Beschlussvorlage - 2020/BV/0956

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise oder Anregungen hat die Bürgerschaft mit dem dargestellten Ergebnis geprüft und beschließt dieses (Anlage 1).

 

2. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplans  in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung dazu (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgerschaft bestimmt, den Flächennutzungsplan nach der Genehmigung der 14. Änderung in seiner dann geltenden Fassung neu bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2019/BV/4487 - Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans - Ausweisung einer Gemischten Baufläche am Werftdreieck

 

Sachverhalt:

Das Areal am Werftdreieck ist insbesondere durch die Lage an einem ÖPNV-Verknüpfungspunkt begünstigt, die Funktion eines zentralen Bereiches zu übernehmen.

Für das Werftdreieck wird entsprechend der aktuellen Entwicklung ein verdichtetes, innerstädtisches Quartier mit einer Mischung aus vielfältigen Wohnungsangeboten sowie mit Einrichtungen, die die Funktion des Quartiers gewährleisten und darüber hinaus zur Belebung der angrenzenden Stadtquartiere beitragen, angestrebt. Die Nachnutzung des ehemaligen innerstädtischen Industriestandortes soll durch die Ausweisung hochqualitativer Grün- und Freiräume auch zur Verbesserung der Freiflächenversorgung im Stadtbereich Kröpeliner-Tor-Vorstadt insgesamt beitragen. Zur Umsetzung dieser Planungsziele ist es angebracht, auch eine ca. 2,4 ha große angrenzende brachliegende Fläche westlich der Max-Eyth-Straße in die Planung zu integrieren. Durch die vorgesehene Verlegung der Max-Eyth-Straße besteht die Chance einer ganzheitlichen Entwicklung des sich als städtebauliche Einheit darstellenden Areals.

 

Der Flächennutzungsplan wird  im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ geändert. Da es sich hier um ein Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB handelt, wurden entsprechend den Vorschriften in § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung für den Bebauungsplan 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ gleichzeitig für die Änderung des Flächennutzungs­plans genutzt.

 

Da das Verfahren der 14. Änderung aufgrund seiner Auswirkungen als Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann, wurde kein eigener Umweltbericht erstellt.

Am 15.05.2019 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 14. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte in der Zeit vom 15.07.2019 bis zum 16.08.2019. Während der öffentlichen Auslegung der Planung wurden keine Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit vorgebracht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnten, wurden mit Schreiben vom 12.07.2019 von der Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

 

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist 14. Änderung des Flächennutzungsplans erarbeitet worden. Die abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden untereinander und gegeneinander abgewogen. Die auf Flächennutzungsplan – Ebene mögliche Berücksichtigung der Belange ist erfolgt.

Das Abwägungsergebnis führte im Plan zu keiner Änderung gegenüber dem Entwurf.

Auch in der Begründung erfolgt keine Änderung in Bezug auf die Inhalte der 14. Änderung des Flächennutzungsplans. Lediglich werden in der Begründung zum besseren Verständnis teilweise Aussagen ergänzt bzw. dem Stand des Bebauungsplans angepasst.

 

Dies betrifft insbesondere die Punkte: 3.2 Ergänzung Planfeststellung DB, 3.3 Ergänzung zum Landschaftsplan, Ergänzung zum Denkmalschutz, 3.5. Ergänzung und Aktualisierung zu den Altlasten, und 5.2.2 Ergänzung und Aktualisierung der schutzgutbezogenen Beschreibungen entsprechend dem Erkenntnisstand des Bebauungsplans.

 

Die zum Beschluss vorliegende 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung abgestimmt worden.


Die Abwägungsunterlage zum Entwurf (Anlage 1) soll entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen werden.

 

Die vorliegende 14. Änderung des Flächennutzungsplans soll daher in der vorliegenden Fassung beschlossen werden (Anlage 2). Die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

Gemäß § 6 Abs. 6 BauGB bestimmt die Bürgerschaft darüber hinaus, den Flächennutzungs­plan nach der Genehmigung der 14. Änderung in seiner dann geltenden Fassung neu bekannt zu machen. Dies umfasst auch die seit der Neubekanntmachung 2009 genehmigten Änderungen Nr.  6, 7, 10, 12, 13, 15 und 16.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.05.2020 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.06.2020 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.06.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.06.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen