Beschlussvorlage - 2020/BV/0703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1) und die dazugehörige Kalkulation in der anliegenden Fassung (Anlage 2).

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Beschlussvorschriften:
Kommunalverfassung M-V, §§ 4 Abs. 1, 22 Abs. 3, 44 Abs. 2 Satz 1

Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, § 102 Abs. 2, § 110 Abs. 2,  § 115 Abs. 3
 

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2018/BV/3715 – Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock

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Sachverhalt:

 

Ausgehend von den Beschlüssen der Bürgerschaft zur Haushaltssicherung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind Gebührensatzungen und Entgeltordnungen permanent an die Kostenentwicklungen anzupassen. Für die Benutzung von Schulräumen und –aulen und für die damit zusammenhängenden Leistungen der Verwaltung werden privatrechtliche Entgelte nach der Entgeltordnung erhoben, deren Höhe sich aus den Kosten der Miete, der Betriebskosten sowie den Personalkosten zusammensetzt.
Auf dieser Grundlage wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 18.10.2018 im § 12 Entgelte i. E. überarbeitet.

 

Für die Berechnung des neuen Benutzungsentgeltes wurde von der Zentralen Steuerung ein Verwaltungskalkulationstool für Raumvermietung von Schulräumen und –aulen entwickelt, welches die o. g. Inhalte abbildet. Es wurde ein Kalkulationszeitraum von fünf Jahren festgelegt. Für die Berechnung der Entgelte wurden jährliche Kostensteigerungen in Höhe von 2 % berücksichtigt.

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Finanzielle Auswirkungen:


Aus der Nutzungsüberlassung von Räumen diverser Schulen an Dritte
(Benutzungsentgelte) wurden in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 in der Haushaltsposition 44110010 Mieten und Pachten in Höhe von 28.865,39 €

 

2018:  7.615,00 €

2019: 12.795,19 €

2020: 8.455,20 €

 

erzielt.

 

Mit Beginn des Kalenderjahres 2021 werden die Erträge/Einzahlungen sachgerecht in dem Konto 44101000/64101000 abgebildet. Aus der Erhöhung der Benutzungsentgelte werden ab dem Haushaltsjahr 2021 folgende Mehrerträge/Mehreinzahlungen erwartet:

 

Teilhaushalt: 40

 

Produkt: div.      Bezeichnung: Schulen

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2021

44101000/64101000

Benutzungsentgelte

200

200

200

200

2022

44101000/64101000

Benutzungsentgelte

200

200

200

200

2023

44101000/64101000

Benutzungsentgelte

200

200

200

200

2024

44101000/64101000

Benutzungsentgelte

200

200

200

200

 

 Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 liegen nicht vor.

 

 werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.08.2021 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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05.08.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.08.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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22.09.2021 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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29.09.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen