Antrag - 2020/AN/1049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Punkt 2 des Beschlusses 2020/BV/0858 wird aufgehoben.
  2. Das Rahmenkonzept zur Umsetzung des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung wird ungeändert beschlossen.
  3. Im Laufe der Umsetzung des Modellvorhabens erforderliche Anpassungen sind mit allen Beteiligten, einschließlich der Bürgerschaft, abzustimmen.
  4. Für das Gebiet Modellvorhaben Warnowquartier sind Möglichkeiten weiterer Förderung zu prüfen.

 

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Begründung der Dringlichkeit für den Ausschuss:

 

Am 03.06.2020 wurde bekannt, dass die Erteilung des Zuwendungsbescheids des Bundes (BMI) ausgesetzt ist, da die Bürgerschaft eine Überarbeitung des Rahmenkonzeptes, dem Bund und Land bereits zugestimmt hatten, beschloss. Dieser Beschluss sollte zügig aufgehoben werden, damit der Zuwendungsbescheid ohne weiteren Verzug ausgestellt werden kann.

 

Sachverhalt:

 

Mit Datum 15.04.2020 wurde das o.g. Rahmenkonzept seitens des Fördermittelgebers Bund, nach vorheriger Abstimmung mit dem Land MV, freigegeben. Bereits zuvor wurde Zustimmung signalisiert. Einer Umsetzung, d.h. der Einleitung der nächsten Schritte, stand nichts mehr im Wege. Der Zuwendungsbescheid an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hätte umgehend erteilt werden können, was auch vorgesehen war.

 

In Unkenntnis dieser Sachlage fasst die Bürgerschaft zunächst am 14.04. (Hauptausschuss) und dann am 29.04. (Bürgerschaft) den folgenden Beschluss in Punkt 2:

Das Rahmenkonzept zur Umsetzung des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung wird als Zwischenstand zur Kenntnis genommen. Es sind weitere, förderfähige Maßnahmen zu prüfen.

Dabei sind folgende Maßgaben zu berücksichtigen:

a)   Der Umfang des Neubaus der Theaterwerkstätten ist zu überprüfen, es sind möglichst gleichwertige Alternativen für die Entwicklung des Quartiers darzustellen, die ebenfalls förderfähig sind.

b)   Die Aufteilung der Finanzmittel ist zu überprüfen und möglichst weiter zu optimieren, insbesondere die Höhe des Einsatzes städtischer Mittel für die Errichtung des Mehrgenerationenhauses und der Theaterwerkstätten.

c)   Anforderungen des Klimaschutzes und der Energiewende sind zu ergänzen bzw. zu ändern oder klarer zu formulieren, u.a.

-         Ergänzung im Rahmenkonzept, Seite 14/15 von 22 (Handlungsfelder u. Oberziele)
- Ergänzung und Konkretisierung in Anlage 4 zum Rahmenkonzept: Indikatoren“

 

Aufgrund dieses mehrheitlich gefassten Beschlusses hat der Bund die Übergabe des Zuwendungsbescheids auf Eis gelegt.

 

Im Protokoll vom 03.06.2020 zur Telefonkonferenz vom 13.05.2020 heißt es unter anderem

Aktueller Sachstand

Das Gesamtkonzept wurde von der Bürgerschaft am 29.04.2020 gebilligt mit dem Hinweis, dieses weniger auf die Theaterwerkstätten und das Mehrgenerationenhaus zu fokussieren und mehr auf den Stadtteil insgesamt in Bezug auf Klimaschutz, Energieeffizienz, Mobilität etc. weiterzudenken, solange dies die Interessen des Bundes berücksichtigt bzw. durch die Förderung des Bundes gedeckt ist. Der Bund sieht diesen Weiterentwicklungswunsch grundsätzlich positiv. Entscheidungen können erst nach Konkretisierung der Weiterüberlegungen erfolgen. Auf die Einhaltung des Zeitrahmens wurde hingewiesen.

Nächste Schritte

Konkretisierung des Gesamtkonzepts ist Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Erschließungskonzepts für das gesamte Quartier, anschließend Erarbeitung des Bebauungsplans sowie Vorbereitung der Ausschreibungen für die Planungsleistungen der Erschließung

 

Der Beschluss der Bürgerschaft verzögert somit die zügige Umsetzung des Vorhabens.

Die Anliegen der Antragsteller könnten jedoch im Laufe des Prozesses der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt werden, ohne das Gesamtkonzept in Frage stellen zu müssen.

Der Bund hat ganz ausdrücklich den Projekten Theaterwerkstatt und Kombi-Einrichtung KITA/Seniorenheim mit grünem Klassenzimmer zugestimmt, ebenso wie einer Erschließung über das gewöhnliche Maß hinaus. Dies sollte nicht in Frage gestellt werden. Hinzu kommt: Die Mittel des Bundes können innerhalb dieser drei geförderten Projekte flexibilisiert werden.

 

Für die drei vom Bund geförderten Projekte bedarf es KEINER Kofinanzierung durch die Stadt Rostock, die Höhe der städtischen Mittel für diese drei Projekte beträgt somit Null.

 

Mobilitätsprojekte könnten auch in die Erschließung eingebunden werden.

Die Berücksichtigung der Anforderungen von Klimaschutz und Energiewende sind nicht nur selbstverständlich, sondern jederzeit im Modellvorhaben umsetzbar, ohne das Rahmenkonzept ändern zu müssen.

 

Eine Aufhebung des Beschlusses im Punkt 2 (Rahmenkonzept) würde die Erteilung des Zuwendungsbescheids ermöglichen. Dies wäre auch ein Signal an die Fördermittelgeber Bund und Land, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein verlässlicher Partner ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine (Sicherung Zuwendungsbescheid vom Bund)

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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11.06.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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17.06.2020 - Bürgerschaft - überwiesen

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05.08.2020 - BUGA-Ausschuss

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12.08.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen