Beschlussvorlage - 2020/BV/1591
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsbeschluss der Haushaltssatzungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und des Städtebaulichen Sondervermögens für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 08.03.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Hauptausschuss
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Empfehlung
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|
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Nov 3, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Empfehlung
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Dec 1, 2020
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Empfehlung
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Nov 3, 2020
| |||
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Nov 3, 2020
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Nov 4, 2020
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Empfehlung
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Nov 4, 2020
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Empfehlung
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Nov 5, 2020
| |||
●
Gestoppt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Empfehlung
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|
●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Empfehlung
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Nov 5, 2020
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Nov 5, 2020
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Nov 19, 2020
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●
Geplant
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Empfehlung
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Nov 10, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Empfehlung
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Nov 10, 2020
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Empfehlung
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Nov 10, 2020
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Empfehlung
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Nov 10, 2020
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Empfehlung
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Nov 10, 2020
| |||
●
Erledigt
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BUGA-Ausschuss
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Empfehlung
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Nov 12, 2020
| |||
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Nov 25, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Empfehlung
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Nov 17, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Empfehlung
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Dec 15, 2020
| |||
●
Geplant
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Empfehlung
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Nov 18, 2020
| |||
●
Erledigt
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|
Ortsbeirat Biestow (13)
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Empfehlung
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Nov 18, 2020
| |||
●
Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
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Empfehlung
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Nov 18, 2020
| |||
●
Erledigt
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|
Finanzausschuss
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Empfehlung
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Nov 19, 2020
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Empfehlung
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Nov 19, 2020
| |||
●
Geplant
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|
Kulturausschuss
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Empfehlung
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Nov 19, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Empfehlung
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Nov 24, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Empfehlung
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Nov 24, 2020
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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Nov 25, 2020
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Empfehlung
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Nov 25, 2020
| |||
●
Erledigt
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Personalausschuss
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Empfehlung
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Dec 1, 2020
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 2, 2020
| |||
●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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Nov 24, 2020
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Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung zur Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen zum Haushaltsplan (Gem. der Anlagen 1.1.- 1.8.)
2. Die Bürgerschaft beschließt für das Haushaltsjahr 2021 einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock sowie den Haushaltsplan für das Fördergebiete Toitenwinkel gemäß der Anlagen 2.1 bis 2.6
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat den Doppelhaushalt 2020/2021 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 29.04.2020 unter der Vorlage 2020/BV/0712 beschlossen.
Eine 1. Änderung der zuvor beschlossenen Haushaltssatzung hat die Bürgerschaft bereits am 17.06.2020 vorgenommen (2020/BV/1028). Mit dem Änderungsbeschluss wurden aufgrund der vorliegenden Informationen zu den finanziellen Auswirkungen der „Corona COVID-19 – Pandemie“, auf die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Anpassungen für das Haushaltsjahr 2020 vorgenommen. Weitere detaillierte Aussagen zu den finanziellen Veränderungen auf den Kernhaushalt 2020/2021 konnten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden und wurden somit auch noch nicht im Haushalt angepasst.
Mit Schreiben vom 21.08.2020 genehmigte das Ministerium für Inneres und Europa M-V, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die Festsetzungen der städtischen Haushaltssatzung nur für das Haushaltsjahr 2020. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im „Städtischen Anzeiger“ am 12.09.2020.
Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wurden zurückgestellt. Begründet wurde dies mit der Ertrags- und Finanzlage aufgrund der „Corona COVID-19 – Pandemie“, welche in der Haushaltsplanung 2021 noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden konnte. Durch die vorzunehmenden Anpassungen, aufgrund nunmehr vorliegender Entwicklungen zur Haushaltssituation, sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt, ist abzusehen, dass sich die dauernde Leistungsfähigkeit des Kernhaushaltes verändern wird.
Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen der Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen wurden ebenfalls zurückgestellt.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage und deren Anlagen wurden nunmehr alle bekannten coronabedingten Anpassungen für die Haushaltsjahre 2021 – 2023 vorgenommen. Zeitgleich wurden weitere bereits bekannte Veränderungen / Anpassungen aufgenommen, damit ein aktuelles und realistisches Bild über die derzeitige Haushaltslage des Kernhaushaltes und der städtebaulichen Sondervermögen abgebildet werden kann.
zu 1.1. Haushaltssatzung - Ergänzungsbeschluss 2021
Die mit dem Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2021 vorgenommenen Änderungen wirken sich im Vergleich zur bisherigen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 haushaltsverschlechternd aus.
Konnte der Ergebnishaushalt bisher ein Saldo von -4,3 Mio. EUR ausweisen, so verschlechtert sich der Haushaltsausgleich auf nunmehr -9,1 Mio. EUR. Ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes kann unter Verwendung von Rücklagen (Ergebnisvortrag) aus Vorjahren erfolgen.
Auch das jahresergebnisbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen reduziert sich in 2021 von bisher noch 11,0 Mio. EUR Überschuss auf nunmehr 4,4 Mio. EUR Überschuss. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen/Investitionsförderungsmaßnahmen wird der neu ausgewiesene Überschuss vollständig verbraucht, d.h. die zu erbringende Tilgungsleistung kann unterjährig nicht vollständig aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen finanziert werden. Nach Abzug der zu erbringenden Auszahlungen für die ordentliche Tilgung verbleibt ein jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen in Höhe von -6,1 Mio. EUR für das Haushaltsjahr 2021. Die lfd. Deckung für 2021 kann noch aus dem Vortrag bisheriger Jahresabschlüsse erfolgen. Ab dem Haushaltsjahr 2022 ist dies jedoch nicht mehr möglich – vgl. auch Anlage 1.3 – Muster 5b.
- in Mio. EUR -
|
HH Plan 2020 |
Ist 2020 (Prognose 09/2020) |
HH Plan 2021 (Stand 17.06.2020) |
Änderung |
HH Plan 2021 Ergänzungs-beschluss |
Summe der Erträge |
736,9 |
739,1 |
736,8 |
+7,5 |
744,3 |
Summe der Aufwendungen |
744,9 |
736,8 |
741,1 |
+12,3 |
753,4 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
-8,0 |
2,3 |
-4,3 |
-4,8 |
-9,1 |
Einstellung in die allg. Kapitalrücklage |
2,1 |
2,1 |
0 |
0 |
0 |
Jahresergebnis |
-10,1 |
+0,2 |
-4,3 |
-4,8 |
-9,1 |
Verbleibender Vortrag aus Rücklagen Ergebnishaushalt (Stand 31.12.2019 = 161,9 Mio. EUR) |
151,8 |
162,1 |
147,5 |
+5,5 |
153,0 |
|
|
|
|
|
|
Summe der lfd. Einzahlungen |
673,1 |
681,8 |
691,9 |
+7,4 |
699,3 |
Summe der lfd. Auszahlungen |
674,0 |
673,9 |
680,9 |
+14,0 |
694,9 |
Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
-0,9 |
+7,9 |
11,0 |
-6,6 |
4,4 |
Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen/Investitions-förderungsmaßnahmen |
10,8 |
8,6 |
11,6 |
-1,1 |
10,5 |
Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen |
-11,7 |
-0,7 |
-0,6 |
-5,5 |
-6,1 |
Fortschreibung Lfd. Saldo E/A (Stand 31.12.2019 = 16,7 Mio. EUR – Prognose 09/2020) |
+5,0 |
+16,0 |
+4,4 |
+5,5 |
+9,9 |
|
|
|
|
|
|
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
97,4 |
68,2 |
55,4 |
+7,3 |
62,7 |
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
103,7 |
95,9 |
90,9 |
+5,1 |
96,0 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-6,3 |
-27,7 |
-35,5 |
+2,2 |
-33,3 |
|
|
|
|
|
|
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
31,7 (davon für 2020: 25,4 Mio. EUR aus Kreditermächtigungen 2018 + 2019) |
27,7 |
35,5 |
+2,2 |
33,3 |
Verpflichtungsermächtigung |
41,6 |
11,0 |
109,1 |
-17,0 |
92,1 |
|
|
|
|
|
|
Stellen gemäß Stellenplan (VzÄ) |
2.517,14 |
2.517,14 |
2.520,36 |
+18,0 |
2.538,36 |
|
|
|
|
|
|
Eigenkapital zum 31.12. |
1.225,8 |
1.225,8 |
1.221,5 |
+3,5 |
1.225,0 |
|
|
|
|
|
|
Höchstbetrag Kassenkredit |
100,0 |
5,0 |
100,0 |
-31,0 |
69,0 |
|
|
|
|
|
|
Im Bereich der investiven Ein- und Auszahlungen wurden alle Investitionsmaßnahmen durch die Fachämter nochmals auf den Prüfstand gestellt und auf die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Ämter sind angehalten, auch weiterhin die Investitionstätigkeiten in vollem Umfang auszuführen. Dennoch zeichnet sich mit dem Ergänzungsbeschluss eine Verschiebung einiger Maßnahmen in die Folgejahre ab. Aufgrund des unvorhersehbaren Corona - Lockdowns in der ersten Jahreshälfte 2020, kam es zu einigen Verzögerungen, die dazu führen, dass sich einige Maßnahmen verschieben. Ebenso fanden Anpassungen an aktuell vorliegende Kosten, aber auch an erwartete Investitionseinzahlungen statt.
Durch Aktualisierungen der bisherigen Planungsstände verbessert sich das Saldo aus Investitionseinzahlungen und -auszahlungen um 2,2 Mio. EUR. Der aktuelle Kreditbedarf beträgt im kommenden Jahr 33,3 Mio. EUR. Insofern die Kreditermächtigung aus 2020 in Höhe von 6,3 Mio. EUR in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird, steht diese bis Ende 2021 zusätzlich zur Verfügung.
Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen reduziert sich aufgrund der Verschiebung des Mittelabflusses von Investitionsmaßnahmen in Folgejahre um 17,0 Mio. EUR auf nunmehr 92,1 Mio. EUR für das Haushaltsjahr 2021.
Die Anpassungen des Stellenplans um +18 VZÄ sind in der Anlage 1.7 bzw. unter Pkt. 1.6 näher erläutert.
Keine Genehmigungspflicht besteht für die Veranschlagung des Höchstbestandes möglicher Kassenkreditaufnahmen (§ 53 Abs. 3 GemHVO M-V). Mit dem Ergänzungsbeschluss wird der Höchstbestand der Kassenkredite von bisher 100 Mio. EUR auf 69 Mio. EUR reduziert. Mit Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2020/2021 am 29.04.2020 wurde aufgrund der aktuellen ungewissen Entwicklung des städtischen Haushaltes aufgrund der „Corona-COVID 19-Pandemie“ der Kassenbestand gemäß der Empfehlungen des Städte- und Gemeindetages auf Höhe des damaligen geschätzten Gewerbesteuerverlustausfalls erhöht. Im Zuge der Haushaltsentwicklung 2020 mussten durchschnittlich nicht mehr Kassenkredite in Anspruch genommen werden, wie in den vergangenen Jahren auch. Aus diesem Grund wird der Höchstbestand der Kassenkredite in der Haushaltssatzung reduziert festgesetzt.
Die Veranschlagung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigung beinhalten eine Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Erst nach erteilter Genehmigung und nach anschließender öffentlicher Bekanntmachung tritt die Haushaltssatzung, ggf. rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
zu 1.2. Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Wesentliche Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit
Ergebnis- und Finanzhaushalt
in Mio. EUR -
|
Ergebnis-haushalt 2021 (Stand 17.06.2020)
|
Änderung |
Ergebnis-haushalt 2021 (Ergänzungs-beschluss)
|
Finanz-haushalt 2021 (Stand 17.06.2020
|
Änderung |
Finanz-haushalt 2021 (Ergänzungs-beschluss)
|
Erträge/Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
Steuern und ähnliche Abgaben |
261,4 |
-30,5 |
230,9 |
258,5 |
-30,8 |
227,7 |
Zuwendungen, allgemeine Umlage und Transfererträge/-einzahlungen |
243,7 |
+14,9 |
258,6 |
216,7 |
+15,0 |
231,7 |
Erträge/Einzahlungen der sozialen Sicherung |
103,8 |
+14,4 |
118,2 |
103,8 |
+14,4 |
118,2 |
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
53,4 |
+1,5 |
54,9 |
52,5 |
+1,8 |
54,3 |
Privatrechtliche Leistungsentgelte |
9,6 |
-0,4 |
9,2 |
9,8 |
-0,5 |
9,3 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
10,3 |
-0,3 |
10,0 |
10,3 |
-0,3 |
10,0 |
Zinsen und Sonstige Finanzerträge/-einzahlungen |
30,5 |
+7,5 |
38,0 |
24,0 |
+7,6 |
31,6 |
Sonstige Erträge / Einzahlungen |
23,9 |
+0,3 |
24,2 |
16,2 |
+0,2 |
16,4 |
|
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen/Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
Personalaufwendungen/-auszahlungen |
153,1 |
+5,5 |
158,6 |
143,4 |
+5,5 |
148,9 |
Versorgungsaufwendungen / - auszahlungen |
8,9 |
0 |
8,9 |
8,9 |
|
8,9 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
96,4 |
+2,5 |
98,9 |
96,7 |
+2,5 |
99,2 |
Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen |
167,7 |
-3,1 |
164,6 |
167,7 |
-3,1 |
164,6 |
Aufwendungen der sozialen Sicherung |
202,3 |
+4,7 |
207,0 |
202,3 |
+4,8 |
207,1 |
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen / - auszahlungen |
4,9 |
+0,8 |
5,7 |
5,0 |
+0,7 |
5,7 |
Sonstige Aufwendungen/ Auszahlungen |
62,0 |
+1,9 |
63,9 |
56,9 |
+3,6 |
60,5 |
|
|
|
|
|
|
|
Erträge / Einzahlungen:
Die regionalisierte Steuerschätzung vom September 2020 zeigt deutlich das Ausmaß der coronabedingten Steuerverluste auch für Länder und Kommunen. Aufbauend auf die prognostizierten Steuereinnahmen 2020 der HRO wurden die HH-Ansätze 2021-2023 angepasst.
In der Kontengruppen „Zuwendungen, allgemeine Umlage und sonstige Transfererträge“ wurden vorsichtig 10,0 Mio. Euro als Gewerbesteuerkompensation, 2,8 Mio. Euro für Zuweisungen vom Land für allgemeine Förderung Kita sowie für Personalaufwendungen, für Projekte sowie für Jugend- und Schulsozialarbeit eingeplant. Darüber hinaus wurden für das Haushaltsjahr 2021 Zuwendungen des Bundes für das Förderprogramm "Smart Cities made in Germany" aufgenommen.
Die Zuwendung einer Gewerbesteuerkompensation für die bevorstehenden Verlustausfälle fängt zu erwartenden Gewerbesteuermindererträge /-einzahlungen nicht vollständig auf, allerdings trägt die Kompensationszahlung dazu bei, einen Ausgleich der laufenden Ein- und Auszahlungen zu erzielen.
In den Erträgen und Einzahlungen der sozialen Sicherung werden für die Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II - Leistungsbeteiligung bei Kosten für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende und Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II - Beteiligung des Bundes für Bildung und Teilhabe nach § 46 Abs. 5 SGB II um 14,4 Mio. EUR mehr Erträge/Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 ausgewiesen. In Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes wird die Leistungsbeteiligung des Bundes dauerhaft um 25% erhöht.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden die aktuellen Kenntnisstände, bspw. auf Grundlage neuer Entgeltordnungen oder im Bereich des Friedhofswesens (Bestattungen) angepasst.
Im Bereich der Sonstigen Finanzerträge/-einzahlungen werden bisher im Jahr 2020 geplante Erträge/Einzahlungen aus Beteiligungen in das Haushaltsjahr 2021 verschoben.
Aufwendungen / Auszahlungen:
Die Planung der Personalkosten erfolgte im August 2019 auf Grundlage der IST-Personalkosten des vorhandenen Personals. Zur Umsetzung der geforderten Aufgaben sind in einigen Verwaltungsbereichen Anpassungen des Personalaufwands erforderlich. Aus diesem Grund wurden 18 neue VZÄ-Stellen aufgenommen – siehe Anlage 1.7. Mit dem Haushaltsplan 2021 wurden zudem die finanziellen Auswirkungen auf die erwarteten Tarif- und Besoldungserhöhung, die Ausfinanzierung der durchschnittlichen Besetzungsquote von 91 % sowie die Verschiebung Zensus eingeordnet.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen ab dem kommenden Haushaltsjahr um ca. 2,5 Mio. EUR. Hintergrund sind u.a. die steigenden Bewirtschaftungskosten aufgrund der „Corona COVID-19 - Pandemie“ vor allem in den Schulen sowie eine Neuveranschlagung von jährlich 1,4 Mio. EUR an die WIRO GmbH als Vorteilsausgleich für die Unterdeckung des Vereinssports.
Im Bereich der Zuwendungen und Umlagen werden Mindererträge/ Mindereinzahlungen in Höhe von 3,1 Mio. EUR erwartet. Aufgrund der Anpassung der Gewerbesteuereinzahlungen verringert sich die Zahlung der Gewerbesteuerumlage. Die mit der aktuell gültigen Bevölkerungsprognose niedriger prognostizierten Bevölkerungszahlen im Kindesalter wurden die Haushaltsansätze neu berechnet und angepasst (-2,6 Mio. EUR).
Ein Anstieg der Kosten i.H.v. +4,7 Mio. EUR wurde für die „Soziale Sicherung“ berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden mit der Haushaltsplanung 9.800 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit monatlichen Durchschnittskosten in Höhe von 320 EUR je BG definiert. Durch die unvorhersehbare Ausbreitung von Covid19 samt dessen Folgen, konnte sich die bisher positiv fortlaufende Entwicklung der Anzahl der BG nicht fortsetzen. Im August 2020 wurden 11.059 Bedarfsgesellschaften in der HRO registriert. Auch die avisierten durchschnittlichen Kosten je BG erhöhten sich in dem genannten Zeitraum von 319 EUR auf 322 EUR. Ab 2022 wird damit gerechnet, dass die BG sich wieder rückläufig entwickeln.
Bei der Position „Sonstige Aufwendungen“ wurden u.a. geplante Auszahlungen für das Förderprogramm "Smart Cities made in Germany" (900 T EUR) und Aufwendungen / Auszahlungen für die geplante Maritime Konferenz in 2021 i.H.v. 260 T EUR aufgenommen.
Bei der Überarbeitung des Haushaltes 2021 berücksichtigt, wurden ebenfalls die Umsetzungen der Organisationsverfügungen zur Bildung neuer Ämter und somit neuer Teilhaushalte.
Alle vorgenommenen Änderungen sind den Anlagen Nr. 1.5 b - Änderungslisten Verwaltungstätigkeit – Coronabedingte Änderungen und Nr. 1.5 c - Änderungslisten Verwaltungstätigkeit – Sonstige Änderungen zu entnehmen. Zu jedem Teilhaushalt wurden zudem die Veränderungen der Erträge / Aufwendungen und der laufenden Ein- und Auszahlungen zwischen der bisherigen Haushaltsplanung 2021 und den aktuellen Änderungen des Ergänzungsbeschlusses dargestellt (siehe Anlage 1.4).
zu 1.3. Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Finanzielle Auswirkungen der „Corona COVID-19 – Pandemie“
Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 wurde zurückgestellt, da die finanziellen Auswirkungen der „Corona COVID-19 - Pandemie“ zunächst noch in den städtischen Haushalt einzuarbeiten waren. Nach Überarbeitung ergibt sich für die größten Positionen folgender Stand:
Saldo der wesentlichen Änderungen der größten „Corona COVID - 19-Pandemie“ Positionen |
- in Mio. EUR |
Mindereinzahlungen |
-32,4 |
Mehrauszahlungen |
+7,6 |
Kompensatioszahlungen Land / Bund |
24,5 |
Saldo |
-15,5 |
In der Anlage 1.5 b – Veränderungsliste Verwaltungstätigkeit – Coronabedingte Änderungen sind alle vorgenommenen Änderungen mit Einzelbegründung dargestellt.
Mindereinzahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Bezeichnung |
IST 2019 |
Plan 2020 |
Prognose 2020 |
Plan 2021 bisher |
Plan 2021 neu (Ergänzungs-beschluss) |
Begründung |
1 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer einschließlich Anteil am Aufkommen Zinsabschlagsteuer |
67.992.000 |
68.787.800 |
63.020.300 |
73.163.900 |
66.222.800 |
Die regionalisierte Steuerschätzung vom September 2020 zeigt deutlich das Ausmaß der Corona-bedingten Steuerverluste auch für Länder und Kommunen. Aufbauend auf die prognostizierten Steuereinnahmen 2020 der HRO werden die HH-Ansätze 2021-2023 angepasst. Da für den Planungszeitraum geringere Einzahlungen geplant werden, reduziert sich die Gewerbesteuer- umlage entsprechend. |
2 |
Gewerbesteuer nach Ertrag |
108.552.000 |
117.800.000 |
87.000.000 |
121.600.000 |
96.127.000 |
|
|
gesamt: |
|
|
|
194.763.900 |
162.349.800 |
|
|
2021 Differenz Neu zu bisher: |
|
|
|
|
-32.414.100 |
|
Mehrauszahlungen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bezeichnung |
IST 2019 |
Plan 2020 |
Prognose 2020 |
Plan 2021 bisher |
Plan 2021 neu (Ergänzungs-beschluss) |
Begründung |
1 |
inRostock GMBH Messen, Kongress&Events |
3.000.000 |
4.300.000 |
5.000.000 |
3.000.000 |
4.800.000 |
Auch für das Jahr 2021 ist von einem erhöhten Zuschussbedarf auszugehen. |
2 |
Anschaffung von medizinischem Bedarf - Mittel, Stoffe und Verbrauchsmittel Corona für die Schulen |
0 |
100.000 |
100.000 |
0 |
208.800 |
Aufgrund der notwendigen Umsetzung des Hygieneplans an den Schulen muss Seife etc. für erhöhte Hygienemaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, sowie Einmalmasken, Faceshields als Verbrauchsmaterial |
3 |
Betriebskosten - Bewirtschafter Amt 40 |
6.351.000 |
6.552.800 |
6.810.200 |
6.784.100 |
7.622.400 |
Coronabedingte Mehrauszahlungen bei der Reinigung in Höhe von rund 490.000 Euro sowie weitere Kostensteigerungen |
4 |
Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 22, 27 SGB II) - Leistungsbeteiligung bei Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 |
42.809.900 |
38.394.900 |
41.691.300 |
36.979.200 |
41.731.200 |
Für das Haushaltsjahr 2021 wurden mit der Haushaltsplanung 9.800 BG mit monatlichen Durchschnittskosten in Höhe von 320 EUR je BG definiert. Durch die unvorhersehbare Ausbreitung von Covid19 samt dessen Folgen, konnte sich die bisher positiv fortlaufende Entwicklung der Anzahl der BG nicht fortsetzen. |
|
gesamt: |
|
|
|
46.763.300 |
54.362.400 |
|
|
2021 Differenz Neu zu bisher: |
|
|
|
|
7.599.100 |
|
Unterstützungsleistungen
|
|
|
|
|
|
||
|
Bezeichnung |
IST 2019 |
Plan 2020 |
Prognose 2020 |
Plan 2021 bisher |
Plan 2021 neu (Ergänzungs-beschluss) |
Begründung |
1 |
Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II - Leistungsbeteiligung bei Kosten für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende |
14.697.400 |
12.762.000 |
24.254.100 |
11.736.700 |
25.579.900 |
In Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes wird die Leistungsbeteiligung des Bundes dauerhaft um weitere 25% erhöht. |
2 |
Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II - Beteiligung des Bundes für Bildung und Teilhabe nach § 46 Abs. 5 |
3.692.800 |
3.269.600 |
3.751.500 |
3.149.000 |
3.755.100 |
|
3 |
Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land - Gewerbesteuerkompensation |
0 |
0 |
0 |
0 |
10.000.000 |
Infolge der Corona-Pandemie sind erheblich Steuerausfälle auf allen Ebenen zu verzeichnen. Der Rückgang der Steuereinnahmen würde bedeuten, dass ohne weitere Hilfen von Bund und Land die Finanzausgleichsleistungen im Jahr 2021 zurückgingen. Das Land stellt für 2021 den Städten und Gemeinden M-V unter Einbeziehung der Bundesmittel eine pauschale Kompensation von 67 Mio. EUR für Gewerbesteuerausfälle bereit. Der Anteil der HRO daran wird mit ca. 10 Mio. EUR eingeschätzt. |
|
gesamt: |
|
|
|
14.885.700 |
39.335.000 |
|
|
2021 Differenz Neu zu bisher: |
|
|
|
|
24.449.300 |
|
zu 1.4. Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Wesentliche Veränderungen im Bereich der Investitionstätigkeit
|
2021 alt |
Änderung |
2021 neu |
2022 alt |
Änderung |
2022 neu |
2023 alt |
Änderung |
2023 neu |
Investitionseinzahlungen |
55,4 |
+7,3 |
62,7 |
73,8 |
+23,4 |
97,2 |
98,4 |
-12,9 |
85,5 |
Investitionsauszahlungen |
90,9 |
+5,1 |
96,0 |
135,9 |
+16,7 |
152,6 |
164,0 |
-13,3 |
150,7 |
Saldo / Kreditbedarf |
-35,5 |
-2,2 |
-33,3 |
-62,1 |
-6,7 |
-55,4 |
-65,6 |
-0,4 |
-65,2 |
Durch Aktualisierungen der bisherigen Planungsstände verändern sich die Kreditbedarfe in den einzelnen Jahren. Der Bedarf der Verpflichtungsermächtigungen wurde ebenfalls angepasst.
In der nachfolgenden Übersicht sind einzelne Investitionsmaßnahmen dargestellt, die u.a. im Zuge der Erarbeitung des Ergänzungsbeschlusses angepasst wurden:
Eine Übersicht aller vorgenommenen Änderungen der Investitionsmaßnahmen inklusive Begründungen sind der Anlage Nr. 1.6 a - Änderungslisten Investitionstätigkeit zu entnehmen. Die Änderungen der Verpflichtungsermächtigungen sind in der Anlage 1.6 b dargestellt.
zu 1.5. Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung
Nach Einarbeitung aller notwendigen Anpassungen im Bereich der Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit entwickelt sich die mittelfristige Finanzplanung wie folgt:
- in Mio. EUR -
|
HH Plan 2022 (Stand 17.06.20) |
Änderung |
HH Plan 2022 Ergänzungs-beschluss |
HH Plan 2023 (Stand 17.06.20) |
Änderung |
HH Plan 2023 Ergänzungs-beschluss |
Summe der Erträge |
736,3 |
-21,8 |
714,5 |
745,1 |
-23,7 |
721,4 |
Summe der Aufwendungen |
741,3 |
+7,4 |
748,7 |
749,7 |
+5,1 |
754,8 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
-5,0 |
-29,2 |
-34,2 |
-4,6 |
-28,8 |
-33,4 |
Einstellung in die allg. Kapitalrücklage |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Jahresergebnis |
-5,0 |
-33,9 |
-38,9 |
-4,6 |
-28,8 |
-33,4 |
Verbleibender Vortrag aus Rücklagen Ergebnishaushalt (vorauss. Stand 31.12.2021 – Planungsstand bisher – 17.06.2020 = 147,5Mio. EUR) (vorauss. Stand 31.12.2021 – Planungsstand neu – Ergänzungsbeschluss = 153,0 Mio. EUR) |
142,5 |
-28,4 |
114,1 |
137,9 |
-57,2 |
80,7 |
|
|
|
|
|
|
|
Summe der lfd. Einzahlungen |
697,4 |
-28,5 |
668,9 |
706,7 |
-24,0 |
682,7 |
Summe der lfd. Auszahlungen |
685,9 |
+5,3 |
691,2 |
694,5 |
+5,2 |
699,7 |
Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
11,5 |
-33,8 |
-22,3 |
12,2 |
-29,9 |
-17,0 |
Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen/Investitions-förderungsmaßnahmen |
12,1 |
-0,4 |
11,7 |
12,8 |
+0,7 |
13,5 |
Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen |
-0,6 |
-33,4 |
-34,0 |
-0,6 |
-29,9 |
-30,5 |
Fortschreibung Lfd. Saldo E/A (vorauss. Stand 31.12.2021 = + 9,9 Mio. EUR ) |
+9,3 |
-33,4 |
-24,1 |
+8,7 |
-63,3 |
-54,6 |
|
|
|
|
|
|
|
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
73,8 |
+23,4 |
97,2 |
98,4 |
-12,9 |
85,5 |
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
135,9 |
+16,7 |
152,6 |
164,0 |
-13,3 |
150,7 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-62,1 |
-6,7 |
-55,4 |
-65,6 |
-0,4 |
-65,2 |
|
|
|
|
|
|
|
Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen |
61,1 |
-6,7 |
55,4 |
65,6 |
-0,4 |
65,2 |
In der mittelfristigen Finanzplanung kann der Haushaltsausgleich und die Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgungen für Investitionskredite aufgrund der coronabedingten Steuereinbrüche ab 2022 nicht mehr dargestellt werden. Dadurch wird die die Bewertung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der HRO beeinträchtigt. Eine Pflicht zur Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes mit dem nächsten Doppelhaushalt 2022/23 ist zu erwarten.
zu 1.6 Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Stellenplan
Für das kommende Haushaltsjahr 2021 wurden in Folge personalrechtlicher und laufender Organisationsmaßnahmen haushaltsrelevante Anpassungen zum Stellenplan vorgenommen, die folgende Auswirkungen auf den bisher vorliegenden Stellenplanentwurf haben:
Die Gesamt-VZÄ-Zahl für den Stellenplan 2021, mit Stichtag zum 01.01.2021, ändert sich somit von bisher 2520,36 VZÄ um zusätzliche 18 Stellen auf neu 2538,36 VZÄ.
Weitere Erläuterungen sind der Anlage 1.7 zu entnehmen.
zu 1.7 Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Haushaltsvermerke
Für den TH 40 wurden Haushaltsvermerke angebracht. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V werden die Ansätze der laufenden Verwaltungstätigkeit ab dem Haushaltsjahr 2021 zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
Weitere Erläuterungen sind der Anlage 1.8 zu entnehmen.
zu 2. Haushaltssatzung – Städtebauliche Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Für das Städtebauliche Sondervermögen Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ sind Anpassung bei der Verwaltungs- und Investitionstätigkeit erforderlich. Diese haben Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt und die Haushaltssatzung. Finanzielle Auswirkungen der Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ werden im Kernhaushalt dargestellt.
Innerhalb des Städtebaulichen Sondervermögens „Fördergebiet Toitenwinkel“ erfolgt ein Tausch von Investitionsmaßnahmen. Dieser hat keine Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt und auf die Haushaltssatzung.
Die Änderungen zur Satzung des Städtebaulichen Sondervermögens Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ sind den Anlagen 2.1 – 2.6 zu entnehmen.
Claus Ruhe Madsen
Die Änderungen sollen ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt
werden. Die Einstellung erfolgt ebenfalls im IKVS.
Link:
https://primary.ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?jahr=2020&kid=18cg18qq185b185b18qq185b185b185b185b185b185b185b185b185b185b18qk185b185b18qk18ce&typ=18xt1bb318xp&dswid=-2678
Die umfangreichen Anlagen können u. a. auch im Internet auf der Seite https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/kaemmereiamt/haushaltsplaene/252751 sowie im Bürgerinformationssystem unter www.rostock.de/ksd eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
585,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
724,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
583,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
5,8 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
79,2 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
992,3 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
243,6 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
155,9 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
80,5 kB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
65,6 kB
|
|||
13
|
(wie Dokument)
|
45 kB
|
|||
14
|
(wie Dokument)
|
49,7 kB
|
|||
15
|
(wie Dokument)
|
121,6 kB
|
|||
16
|
(wie Dokument)
|
328 kB
|
|||
17
|
(wie Dokument)
|
119,8 kB
|
|||
18
|
(wie Dokument)
|
4,1 MB
|
Nov 25, 2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung zur Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen zum Haushaltsplan (Gem. der Anlagen 1.1.- 1.8.)
2. Die Bürgerschaft beschließt für das Haushaltsjahr 2021 einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock sowie den Haushaltsplan für das Fördergebiet Toitenwinkel, gemäß der Anlagen 2.1 bis 2.6
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
|
|
|
|
Dagegen: |
|
|
Angenommen |
|
Enthaltungen: |
|
|
Abgelehnt |
|
Dec 2, 2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2020/BV/1591 (einschließlich Nachträgen und bestätigten Änderungsanträgen und zuvor unter TOP 8 und 9 beschlossenen haushaltsrelevanten Angelegenheiten, Antrag Nr. 2020/AN/1750):
1. Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung zur Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen zum Haushaltsplan (gemäß der Anlagen 1.1 – 1.8).
2. Die Bürgerschaft beschließt für das Haushaltsjahr 2021 ein Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock sowie den Haushaltsplan für das Fördergebiete Toitenwinkel gemäß der Anlagen 2.1 – 2.6.
Anlagen:
1.1* Haushaltssatzung 2020/2021 – Ergänzungsbeschluss 2021
1.2* Übersichten Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1.3* Zusammenstellung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel
und der Kassenkredite
1.4 Gegenüberstellung Planung 2021 mit Ergänzungsbeschluss 2021 für den
Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt
1.5 a Finanzielle Auswirkungen der "Corona COVID-19-Pandemie" - Wesentliche
Veränderungen
1.5 b Änderungsliste Verwaltungstätigkeit – Coronabedingte Änderungen
1.5 c Änderungsliste Verwaltungstätigkeit – Sonstige Änderungen
1.6 a Änderungsliste Investitionstätigkeit
1.6 b Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
1.7 Änderungsliste Stellenplan
1.8 Haushaltsvermerke
2.1 Haushaltssatzung 2020/2021 Städtebauliches Sondervermögen für das
Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
2.2 Übersicht Ergebnishaushalt Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
2.3 Übersicht Finanzhaushalt Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
2.4 Gegenüberstellung Planung 2021 mit Ergänzungsbeschluss 2021 für den
Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
2.5 Änderungslisten Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit Sanierungsgebiet
„Stadtzentrum Rostock“
2.6 Änderungsliste Investitionstätigkeit "Fördergebiet Toitenwinkel"
* Anmerkung:
Nach Beschlussfassung sind die Anlagen 1.1, 1.2. und 1.3. aufgrund der Änderungen /
Ergänzungen anzupassen und werden nach Fertigstellung beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|