Antrag - 2019/AN/0234

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, bis zur sog. Leitentscheidung Projektbausteine Masterplan für die BUGA 2025 in 2020 weder eine Durchführungsgesellschaft zu gründen noch einen Gesellschaftervertrag mit der dbg abzuschließen.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Anfang/Mitte 2020 steht fest, welche Stadtentwicklungs- und weiteren Projekte im Rahmen der für 2025 geplanten BUGA in welcher Form umgesetzt werden könnten.

Auf Basis des Ergänzungsantrags 2018/BV/3684-02 (ÄA) beschloss die Bürgerschaft am 16.05.2018, dass es zu diesem Zeitpunkt eine sog. Leitentscheidung der Bürgerschaft geben soll. Vor der Leitentscheidung hat laut Beschluss eine Abstimmung mit der Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft (dbg) zu erfolgen.

Mit diesem Beschluss sowie mit der weiteren Ergänzung zu Fördermitteln des Landes hat sich die Bürgerschaft die Letztentscheidung über die Durchführung der BUGA 2025 in 2020 offen gehalten. Selbst ein Ausstieg aus dem BUGA-Vorhaben wäre mit der Leitentscheidung möglich.

Derzeit bedarf es daher keines Stopps laufender Planungen zu Einzelprojekten. Sie sind im Übrigen vorrangig auf die Entwicklung des Stadthafens gerichtet, unabhängig von einer Blumenschau. Die Fortführung dieser Planungen ist auch mit Blick auf die Akquirierung von Fördermitteln erforderlich.

Um auch das letzte Risiko eines evtl. Ausstiegs aus der BUGA 2025 abzusichern, sollte auf die Bildung einer Durchführungsgesellschaft sowie die Unterzeichnung eines Gesellschaftervertrages vorerst verzichtet werden. Für Beides gibt es vor dem Beschluss der Leitentscheidung in 2020 auch kein zwingendes Erfordernis.

Die Zusammenarbeit mit der dbg kann wie bisher ohne gesonderte Gesellschaft vertrauensvoll erfolgen. Für die Stadt entfiele im worst case des Ausstiegs aus der BUGA 2025 zudem die Ausfallgebühr.

Dieses Vorgehen würde es der neuen Bürgerschaft und dem neuen Oberbürgermeister ermöglichen, sich umfassend und sachgerecht mit Planungen, Kosten, Umsetzungsmöglichkeiten und Alternativen zu beschäftigen.

In 2020 wären alle Akteure in der Lage eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, auch mit Blick auf den sich bis dahin verändernden Haushalt der Stadt.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

28.08.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, bis zur sogenannten Leitentscheidung Projektbausteine Masterplan für die BUGA 2025 in 2020 weder eine Durchführungs­gesellschaft zu gründen noch einen Gesellschaftervertrag mit der dbg abzuschließen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0234-01 (ÄA) (s. TOP 10.13.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0234:

 

Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, bis zur sogenannten Leitentscheidung Projektbausteine Masterplan für die BUGA 2025 in 2020 weder eine Durchführungs­gesellschaft zu gründen noch einen Gesellschafter- und Durchführungsvertrag mit der dbg abzuschließen.