2020 für die Ergebnis- und Finanzrechnung. Er enthält eine Zeitreihe über die Abrechnung der Ziele und Kennzahlen der wesentlichen Produkte.

 

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in Vertretung

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.07.2020 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

12.08.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben