Beschlussvorlage - 2015/BV/0766
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.04.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Hauptamt; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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22.04.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.04.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.05.2015
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
0717/08-BV Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock
2010/BV/1187 Erste Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock
2014/AN/5586
Sachverhalt:
Gemäß den Leitlinien zur Stadtentwicklung (Leitlinie V) ist die bedarfsgerechte Förderung des Sports Anliegen der Hansestadt Rostock. Mit der Bereitstellung von Sportstätten zu weiterhin hoch subventionierten Entgelten wird insbesondere den Breitensportlern sportliche Aktivitäten in kommunalen Sportstätten ermöglicht. Für die Nutzung einer Sporthalle bis 500 qm zahlt ein gemeinnütziger Rostocker Sportverein für den Kinder- und Jugendsport künftig pro Stunde 1,40 EUR. Damit beteiligt er sich an den Betriebskosten der Sporthalle mit 5,25%. Die Hansestadt Rostock subventioniert diese Nutzung mit einem Eigenanteil von 25,27 EUR.
Für die Nutzung einer Schwimmbahn im 25m Becken der Schwimmhalle Neptun zahlt ein gemeinnütziger Rostocker Sportverein für eine Stunde Nutzung für den Kinder- und Jugendsport 0,50 EUR und beteiligt sich dadurch mit 1,93% an den Betriebskosten, die die Hansestadt Rostock für den gleichen Nutzungszeitraum aufbringt. Der Eigenanteil der Hansestadt Rostock beträgt in diesem Fall 25,36 EUR.
Ausgehend von den Beschlüssen der Bürgerschaft zur Haushaltssicherung der Hansestadt Rostock sind die Gebührensatzungen und Entgeltordnungen permanent an die Kostenentwicklung anzupassen. In die Entgeltkalkulation flossen die durchschnittlichen Aufwendungen der Haushaltsjahre 2010 bis 2012 ein. Erstmalig wurden auch Abschreibungen und Zinsen der Sportstätten gemäß § 6 Abschnitt 2a und 2b des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg- Vorpommern berücksichtigt. Die neue Entgeltordnung soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Aufgrund geänderter steuerrechtlicher Auffassungen der Finanzverwaltung waren die Entgelte für die Schulsportnutzung im Gegensatz zu den anderen Benutzungsentgelten auf der Grundlage vom Bruttoaufwand zu kalkulieren. Infolge dessen war die Benutzergruppe III.2 zusätzlich in die neue Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock aufzunehmen. Die schulsportliche Nutzung wurde entgegen der bislang vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung aus dem unternehmerischen Bereich des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten herausgelöst. Das hat zur Folge, dass die Abführung der bislang auf Entgelte für Schwimmunterricht und Sporthallennutzung für den Schulsport berechnete Mehrwertsteuer entfällt. Gleichzeitig besteht aber auch keine Vorsteuerabzugsberechtigung mehr.
Entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft 2014/AN/5586 wurde die „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock“ gegenüber dem Entwurf von 2014 in folgenden Punkten überarbeitet:
- Geltungsbeginn: 01.01.2016
- Dynamisierung der Entgelte in einem Abstand von fünf Jahren entsprechend der Betriebskostenentwicklungen in diesem Zeitraum
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 40
Produktbereich Schulträgeraufgaben, Produktbereich Sport
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 52430020/72430020 Schwimmunterricht |
| + 30.300 |
| +30.300 |
2016 | 56210020/76210020 Entgelte für Sporthallennutzung |
| + 546.500 |
| + 546 500 |
2016 | 42402.43229003/63229003 Entgelte für Schulsportnutzung | +546.500 |
| +546.500 |
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2016 | 42402.43229004/63229004 Entgelte für Schulschwimmen (einschließlich Mehrerträge/ Mehreinzahlungen von Landschulen für die Nutzung der Schwimmhalle für den Schulschwimmunterricht) | + 35.300 |
| + 35.300 |
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2016 | 42401.44101050/64101050 Benutzungsentgelte (19 %) SKUBIS | + 18.000 |
| + 18.000 |
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2016 | 42401.44101021/64101021 Benutzungsentgelte (7%) | +5.000 |
| +5.000 |
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2016 | 42401.44101051/64101051 Benutzungsentgelte (7%) SKUBIS | +9.000 |
| +9.000 |
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2016 | 42401.44101020/64101020 Benutzungsentgelte (19%) | +3.000 |
| +3.000 |
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2016 | 42401.44160031/64160031 Eintrittsgelder (7%) | +10.000 |
| +10.000 |
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| Gesamt: | +626.800 | +576.800 | +626.800 | +576.800 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Maß.-Nr. | Maßnahme | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
2014/2.01 | Anpassung und Optimierung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Leistungsentgelte | 0 | 0 | + 50.000 | + 50.000 | + 50.000 |
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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5
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8 kB
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9,5 kB
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7
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7,9 kB
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8
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11,6 kB
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9
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15,9 kB
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10
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7,3 kB
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