Beschlussvorlage - 2020/BV/0932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Kommunalverfassung MV i. V. m.  § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Eigenbetriebsverordnung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

Sachverhalt:

Gegenstand der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist die Planung, Koordinierung und Durchführung von Leistungen, die im Interesse der Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegen und mit dem öffentlichen Zweck verbunden sind, für die weitere Entwicklung des Städte- und Seebädertourismus die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Entsprechend den satzungsmäßig übertragenen Aufgaben hat die Tourismuszentrale ihre Geschäftsfelder ausgerichtet und Strukturen aufgebaut, die betriebswirtschaftliche Aussagen für die einzelnen Bereiche ermöglichen.

 

Die Planung ist untergliedert nach den Geschäftsfeldern:

 

1. Seebad & Kurwesen

2. Büro Warnemünder Woche

3. Maritimer Tourismus/Büro Hanse Sail

4. Marketing/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

5. Tourist-Informationen

6. Grundstücke/Flächen/Vermögensverwaltung

 

Der angemeldete Finanzbedarf in Höhe von 1.654.200,00 EUR für das Jahr 2020 basiert auf der vollumfänglichen Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Eigenbetriebes und entspricht dem mittelfristigen Eckwert. Die steigenden Kosten für die Wasserrettung an den Stränden in Warnemünde und Markgrafenheide, die stetig wachsenden Aufwendungen für die Beseitigung von Sturmschäden und die Sicherheitsaufwendungen für die maritimen Großveranstaltungen bedingen eine Anpassung der Ausgleichzahlungen für die Folgejahre. Eventuelle, aus der derzeitigen Pandemie durch das Covid-19-Virus resultierende Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2020 lassen sich noch nicht exakt beziffern. Da jedoch diverse Veranstaltungen in Rostock-Warenmünde bereits abgesagt worden sind und voraussichtlich noch weitere folgen, ist derzeit unklar, wie sich dies auf die wirtschaftliche Entwicklung des Eigenbetriebes auswirkt.

 

Zudem ist durch das derzeitige Reiseverbot ein erheblicher Rückgang der Übernachtungszahlen im Jahr 2020 zu erwarten. Infolge dessen geht die Betriebsleitung von beachtlichen Einnahmeverlusten bei der Kurabgabe aus. Auch in weiteren Geschäftsbereichen wie z. B. der Parkplatzbewirtschaftung oder in den Tourist-Informationen muss mit erheblichen Einnahmeausfällen gerechnet werden.

 

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie können Probleme bei der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit bestehen. Wir folgen daher der Empfehlung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern und planen zum jetzigen Zeitpunkt einen Nachtragswirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020 ein.

 

Nach den gesetzlichen Vorschriften des § 13 (3), (4) und (5) der Eigenbetriebsverordnung MV ist die Gemeinde zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages verpflichtet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Unterjähriger Zuschuss zum Verlustausgleich durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von 1.654.200,00 EUR. Es besteht eine Diskrepanz zwischen dem beschlossenen Haushaltsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Wirtschaftsplan der TZRW dahingehend, dass einen Zuschuss für die TZRW in Höhe von 1.659.800,00 EUR im Haushalt dargestellt und bereits durch die Bürgerschaft beschlossen ist. Tatsächlich benötigt die TZRW nur ein Zuschuss zum Verlustausgleich in Höhe von 1.654.200,00 EUR. Die Abweichung in Höhe von 5,6 TEUR basiert auf einer in 2020 erfolgten personellen Besetzung innerhalb der TZRW. Die TZRW kann diese personellen Kosten nur anteilig in 2020 darstellen.

 

Teilhaushalt: 12    

 

Produkt: 62302  

 

Bezeichnung: Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

 


Haushalts- jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf- wendungen

Ein- zahlungen

Aus- zahlungen

2020

57310000/

Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.659.800

 

 

 

77310000/

Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.659.800

2021

57310000/

Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.559.800

 

 

 

77310000/

Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.559.800

2022

57310000/

Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.559.800

 

 

 

77310000/

Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.559.800


Haushalts- jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf- wendungen

Ein- zahlungen

Aus- zahlungen

2023

57310000/

Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.559.800

 

 

 

77310000/

Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.559.800

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen

           Haushaltssatzung.

 

            Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.06.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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04.06.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen