Änderungsantrag - 2020/AN/0952-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
 

Die Textpassage

Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:

 

- Aufbau von PV-Anlagen auf allen, dazu infrage kommenden städtischen Gebäuden
  und Anlagen, sowohl bei Neubauten als auch Sanierungsbauten;

- Aufbau von Solaranlagen auf geeigneten Gebäuden der städtischen und
  genossenschaftlichen Gebäuden und Anlagen, sowohl bei Neubauten als auch
  Sanierungsbauten;

- auf allen geeigneten Dächern sind die maximal mögliche Anzahl an Photovoltaik-
  Modulen zu verbauen

- es sind schadstoffarme Photovoltaikanlagen zu verbauen

- städtische Neubauten und Sanierungen sind grundsätzlich so herzustellen, dass eine
  Nutzung von Photovoltaik möglich ist

- wenn bei Neubauten und Sanierungen keine Solaranlagen verbauten werden können, ist
  dies zu begründen und Ausgleichsmaßnahmen sind zu ergreifen

- die Prüfung bzw. Abstimmung des Aufbaus von Solaranlagen auf genossenschaftliche
  Gebäude und Anlagen erfolgt in enger Abstimmung zwischen Stadt und Genossenschaften

- Schaffung von Anreizen für die Eigentümer privater Gebäude zum Aufbau von
  PV-Anlagen durch Aufklärung über den wirtschaftlichen Nutzen dieser Anlagen und die
  für den Aufbau der Anlagen zur Verfügung stehenden Subventionen;

- Schaffung von Anreizen für die Eigentümer von Industrieflächen und -gebäuden zum
  Aufbau der PV-Anlagen;

- Begründung der Pflicht bei öffentlichen Bauvorhaben, PV-Anlagen einzubeziehen oder
  alternative Energiekonzepte zu entwickeln.

 

wird gestrichen.“

 

 

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Sachverhalt:

 

Somit lautet der Beschlussvorschlag nun wie folgt:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die den Anteil von Photovoltaik im Energiemix der Hansestadt Rostock nachhaltig zu steigern.




gez.
Anette Niemeyer

 

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Beschlüsse

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17.06.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt