Beschlussvorlage - 2020/BV/0818

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Sachzuwendung in Form von einem Paar Rokoko-Tafelleuchter zugunsten des Kulturhistorischen Museums Rostock im Wert von

4250,00 Euro.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                           

keine

 

Sachverhalt:

 

Die

Fielmann AG Hamburg

Weidestraße 118 a

22083 Hamburg

 

hat dem Kulturhistorischen Museum Rostock am 20.05.2018 eine Sachzuwendung in Form von 2 Tafelleuchtern überlassen.

Künstler:              Rostocker Gold-und Silberschmied Heinrich Georg Vitus

Werk:                            Paar Rokoko Tafelleuchter

Jahr:                            250 Jahre / um 1770                           

Wert:                            4.250,00 EUR


Die Stücke ergänzen die Sammlung des Kulturhistorischen Museums sinnvoll und gehen in diese ein.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52  Abs. 2  Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen