Änderungsantrag - 2020/BV/0957-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Punkt 4 der Satzung (Teil B) Textliche Festsetzungen, wird im Satz 2 nach „Gebäuden“ ergänzt um

 

sowie an Fassaden“.

 

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Sachverhalt:

 

Punkt 4 Satz 2 lautet neu:

 

Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sind ausschließlich auf den Dachflächen von Gebäuden, sowie an Fassaden zulässig.

 

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Beschlüsse

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02.06.2020 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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03.06.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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11.06.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen