Beschlussvorlage - 2020/BV/0703
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.07.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulverwaltungsamt
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung; Rechts- und Vergabeamt; Hauptamt, Abt. Organisation
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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Aug 4, 2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Aug 5, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 18, 2021
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Sep 29, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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Sep 22, 2021
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Beschlussvorschriften:
Kommunalverfassung M-V, §§ 4 Abs. 1, 22 Abs. 3, 44 Abs. 2 Satz 1
Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, § 102 Abs. 2, § 110 Abs. 2, § 115 Abs. 3
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2018/BV/3715 – Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock
Sachverhalt:
Ausgehend von den Beschlüssen der Bürgerschaft zur Haushaltssicherung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind Gebührensatzungen und Entgeltordnungen permanent an die Kostenentwicklungen anzupassen. Für die Benutzung von Schulräumen und –aulen und für die damit zusammenhängenden Leistungen der Verwaltung werden privatrechtliche Entgelte nach der Entgeltordnung erhoben, deren Höhe sich aus den Kosten der Miete, der Betriebskosten sowie den Personalkosten zusammensetzt.
Auf dieser Grundlage wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 18.10.2018 im § 12 Entgelte i. E. überarbeitet.
Für die Berechnung des neuen Benutzungsentgeltes wurde von der Zentralen Steuerung ein Verwaltungskalkulationstool für Raumvermietung von Schulräumen und –aulen entwickelt, welches die o. g. Inhalte abbildet. Es wurde ein Kalkulationszeitraum von fünf Jahren festgelegt. Für die Berechnung der Entgelte wurden jährliche Kostensteigerungen in Höhe von 2 % berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus der Nutzungsüberlassung von Räumen diverser Schulen an Dritte
(Benutzungsentgelte) wurden in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 in der Haushaltsposition 44110010 Mieten und Pachten in Höhe von 28.865,39 €
2018: 7.615,00 €
2019: 12.795,19 €
2020: 8.455,20 €
erzielt.
Mit Beginn des Kalenderjahres 2021 werden die Erträge/Einzahlungen sachgerecht in dem Konto 44101000/64101000 abgebildet. Aus der Erhöhung der Benutzungsentgelte werden ab dem Haushaltsjahr 2021 folgende Mehrerträge/Mehreinzahlungen erwartet:
Teilhaushalt: 40
Produkt: div. Bezeichnung: Schulen
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: - Bezeichnung:
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Ein-zahlungen |
Aus-zahlungen |
2021 |
44101000/64101000 Benutzungsentgelte |
200 |
200 |
200 |
200 |
2022 |
44101000/64101000 Benutzungsentgelte |
200 |
200 |
200 |
200 |
2023 |
44101000/64101000 Benutzungsentgelte |
200 |
200 |
200 |
200 |
2024 |
44101000/64101000 Benutzungsentgelte |
200 |
200 |
200 |
200 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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31,6 kB
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3
|
(wie Dokument)
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272,2 kB
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