Stellungnahme - 2020/AF/0994-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Wie viel hat die Online-Übertragung der Mai-Sitzung der Rostocker Bürgerschaft schlussendlich gekostet (bitte einzelne Kosten benennen)? Entsprechen die Kosten marktüblichen Preisen?

 

Für die Übertragung der Bürgerschaftssitzung am 29. April 2020 sind insgesamt Kosten in Höhe von 340,00 Euro entstanden.

 

Die Spanne der auf eine Preisumfrage hin eingegangenen Angebote war erheblich. Die Verwaltung hat dem Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erteilt.

 

2. Wie wurde die Übertragung online beworben? Welche Kanäle wurden genutzt? In wie weit war die Öffentlichkeitsarbeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die Übertragung und Bewerbung eingebunden?

 

Über die geplante Übertragung wurde in der Einladung informiert, per Pressemitteilung, auf der Internetseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie über die Social Media-Kanäle Twitter, Instagram und YouTube.

 

3. Welche Tools zur Auswertung werden genutzt (Google Analytics o.ä.)? Wie viele Zuschauer erreichte die Übertragung insgesamt? Wie viele davon in Rostock?

 

Es wurden die Standard-Auswertungs-Tools von YouTube genutzt.

 

Der Livestream über den YouTube-Kanal hatte bis zum 4. Mai 2020 insgesamt 1.400 Zugriffe.

 

Zwischen 50 bis 70 Zuschauende verfolgten die Sitzung gleichzeitig via YouTube.

 

Wo die Zuschauenden lokalisiert werden können, wurde nicht erfasst.

4. Wie lang war die durchschnittliche Zuschau-Dauer der Sitzung?

 

Die Zuschauenden während der Live-Übertragung haben die Sitzung im Durchschnitt zwischen 15 und 20 Minuten verfolgt.

 

5. Inwieweit können die für die Mai-Sitzung angefallenen Kosten als Richtwert für die Kosten künftiger Ausstrahlungen bewertet werden?

 

Die Sitzung am 29. April 2020 war mit etwa zwei Stunden außergewöhnlich kurz. Insofern dürften diese Kosten nicht automatisch übertragbar sein.

 

6. Welche datenschutzrechtlichen Bedenken gibt es zu dem gewählten Mittel? (Standort des Streaming-Servers, Persönlichkeitsrechte etc.

 

Zunächst ein Auszug aus der Google-Datenschutzerklärung mit Stand vom 31. März 2020:

 

„Bei Nutzern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben, ist Google Ireland Limited der für Ihre Daten zuständige Verantwortliche, sofern dies in den Datenschutzhinweisen eines bestimmten Dienstes nicht anders angegeben ist . Google Ireland Limited ist demnach das mit Google verbundene Unternehmen, welches für die Verarbeitung Ihrer Daten und die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze verantwortlich ist.“

 

Fragen der Persönlichkeitsrechte von Mitgliedern der Gemeindevertretung sind in § 29 Absatz (5) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Dort heißt es:

 

„In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung in geheimer Abstimmung widerspricht.“

 

Die Social-Media-Richtlinien der Stadtverwaltung Rostock enthalten folgenden Passus:

 

„Bei allen Veröffentlichungen in Web-2.0-Angeboten sind Verschwiegenheitspflichten und bestehende Rechte Anderer zu beachten. Dies betrifft insbesondere Schutzrechte, wie das Urheberrecht (z. B. bei der Verwendung von Bildern, Logos, Texten, Musik usw.), das Persönlichkeitsrecht inklusive des Rechtes am eigenen Bild (z. B. keine Veröffentlichung von Bildern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dritter ohne deren Zustimmung).“

 

Datenschutzrechtliche Belange des Oberbürgermeisters und der Senatoren als so genannte Personen des öffentlichen Lebens im Sinne des Presserechts dürften nicht berührt sein.

 

Um Datenschutz-Konflikte bei weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und von kommunalen Unternehmen auszuschließen, muss im Vorfeld einer Sitzung geklärt sein, ob die jeweils mit Auskünften beauftragten Personen dazu bereit wären.

 

Einwohnerinnen, Einwohner und sonstige Gäste dürften schon von der Platzierung im Saal i. d. R. nicht von Kameras erfasst werden. Im Vorfeld von Einwohnerfragestunden ist die Bereitschaft zur Aufnahme abzufragen und entsprechend umzusetzen. Ggf. ist die Live-Bildübertragung  zu unterbrechen.

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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17.06.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben