Antrag - 2019/AN/0525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, ein Gutachten zur möglichen Sanierungs- und Instandhaltungsfähigkeit der von der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) eingesetzten Straßenbahnen vom Typ 6N1 mit dem Ziel einer längeren Nutzungsdauer und Variantenprüfung einzuholen. Gleichzeitig wird die RSAG gebeten eine ganzheitliche Betrachtung dieser Maßnahme unter dem Kontext der sich wesentlich verändernden technologischen Entwicklung der Beförderungsmedien (wie z. B. autonomes Fahren) sowie unter dem sich stark ändernden Nutzerverhalten der Fahrgäste vorzunehmen. Zusätzlich müssen auch die Kosten einer zukünftigen Netzerweiterung in die Gesamtbetrachtung einer Ausfinanzierung der RSAG einbezogen werden.

O. g. Unterlagen sind der Bürgerschaft bis zum Ende des 1. Quartals 2020 vorzulegen.

 

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Aufgrund des Ergebnisses der Sitzung des Aufsichtsrates der RSAG am 13.11.2019 ist dieser Antrag erforderlich. Außerdem besteht ein Sachzusammenhang zum Antrag 2019/AN/0456.

 

Sachverhalt:

Seit einigen Monaten ist die Geschäftsführung der RSAG bemüht, eine Finanzierungs-lösung für die Neuanschaffung und Inbetriebnahme von 39 Straßenbahnen zu erreichen.

 

Die geschätzten Gesamtkosten von 122,2 Millionen Euro übersteigt nach Auskunft der RSAG die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Zudem gewinnt die strategisch wichtige Zielstellung des Haushaltsausgleichs für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HURO) durch sinkende Gewerbesteuereinnahmen sowie steigende Ausgaben im investiven und im konsumtiven Bereich in den kommenden Jahren an Bedeutung. Dadurch ist eine finanzielle Beteiligung der HURO an der Neubeschaffung der 39 Straßenbahnen in Größenordnungen äußerst fraglich. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat darüber hinaus eine Beteiligung/Förderung bisweilen ausgeschlossen. Nunmehr wird die Verwaltung in einem anderen Antrag aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2020 eine Gesamtfinanzierung sicherzustellen.


Vor diesem Hintergrund ist durch ein Gutachten zu ermitteln, ob eine technische Instandsetzung der bisher eingesetzten Straßenbahnen vom Typ 6N1 realisierbar ist. Dadurch ist weiterhin zu ermitteln, inwieweit eine längere Nutzungsdauer ermöglicht werden kann.

 

In der Landeshauptstadt Schwerin und in Kassel (Nordhessen) kommen ebenso Straßenbahnen vom Typ 6N1 zum Einsatz. In beiden Städten haben sich die Verantwortungsträger für die technische Instandsetzung entschieden.

 

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Beschlüsse

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21.11.2019 - Finanzausschuss - abgelehnt

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28.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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04.12.2019 - Bürgerschaft - abgelehnt