Antrag - 2020/AN/1085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Bauvorhaben für die ein Einvernehmen der Gemeinde nach §36 BauGB herzustellen ist, frühzeitig vor Bearbeitung des Bauantrages im Ortsbeirat beraten zu lassen.

Es ist zu prüfen, ob diese Bauvorhaben im Gestaltungsbeirat beraten werden sollen.

Gleichzeitig sind diese Vorhaben entsprechend dem Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Rostock auf die Vorhabenliste zu setzen. 

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Sachverhalt:

Es kommt immer wieder vor, das vom Ortsbeirat sehr kurzfristig Empfehlungen für das Einvernehmen der Gemeinde von Bauvorhaben angefordert werden. Wenn die Beschlussvorlage vorliegt, sind dann nur noch Veränderungen durchsetzbar, die vom Investor nur noch auf freiwilliger Basis möglich, aber nicht mehr verbindlich durchsetzbar sind. Deswegen hält der Ortsbeirat es für sinnvoll, bevor die Beschlussvorlage von der Verwaltung bearbeitet wird, dieses Bauvorhaben schon vorher in den zuständigen Ortsbeiräten und evtl. dem Gestaltungsbeirat zu beraten. Der Ortsbeirat hält es für wichtig, dass entsprechend dem Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Rostock Bauvorhaben gemäß §36 BauGB frühzeitig auf die Vorhabenliste gesetzt werden.

Dann können Veränderungswünsche von der Verwaltung mit dem Investor noch vertraglich gesichert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Beschlüsse

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28.07.2020 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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20.08.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - Abstimmung entfallen

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08.09.2020 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

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09.09.2020 - Bürgerschaft - Abstimmung entfallen