Beschlussvorlage - 2020/BV/1480

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des Stellenplans 2021 wird beschlossen (Anlage).

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3, 46, 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 17  Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern


bereits gefasste Beschlüsse:

keine

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Sachverhalt:
Gegenstand des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

 

Der Eigenbetrieb betreibt zudem ein Hospiz. Der Wirtschaftsplan ist entsprechend für die Bereiche Krankenhaus und Hospiz aufgestellt.

 

Dieser Wirtschaftsplan wird zu Zeiten der anhaltenden COVID-19-Pandemie aufgestellt. Derzeit liegt eine erste Welle mit Beginn im März 2020 hinter uns, die in Mecklenburg-Vorpommern die niedrigsten Zahlen im Bundesvergleich aufzuweisen hatte. Die Bundesregierung hat grundsätzlich Maßnahmen ergriffen, um den negativen wirtschaftlichen Folgen für sämtliche Unternehmenszweige sowie für die Bevölkerung entgegenzuwirken und daneben eine ausreichende ärztliche Versorgung der Bevölkerung über das bestehende Gesundheitssystem zu gewährleisten. Krankenhäuser waren zunächst mit Beginn im März angehalten, Kapazitäten für an COVID-19-Erkrankte vorzuhalten und Beatmungskapazitäten zu schaffen. Inzwischen hat man im Mai damit begonnen, zum regulären Krankenhausbetrieb zurückzukehren. Es bleibt insgesamt abzuwarten, wie sich die Pandemie weiter entwickelt. Der vorliegende Wirtschaftsplan basiert auf der Annahme eines verhältnismäßig normalen Krankenhausbetriebes, d.h. wir gehen hier von einem Leistungsgeschehen aus, welches weder durch coronabedingte Schließungen noch durch ein „Bettenfreihalten“ in wesentlichem Umfang beeinflusst ist. 

 

Der Eigenbetrieb plant einen Jahresüberschuss von TEUR 4.500 für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie in den Folgejahren von je TEUR 4.000. Die Einzahlungen an den Finanzhaushalt des Trägers betragen im Planjahr TEUR 2.500, danach jährlich TEUR 2.000. In den Jahren 2021-2024 erhält der Eigenbetrieb einen auf eine Investition bezogenen Zuschuss des Trägers von jährlich TEUR 500.

 

Der vorliegende Wirtschaftsplan sieht kurz- und mittelfristig mehrere wesentliche Bau- bzw. Investitionsvorhaben vor. Bereits in der Wirtschaftsplanung der Vorjahre aufgeführte Vorhaben wurden hinsichtlich der Planung der baulichen Umsetzung sowie deren Finanzierung fortgeführt bzw. in wesentlichem Umfang auch in Folgejahre verschoben und finden sich in zeitlich und finanziell konkretisierter Weise im Wirtschaftsplan 2021 wieder.

 

Dies sind kurz- bzw. mittelfristig neben den üblichen erforderlichen Ersatzbeschaffungen in Ausstattung sowie notwendigen Investitionen in moderne Medizintechnik im Wesentlichen die Vorhaben „Erweiterung der zentralen Notaufnahme und Neubau der Zentralküche inkl. Ausstattung“ in den Jahren 2021-2023, „Bau und Ausstattung eines Linksherzkatheterlabors und eines Hybrid-OP´s“ in 2021 und 2022 sowie die Aufstockung des Parkhauses in 2021.

 

Die Finanzierung der Investitionsvorhaben ist bei Förderfähigkeit grundsätzlich aus Fördermitteln geplant, für darüber hinaus gehende notwendige und dringliche Investitionen, nicht förderfähige Bestandteile sowie zur Absicherung der Finanzierung der Gesamtvorhaben sind derzeit der Einsatz von Eigenanteilen aus Rücklagen des Eigenbetriebes sowie auch in geringem Umfang Kreditaufnahmen geplant. Fördermittelanträge für Einzelfördermittel nach dem Landeskrankenhausgesetz M-V für die Vorhaben „Erweiterung Notfallambulanz/Neubau Küche“ und „Bettenerweiterungs-bau 1“ wurden in 2018 gestellt. Für die erstgenannte Maßnahme wurden in 2020 Einzelfördermittel nach dem KHG in Höhe von 8 Mio. EUR beschieden. Für darüber hinaus gehende Finanzbedarfe für dieses Vorhaben ist der Einsatz von Eigenmitteln geplant. Die Rücklagenzufuhr aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2019 in Höhe von ca. 6 Mio. EUR wirkt sich positiv auf die Finanzierungsmöglichkeiten aus.

 

Weitere Fördermittel stehen zeitnah nicht zur Verfügung. 

 

Die Liquidität des Eigenbetriebes ist gemäß Planung jederzeit gewährleistet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 15 Zentrale Steuerung und Beteiligungen

 

Produkt: 62303   

Bezeichnung: Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock

 

Produkt: 27201   

Bezeichnung: Konservatorium, TH 44

 

Produkt: 26301  

Bezeichnung: Städtische Museen, TH 45

 

Produkt: 27101   

Bezeichnung: Volkshochschule, TH 43

 

 

Haus­halts-jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwen­dungen

Einzahlun­gen

Auszahlun­gen

2021

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

4.500.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

1.173.100

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

236.600

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

388.400

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

701.900

 

 

7844001 / zweckgebundene Mittel für Investitionen

 

 

 

500.000

2022

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

4.000.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

938.500

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

189.300

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

310.700

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

561.500

 

 

7844001 / zweckgebundene Mittel für Investitionen

 

 

 

500.000

2023

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

4.000.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

938.500

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

189.300

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

310.700

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

561.500

 

 

7844001 / zweckgebundene Mittel für Investitionen

 

 

 

500.000

2024

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

4.000.000

 

 

 

 

27201.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Stadtbibliothek)

 

 

938.500

 

 

27101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Volkshochschule)

 

 

189.300

 

 

26301.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Konservatorium)

 

 

310.700

 

 

25101.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

561.500

 

 

7844001 / zweckgebundene Mittel für Investitionen

 

 

 

500.000

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.10.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.11.2020 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

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11.11.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen