Beschlussvorlage - 2021/BV/2553

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen 2- 5).

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung MV

bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2019/BV/0258, Nr. 2020/BV/1347
 

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Sachverhalt:

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geändert werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

Auf Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2022 Gebührensätze, die in allen Reinigungsklassen zwischen 3,8 und 10,6 Prozent steigen werden.

 

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst werden im kommenden Jahr um 242.181,- € steigen (Anlage 2 Seite 2).
 

Diese Kostensteigerung ergibt sich aus 234.900,- € (+3,9 %) bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) und 7.281,- € (+1,2 %) bei der Stadtverwaltung. Dazu ausführlich in den Abschnitten „Kosten der SR GmbH“ und „Kosten der Stadtverwaltung“.

 

Die oben genannten Gebührensteigerungen resultieren im Wesentlichen aus notwendigen Leistungserweiterungen in den Bereichen Straßenreinigung und Gehwegreinigung. So wurde zum Beispiel eines der beiden Teams Fugengrün, welche bislang nur von April bis Oktober eingesetzt werden, ganzjährig beauftragt.

Dies wurde notwendig, da die stetig zunehmenden Meldungen über die Plattform „Klar Schiff“ zu Lasten der planmäßigen Reinigungen gingen und die Stadtentsorgung hier an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt war. Die Nutzung der Plattform „Klar Schiff“ ist eine innovative Form der Bürgerbeteiligung, deren Akzeptanz sehr stark von möglichst kurzen Reaktionszeiten der zuständigen Ämter abhängt. Die Klarschiff Meldungen werden insbesondere durch die manuellen Kräfte der SR GmbH, den 6 Handreinigern, den beiden Teams Fugengrün und dem Radwegewart sowie durch den Einsatz der Abfallsauger sehr zeitnah und flexibel abgearbeitet.

 

Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr werden die Kosten des Teams Fugengrün, der Abfallsauger, der Entsorgung des Straßenkehrichts, der Stadtverwaltung und die Zu- und Abschläge aus der Nachkalkulation 2019/2020 auf die einzelnen Leistungsarten umgelegt (Anlage 2 Seite 3). Für die Ermittlung der Gebührensätze sind die Leistungsarten Fahrbahnreinigung, Winterdienst Fahrbahn, Gehwegreinigung und Winterdienst Gehwege relevant.

 

Die Kennzahlen aus der Haushaltsplanung 2022 wurden eingehalten. Der Zuschussbedarf hat sich wie folgt entwickelt:

 

2020

2021

2022

2.523.200

2.225.800

2.215.000

 

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die SR GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2022 ermittelt.

 

Durch den beratenden Ingenieur Dipl.-Ing. Dirk Henssen wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.

 

Ein entsprechender Prüfbericht (Anlage 8 der Beschlussvorlage) wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Kosten der SR GmbH

 

Die Gesamtkosten der SR GmbH für Straßenreinigung und Winterdienst werden im Vergleich zu 2020 um 234.900,- € steigen, das entspricht einer Kostensteigerung um 3,9 Prozent. Dabei ist die Kostenentwicklung in den einzelnen Leistungsarten unterschiedlich. Bei der Fahrbahn- und der Gehwegreinigung steigen die Kosten insgesamt um 339.500,- €, dagegen verringern sich die Kosten beim Winterdienst um 114.800,- €.

 

Für die Kostensteigerung sind in erster Linie gestiegene Personalkosten, infolge erweiterter Leistungsbeauftragungen und tariflicher Anpassungen, sowie steigende Dieselkraftstoffkosten verantwortlich. Kostensenkend wirkt sich die kalkulierte Zahl an Einsatztagen beim Winterdienst aus.

 

Für die Beschäftigten der SR wurde am 03.02.2021 eine Neufassung des Haustarifvertrags mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, mit Wirkung zum 01.01.2021 vereinbart. Diese Anpassung des HTV erfolgte innerhalb der Vertragslaufzeit des HTV in der Fassung des 5. Änderungstarifvertrags (§ 1 Nr. 1), um die zwischenzeitlich angepassten tarifrechtlichen Regelungen des TVöD, u. a. zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten, für die SR zu nutzen. Eine Änderung der Entgelthöhe erfolgte mit der Neufassung des HTV nicht, eine Entgelterhöhung zum 01.01.2022 war bereits mit dem 5. Änderungstarifvertrag für alle Lohngruppen als Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,06 % vereinbart worden.

 

 

In den Kosten für das Jahr 2022 ist die Ersatzbeschaffung eines Radladers und einer Kleinkehrmaschine vorgesehen. Weiterhin ist die dringend notwendige Sanierung der Umkleide- und Duschräume im Betriebsgebäude Petridamm vorgesehen.

 

Im Ergebnis der Preisprüfung wird für das Jahr 2022 ein Dieselkraftstoffpreis von 100,5 Cent pro Liter kalkuliert Hierbei wurde ein Aufschlag von 1,3 Cent auf den Einkaufspreis von 99,2 Cent pro Liter zum Kalkulationszeitpunkt, für die ab 01.01.2022 erhöhte CO2-Abgabe nach dem BEHG kalkuliert. Dabei wird die tatsächliche Kostenentwicklung im entsprechenden Wagniskonto abgebildet, das mit der Nachkalkulation für das Jahr 2022 im Jahr 2023 aufgelöst wird (s. Nr. 205). Für das Jahr 2021 wurde noch ein Preis von 79,70 Cent pro Liter kalkuliert.

 

Gemäß dem 10-jährigen Durchschnitt hat die SR GmbH den Winterdienst für das Jahr 2022 mit 29,2 Winterdiensttagen (Vorjahr 31,2) kalkuliert.

 

Kosten der Stadtverwaltung

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2021 um 7.281,- € steigen.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist.

 

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind dies z. B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

 

Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

 

Da ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

 

Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV. In der vorliegenden Kalkulation sind dies insgesamt 235.200,- €, die unmittelbar als nicht gebührenfähige Kosten durch den Zuschuss der HRO gedeckt werden.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

 

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Demos, Hansa Heimspiele, Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z. B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2020 ergibt sich eine Kostenunterdeckung von insgesamt 39.365,- € für die Gesamtkosten (siehe Anlage 4). In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde der Gesamtbetrag eingestellt. Aus der Nachkalkulation für 2019 war noch ein Betrag in Höhe von 69.700,- € gebührenmindernd in diese Kalkulation einzustellen. Damit werden in der vorliegenden Kalkulation insgesamt 30.335,- € gebührenmindernd eingestellt.

 

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens

innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

 

Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation für 2022 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

 

Hierzu Tabellen:  Berechnung der Jahresgebühr für das Jahr 2022 pro Flächenmeter in                                           den Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2021

Gebührensatz 2022

Änderung %

1

94,20 €

102,96

9,3

2

60,96 €

67,08

10,0

3

37,56 €

41,04

9,3

4

30,48 €

33,72

10,6

5

19,80 €

21,60

9,1

6

10,68 €

11,28 

5,6

7

6,24 €

6,48 

3,8

 

 

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

 

Anlage 1 Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (1 Seite), liegt auch im KSD vor

 

Anlage 2 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2022 (Seiten 1 - 6)

 

Anlage 3 Kosten für die Reinigung und Winterdienst auf Straßen die nicht gebührenfähig sind (1 Seite)

 

Anlage 4 Nachkalkulation 2021 (1 Seite)

 

Anlage 5 Kosten der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2022 (Seiten 1 – 3)

 

 

Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Fachbereich Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht verteilt werden konnten:

 

Anlage 6 Vertrag über die Straßenreinigung

 

Anlage 7 geplanter Leistungsumfang 2022

 

Anlage 8 Bericht über die Angebotspreise 2022 (Preisprüfung)

 

Anlage 9 Preisangebot der SR GmbH für 2022 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der SR GmbH

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

 

Produkt: 54501   Bezeichnung: Straßenreinigung und Winterdienst

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2022

54501

4.625.400 €

6.840.400 €

4.625.400

6.839.400


Die Differenz zwischen Auszahlungen im Finanzhaushalt und Aufwendungen im Ergebnishaushalt resultiert aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen in Höhe von 1000 EUR.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 


 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.10.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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21.10.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen