Informationsvorlage - 2021/IV/2154

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Nachdem im Herbst 2020 die eigentlichen Kühlanlagen instandgesetzt wurden, sind nun Reparaturmaßnahmen an den Rohrleitungen der Eissporthalle erforderlich.

 

Im Ergebnis der durchgeführten Rohrwandstärkenmessungen der Anlagenabschnitte des Rohrkellers durch den TÜV-Sachverständigen ist eine kritisch abnehmende Wandstärke der Rohrleitungen vor dem Eintritt in die Betonfläche zu erkennen.

 

Als Betreiber einer nach BImSchG zu genehmigenden Anlage besteht gem. § 5 BImSchG  die Pflicht, den bestimmungsgemäßen Betrieb der technischen Anlagen zu gewährleisten. Im konkreten Fall bedeutet diese Pflicht unter anderem, dass ein Ammoniakaustritt während des Anlagenbetriebes auszuschließen ist.

 

Da diese Gewährleistung aufgrund erheblicher sicherheitstechnischer Mängel an den Rohrregistern, welche laut dem Bericht zur Zustandsermittlung der NH3-Kälteanlage vom 22.03.2021 (TüV Nord Systems GmbH & Co. KG, Sachverständiger: Klaus Rugenstein) ein hohes Gefahrenpotential aufweisen, momentan nicht gegeben ist, ordnete das StALU MM die sofortige Abschaltung der Anlage an. Hierbei handelte es sich um eine Notstandsmaßnahme. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.

 

Zur Wiederherstellung der Funktions- und Betriebssicherheit sind Rohrleitungen, NH3-Rücklaufventile und Verteilerbalken inkl. der technischen Isolierung auf Grund des alterungsbedingten Zustandes und auftretender Korrosion umgehend auszutauschen. Aus Sicherheitsgründen musste umgehend mit den Arbeiten begonnen werden. Ziel ist es, den pünktlichen Beginn der nächsten Saison sicherzustellen.

 

Durch das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt wurde gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Rahmen einer Nutzerberatung über die Maßnahmen ausführlich informiert.

 

Durch den o. g. Vorgang wurde den Piranhas ihre Heimspiel- und Trainingsstätte zum zweiten Mal in dieser Saison aus technischen Gründen entzogen. Der Ligabetrieb sowie eine mögliche Play Off-Teilnahme sind in der Eissporthalle in der Schillingallee 51 nicht durchführbar. Die Piranhas müssen auf andere Eishallen ausweichen, womit für den Verein unverschuldet zusätzliche Kosten verbunden sind, die er allein nicht bewältigen kann und für die es auch keine Fördermittel gibt. Ohne Hilfe würde das bedeuten, dass sie zu den Spielen nicht antreten können. Dies wäre nicht nur sportlich ein herber Rückschlag, sondern hätte unter Umständen auch Auswirkungen auf ihre Lizenz.

 

Durch den Verein wurde ein Förderantrag beim Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt gestellt. Danach werden für die Phase des Ligaspielbetriebes Kostenerstattungen in Höhe von 20.000 EUR beantragt. Für die Play-Off-Phase wäre darüber hinaus mit weiteren Kosten für den Verein zu rechnen. Nach derzeitigem Stand ist noch nicht absehbar, in welchem Umfang die Piranhas an den Play-Offs teilnehmen werden. Es wird daher zunächst von weiteren 20.000 EUR an Unterstützungsleistungen ausgegangen.

 

Es wurde dem Verein zugesagt, dass geprüft wird, wie die Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützen kann. In diesem Fall wäre die Ausreichung einer Sondersport­förderung durch den Oberbürgermeister gem. Punkt 7.2 der Richtlinie für die Sport­förderung in der Hansestadt Rostock möglich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 41

 

Produkt: 42102     Bezeichnung:  Sportförderung

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: /  Bezeichnung:  /

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2021

54190022/74190022

Zuschüsse an Verbände und Vereine -  Vertragsförderung

 

40.000,00 EUR

 

40.000,00 EUR

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

Die finanziellen Mittel werden innerhalb des Teilhaushaltes 41 gedeckt.

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.04.2021 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben