Stellungnahme - 2020/AN/1025-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der vorliegende Antrag  macht auf ein vielschichtiges buntes Leben in der HRO aufmerksam und setzt ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Dies ist eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde, über die die Gemeindevertretung entscheidet (§22 Abs. 2 Satz 1 KV MV), zumal das städtische Leben durch die Corona-Prävention nicht in gewohnter Weise stadtfinden kann.

Die Beflaggung öffentlicher Gebäude erfolgt aus öffentlichem Anlass nach der Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude - Beflaggungsverordnung - vom 20. März 1998 für feststehende Termine (Beflaggungskalender) bzw. aus besonderem Anlass per Anordnung durch das Ministerium.

Damit ist die Beflaggung der öffentlichen Gebäude in engen Grenzen geregelt. Der Flaggenmast auf dem Rathaus ist ausschließlich diesen Anlässen für Beflaggung mit Europa-, Bundes- und Landesflaggen vorbehalten. Andere Flaggen dürfen nur mit Genehmigung des Innenministeriums gesetzt werden.

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hat 2014 in einem Rundschreiben alle Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte über den Prüfmaßstab für die Beflaggung nach § 1 Absatz 6 BeflVO M-V informiert (Anlage). Die Beflaggung öffentlicher Gebäude zielt darauf ab, zu besonderen Anlässen durch das Zeigen hoheitlicher Symbole, die Anteilnahme staatlicher und anderer öffentlicher Stellen (z. B. bei Besuchen von ausländischen Repräsentanten) zu demonstrieren.

Lediglich von privaten Organisationen verwendeten Flaggen kommt diese Funktion nicht zu. Dazu gehört auch die Regenbogenfahne.


Darüber hinaus stellt das Innenministerium auch klar, dass Kommunen Flaggen privater Organisationen jenseits öffentlicher Gebäude an anderen selbst aufgestellten Fahnenmasten im Gemeindegebiet hissen können. Dafür ist auch keine Genehmigung des Innenministeriums erforderlich.

Die 7 Fahnenmasten vor dem Rathaus sind den Aktionsfahnen vorbehalten. Sie prägen seit langem das Stadtbild mit dem Rathaus und machen auf die zahlreichen Initiativen der Hanse- und Universitätsstadt aufmerksam. Sie repräsentieren die Anteilnahme der Stadtgesellschaft.

Aus den vorgenannten Gründen wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 

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Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.06.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben