Änderungsantrag - 2019/AN/0527-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag erhält folgende neue Fassung:

Wohnprojekte werden durch die Stadt gezielt unterstützt und gefördert.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
 

- der Bürgerschaft einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Organisationseinheit                  für die Unterstützung alternative Wohnprojekte und Wohnformen zuständig ist.

- regelmäßige Treffen (vierteljährlich) zwischen der Stadtverwaltung und dem AK                 Wohnprojekte des Agenda 21-Rates zu initiieren

- vor der Veräußerung nicht mehr benötigter Gebäude * durch die Stadt eine                 Abfrage beim AK Wohnprojekte auf Eignung für ein Wohnprojekt durchzuführen

- ein Anteil von 10 % der städtischen Bauflächen ausgewählt, die für
  gemeinschaftliche Wohnformen geeignet sind.

- Wohnprojekte bei der Antragstellung von Fördermitteln zu unterstützen.
 

Die Bürgerschaft soll ab April 2020 regelmäßig über die Umsetzung informiert werden.

 

*redaktionell geändert in der Sitzung der Bürgerschaft am 22.01.2020

 

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Sachverhalt:

Wohnprojekte können einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben (z. B. Alleinerziehende, Migrant*innen, Jugendliche) zu leisten.

In Rostock existieren mehrere Projekte des gemeinschaftlich organisierten Wohnens. Daneben gibt es Initiativen, die auf der Suche nach geeigneten Grundstücken bzw. Gebäuden sind. Allen gemeinsam ist das Ziel des guten sozialen Kontaktes und der sozialen Verantwortung untereinander und für den Stadtteil sowie der eigenverantwortlichen Planung, Gestaltung und Verwaltung der Wohngebäude. Begrenzung und Stabilität der Wohnkosten sind ein Merkmal von Wohnprojekten.

Als loser Zusammenschluss der Projekte und Initiativen fungiert der Arbeitskreis Wohnprojektes des Agenda 21-Rates.

 

 

gez.Anette Niemeyergez. Christoph Eisfeld
AUFBRUCH 09FDP

 

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Beschlüsse

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22.01.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung s. TOP 8.1):

 

Der Beschlussvorschlag erhält folgende neue Fassung:

 

Wohnprojekte werden durch die Stadt gezielt unterstützt und gefördert.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

- der Bürgerschaft einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Organisationseinheit für die Unterstützung alternative Wohnprojekte und Wohnformen zuständig ist,
 

- regelmäßige Treffen (vierteljährlich) zwischen der Stadtverwaltung und dem Arbeitskreis Wohnprojekte des Agenda 21-Rates zu initiieren,
 

- vor der Veräerung nicht mehr benötigter Gebäude durch die Stadt eine Abfrage beim Arbeitskreis Wohnprojekte auf Eignung für ein Wohnprojekt durchzuführen,

- einen Anteil von 10 % der städtischen Bauflächen auszuwählen, die für gemeinschaftliche Wohnformen geeignet sind,
 

- Wohnprojekte bei der Antragstellung von Fördermitteln zu unterstützen.

 

Die Bürgerschaft soll ab April 2020 regelmäßig über die Umsetzung informiert werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt