Nachtrag Beschlussvorlage - 2012/BV/4110-02 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre zum Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183
"Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.01.2013
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.01.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2013
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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss Nr. 2012/BV/4108 vom 30.01.2013
Sachverhalt:
Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und die Errichtung von Ferienwohnungen vor allem in Bereichen, die durch Wohnnutzung geprägt sind, können eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Ortsteils insgesamt gefährden. Das Strukturkonzept Warnemünde hat die Notwendigkeit der Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses von Ferienwohnungen und Dauerwohnen zum Erhalt eines urbanen Gleichgewichts herausgearbeitet. Bereits mit dem Strukturkonzept Warnemünde wurde anhand der Bestandserfassung dringender Handlungsbedarf festgestellt.
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich 01.W.183 ist es notwendig, eine Veränderungssperre zu erlassen. (Geltungsdauer gemäß § 17 BauGB)
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 14 (2) BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden kann, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahme trifft auf Antrag die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Vor Inkrafttreten der Veränderungssperre genehmigte oder begonnene Vorhaben sind von dieser nicht betroffen. (§ 14 (3) BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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584 kB
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