Beschlussvorlage - 2021/BV/2323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Für das Gebiet, begrenzt

 

 im Süden:             durch die Bundesautobahn A19

 im Westen:               durch die L 22 (Hinrichsdorfer Straße),

 im Norden und Osten: durch Brachflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen             

      soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.16.SO.197 Sondergebiet „Küstenmühle“

      gemäß §2 BauGB und die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

      Planungsziele des Bebauungsplans sind

 

         -    Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes, um die Nutzungen Gastronomie,

         -    Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu                  kombinieren

 

2.  Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“,  
     bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil B (Anlage1), dem Entwurf
    der Begründung dazu (Anlage 2) und dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen 
    Beteiligung (Anlage 3), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und

    sind gemäß  § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB


bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:

 

Mit dem Bebauungsplan sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der jetzigen Nutzungen auf dem Gelände der Küstenmühle zu schaffen.

Zur planungsrechtlichen Absicherung wurde ein Umweltbericht, für die Belange des Naturschutzes ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein Grünordnungsplan  erarbeitet.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hat im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung stattgefunden.

Das historische, denkmalgeschützte Ensemble des Mühlenhofes in Neu Hinrichsdorf wird seit 2009 zum Betrieb von Einrichtungen genutzt, die als Hauptzweck die Integration behinderter und benachteiligter Menschen verfolgen. Die spezifischen Standortgegebenheiten, insbesondere die abgeschirmte Lage des Standortes, ist zum Betrieb einer integrativen Einrichtung sehr gut geeignet.

Bislang wurden eine biologische Gärtnerei, eine Tischlerei, eine gastronomische Einrichtung mit eigener Küche als integrative Einrichtungen sowie ein Wohnheim für behinderte Menschen, die Tätigkeiten am Standort nachgehen, errichtet.

Das Gelände liegt im Außenbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Wohnnutzung ist auf Grund des landwirtschaftlichen Betriebs des jetzigen Eigentümers privilegiert und damit zulässig. Ziel des Bebauungsplans ist es, die vorgenannten Nutzungen nach dem geplanten Eigentümerwechsel bauplanungsrechtlich zu sichern.

Die besondere Wohnnutzung soll auch weiterhin mit dem Restaurantbetrieb, Behindertenwerkstätten und anderen Nutzungen kombiniert werden.

Der Standort ist auf Grund seiner Lage an der Bundesautobahn BAB 19 und der Landesstraße L 22 (Hinrichsdorfer Straße) ein Lärmbrennpunkt. Für eine Wohnnutzung sind Maßnahmen zum Lärmschutz zu treffen, um die Grenzwerte der Gesundheitsvorsorge einzuhalten. Das Lärmschutzgutachten schlägt dafür neben anderen Maßnahmen einen 6 m hohen Lärmschutzwall entlang der BAB 19 vor, der Bestandteil des Bebauungsplans werden soll.

Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 3,7 ha und umfasst Teile der Flurstücke 48/1, 53/2, 53/4, 53/5 (bebaut), 53/20, 55/84, 55/93 und 56/21 der Flur 1 im Flurbezirk VI.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Planung einschließlich aller erforderlichen Zuarbeiten (Gutachten usw.) trägt der Investor.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.08.2021 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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07.09.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.09.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.09.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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29.09.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen