Beschlussvorlage - 2020/BV/0782

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt:
 

I.  die Aufhebung des Beschlusses Nr. 2014/BV/5382 vom 02.04.2014 zur Festsetzung der Aufwandsentschädigung von Funktionsinhabern und Personen mit besonderen
Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock
 

II. die Festsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
 

                                                                                                                        - EURO -

1. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte                                                   270,00

2. Stellv. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte                                     135,00

3. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte                                                   170,00

4. Stellv. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte                                              85,00

5. Stadtjugendfeuerwehrwart/in                                                                            80,00

6. Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart/in                                                          40,00

7. Jugendfeuerwehrwart/in                                                                                    60,00

8. Stellv. Jugendfeuerwehrwart/in                                                                      30,00

9. Leiter/in Geschäftsstelle des Stadtfeuerwehrverbandes                        80,00

10. Schriftwart/in des Stadtfeuerwehrverbandes                                                     60,00

11. Kassenwart/in des Stadtfeuerwehrverbandes                                       60,00

12. Gerätewart/in in der Freiwilligen Feuerwehr                                                    60,00

 

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Beschlussvorschriften:

§ 4 Abs. 1 der „Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in M-V“ vom 28. November 2013

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2014/BV/5382 vom 02.04.2014 Festsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock ab dem 01.01.2014

 

 

Sachverhalt:
 

Die 5 Freiwilligen Feuerwehren (FF) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit derzeit ca. 300 aktiven Feuerwehrmitgliedern stellen neben der Berufsfeuerwehr einen wichtigen Bestandteil im Brandschutz dar. Um das organisatorische Funktionieren der FF gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass Kameraden neben ihrer eigentlichen Tätigkeit als Einsatzkraft in der FF weitere Aufgaben übernehmen. Insbesondere Funktionsinhaber, aber auch Personen mit besonderen Aufgaben, wie z.B. Gerätewart. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2014/BV/5382 wurde am 02.04.2014 auf Grundlage der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013 diesem Mehraufwand an Zeit aber auch an privaten Auslagen, Rechnung getragen. Eine deutliche Zunahme des notwendigen Umfangs dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ist seit dem Zeitraum des Beschlusses vor 6 Jahren zu verzeichnen. Die notwendigen Auslagen sind in diesem Zeitraum entsprechend gestiegen. Auf Grundlage dieser Beschlussvorlage soll eine moderate Anpassung der Höhe der Aufwandsentschädigung einzelner Funktionsträger erfolgen. Gleichzeitig soll der Personenkreis erweitert werden, welche in den Nutzen der Aufwandsentschädigung kommen soll. Die Erweiterung des Personenkreises betrifft den Gerätewart der FF sowie im Bereich des Stadtfeuerwehrverbandes den Leiter der Geschäftsstelle, den Schrift- und den Kassenwart. Für einige Funktionen werden bereits Höchstbeträge entsprechend der Entschädigungsverordnung gezahlt. Hier ist entsprechend keine weitere Anpassung vorgesehen.

Durch die neue Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung ändert sich die finanzielle Auswirkung wie folgt:

 

Funktion

Aufwandsentschädigung - bisher

Aufwandsentschädigung - neu

Mehrkosten

 

1 Stadtwehrführer

270,00

270,00

0

1 Stellv. Stadtwehrführer

135,00

135,00

0

5 Ortswehrführer

850,00

850,00

0

5 Stellv. Ortswehrführer

425,00

425,00

0

1 Stadtjugendwart *

70,00

80,00

10,00

1 Stellv. Stadtjugendwart*

35,00

40,00

5,00

5 Jugendwarte *

250,00

300,00

50,00

5 Stellv. Jugendwarte *

125,00

150,00

25,00

5 Gerätewarte*

0

300,00

300,00

1 Leiter Geschäftsstelle*

0

80,00

80,00

1 Schriftwart*

0

60,00

60,00

1 Kassenwart*

0

60,00

60,00

 

 

 

 

Gesamt monatlich:

2.160,00

2.750,00

590,00

Gesamt jährlich:

25.920,00

33.000,00

7.080,00

 

 

* Gemäß FwEntschVO M-V, § 5 Personen mit besonderen Aufgaben, können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 10

 

Produkt: 12601.50190000              Bezeichnung: Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -                                          Bezeichnung: -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2020

12601.50190000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

-

50.000,00

-

50.000,00

2021

12601.50190000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

-

50.000,00

-

50.000,00

2022

12601.50190000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

-

50.000,00

-

50.000,00

2023

12601.50190000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

-

50.000,00

-

50.000,00

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.06.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen