Beschlussvorlage - 2022/BV/3215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister unter Berücksichtigung des „Wärmeplans 2035 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (Anlage 1),

 

  1. dass aus dem Wärmeplan abgeleitete Projektbausteine und Umsetzungsmaßnahmen konsequent an den Strategien und Zielen des Wärmeplans ausgerichtet werden mit den Zielen Klimaneutralität bis 2035 gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2020/AN/1447, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Erhöhung der Resilienz (Unabhängigkeit von Energieimporten) durch Investitionen in die Nutzung lokaler Wärmequellen,
     
  2. die bisherige Projektgruppe Wärmeplan als Wärmebeirat mittels separater Beschlussfassung bezüglich der Aufgaben und Zusammensetzung fortzuführen, um den Umsetzungsprozess zu begleiten und so die Funktion eines fachlichen Gremiums im Hinblick auf den Umsetzungsplan wahrzunehmen.
    Die Zwischenergebnisse werden dokumentiert und der Bürgerschaft regelmäßig zur Information vorgelegt. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Transformationsplan für die Fernwärmeerzeugung,
     
  3. die Ziele aus dem Wärmeplan gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren zu verfolgen, entsprechende Vereinbarungen zu schließen und die Maßnahmen/ Handlungs-empfehlungen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen.
     

Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. den Wirtschaftsplänen der städtischen Beteiligungen und Eigenbetrieben.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
 

bereits gefasste Beschlüsse:

2014/BV/5248 Umsetzung Masterplan 100 % Klimaschutz

2019/AN/0287 Klimanotstand

2020/AN/1447 Klimaneutralität 2035

2021/AN/1864 Abschaltung Kohlekraftwerk
 

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Sachverhalt:

 

Der kommunale Wärmeplan 2035 wurde als Fortschreibung des Masterplans 100 % Klimaschutz für das Handlungsfeld Wärme erarbeitet. Finanzielle Grundlagen für die Durchführung des Vorhabens bildeten Zuwendungen des Bundes aus der Nationalen Klimaschutzinitiative und des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Klimaschutz-projekte, die 2018 beantragt wurden.

 

Seit Sommer 2021 konnten auf dem globalen Energiemarkt enorme Preissteigerungen für fossiles Erdgas und Erdöl beobachtet werden, deren Auswirkungen seit Herbst letzten Jahres auch auf dem deutschen Markt zu bemerken sind. Ursachen für die Preissteigerungen sind die weltweit höhere Nachfrage, eine Verknappung der Ressourcen und eine Kostensteigerung bei der Gewinnung der Rohstoffe. Der Krieg in der Ukraine hat zudem die Abhängigkeit unserer Energiewirtschaft von fossiler Energie verdeutlicht. Und nicht zuletzt hat der letzte IPCC-Bericht zur Erderhitzung gemahnt, dass die schnelle Abkehr von fossilen Energieträgern hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zur Einhaltung der Klimaziele dringend notwendig ist. Die Überschreitung des 1,5°C-Ziels wird in dem Bericht für die frühen 2030er Jahre prognostiziert.

 

Ziel des kommunalen Wärmeplans ist, eine Strategie aufzuzeigen, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Rostock erreicht werden kann. Das ursprüngliche Ziel, Klimaneutralität 2050 wurde aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2020/AN/1447 auf das Jahr 2035 vorgezogen.

 

Die Wärmeversorgung trägt in Rostock zu ca. 60 % zu den Treibhausgasemissionen bei und ist damit ein entscheidendes Handlungsfeld für die Erreichung der Klimaneutralität.
Weitere Grundsätze bei der Erstellung des Wärmeplans waren Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit.

 

Aktuell erfolgt die Wärmeversorgung zu etwa gleichen Teilen über Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Kraftwerk Marienehe und Steinkohlekraftwerk) und aus der Verbrennung von Erdgas in gebäudebezogenen Heizungsanlagen und Blockheizkraftwerken. Ein kleiner Teil wird bereits regenerativ erzeugt. Geringe Bedarfe werden über andere fossile Energieträger gedeckt.

 

Bei der Erstellung des Wärmeplans wurde die gesamte Wärmeversorgung der Stadt Rostock betrachtet.

 

Ausgangspunkte für die Erstellung der Strategie waren die Erfassung des Wärmebedarfs für alle Nutzungen wie Raumwärme, Prozesswärme und Warmwasser und eine Prognose seiner zukünftigen Entwicklung.

 

In mehreren Fachgutachten wurden die im Stadtgebiet vorhandenen Potentiale für erneuerbare Wärme untersucht und Grobkonzepte mit Kosten ermittelt. Ein Gutachten betrachtete Großwärmespeicher, die für die Speicherung von überschüssiger Wärme im Sommer und Nutzung der Wärme im Herbst bzw. Winter dienen.

 

Die Potentiale und die Speicherkonfiguration wurden für das Fernwärmesystem in einem Energiesystem-Modell einem durchschnittlichen Jahresverlauf des Wärmebedarfs gegenübergestellt. Auch die Abwärme von verschiedenen Ausbaustufen eines Elektrolyseurs für die Wasserstoffproduktion im Seehafen wurde einbezogen. Das bis 2035 darstellbare Ausbaupotential des Fernwärmenetzes zur Substitution individueller Erdgasheizungen wurde ebenfalls im Energiesystemmodell berücksichtigt.

 

Für die Modellierung des zukünftigen Energiesystems wurde für das bestehende Fernwärmesystem ermittelt, welche zusätzliche Netzausdehnung bis 2035 realistisch umsetzbar wäre. Für die Deckung dieses erhöhten Bedarfs wurden aus den ermittelten Potentialen für erneuerbare Wärme Szenarien für Erzeugerparks zusammengestellt. Für jeden Erzeugerpark wurden die Abdeckung des Wärmebedarfs, Überschüsse, ungedeckte Restbedarfe (Residuallasten) und Kosten abgebildet. Bei diesem Vorgehen zeigte sich, welche Potentiale eine wichtige Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung bilden können. Hierbei handelt es sich vor allem um Abwärmepotentiale oder frei verfügbare Umweltwärme.

 

Als Ergebnis der Modellierung wurden fünf Erzeugerparks favorisiert, die die Klimaneutralität für die derzeit und zukünftig mit Fernwärme versorgten Bereiche gewährleisten können. In allen diesen Parks sind mehrere Erzeuger bzw. Potentiale enthalten, die als sogenannte „No-regret-Maßnahmen“ eingestuft werden können. Das sind Maßnahmen, die für alle fünf Szenarien der zukünftigen Versorgung mit Fernwärme eine Rolle spielen werden und deren Umsetzung zuerst forciert werden sollte.

Die Kosten einer klimaneutralen Wärmeversorgung werden im Vergleich zur Fortsetzung der fossilen Wärmeerzeugung günstiger ausfallen und damit sozialverträgliche Betriebskosten sichern.

 

Entscheidungen für Investitionen müssen gut abgewogen und in die Gesamtstrategie des Wärmeplans eingeordnet sein. Aufgrund der erforderlichen Planungsverfahren und Bauzeiten gibt es auch zeitlichen Druck, um die notwendigen Maßnahmen zügig umsetzen zu können. Verstärkt wird dieser Druck durch die eingetretene Verknappung von Material, Werkstoffen und Fachleuten.

 

Ein Netzentwicklungsplan zeigt die Möglichkeiten für die Erweiterung des Fernwärme­netzes auf. In ergänzenden Konzepten sollen für bislang mit Erdgas versorgte Gebiete quartiersbezogene Lösungen erarbeitet werden, wie diese zukünftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden. Hier kommen neben Fernwärme Inselnetze oder individuelle Einzellösungen in Frage. Für die Konzepterstellung soll die KfW-Förderung für Energetische Stadtquartierssanierung genutzt und durch ein gefördertes Sanierungsmanagement begleitet werden.

 

Die Stadtwerke Rostock AG war bei der Erstellung des Wärmeplans der wichtigste Partner und hat den Prozess konstruktiv begleitet. Die Stadtwerke Rostock AG wird aufbauend auf die Ergebnisse des Wärmeplans einen Transformationsplan für die Umstellung auf klimaneutrale Fernwärme erarbeiten, der einen Zeitplan beinhaltet. Dieser Plan ermöglicht Gebäudeeigentümern, die Fernwärme nutzen, den Zugang zu einer höheren „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Die Wohnungswirtschaft wurde über den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen vertreten.

 

Die Erarbeitung des Wärmeplans wurde durch die „Projektgruppe Wärmeplan“ begleitet, die als Beirat fungierte. Für jedes Fachgutachten wurde ein eigener Fachbeirat eingerichtet, der externe Fachkundige in die Entwicklung der Gutachten einbezog. In vier öffentlichen Fachforen bestand die Möglichkeit, sich als interessierter Bürger oder Bürgerin in den Prozess einzubringen.

 

 

Ziel dieser umfassenden Ausrichtung war, frühzeitig zu informieren, mögliche Hemmnisse und Lösungen zu erkennen und eine hohe Umsetzungsbereitschaft zu erreichen.

 

Die Umsetzung des Wärmeplans ist für den Bereich der Wärmeerzeugung, im Gebäudebereich und der Stadtentwicklung eine große Herausforderung und erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit vieler verschiedener Akteure und strategisch ausgerichtetes Handeln - insbesondere für damit in Zusammenhang stehende Entscheidungen über erhebliche Investitionen.

Der Stadtverwaltung kommt hier die Aufgabe der Koordination und des Controllings des Umsetzungsprozesses zu, aber sie muss auch ihre Stadtentwicklung und die Steuerung ihrer Unternehmens-beteiligungen auf das Ziel der Wärmewende ausrichten.

 

Wichtige Akteure, Experten und Entscheider sollen in Fortführung der Projektgruppe Wärmeplan den Umsetzungsprozess als Wärmebeirat begleiten und so die Funktion eines fachlichen Aufsichtsrates wahrnehmen.

 

 

 

Nächste Schritte für die Stadtverwaltung

 

2022

- Etablierung einer ämterübergreifenden Arbeitsstruktur für energetische
 Quartierssanierung

 

- Antragstellung für ein Förderprojekt zur energetischen Stadtquartierssanierung

 

- Verabschiedung einer Strategie zum Flächenmanagement der Stadtverwaltung

 

- Erstellung von Quartierssteckbriefen

 

- Etablierung Wärmbeirat

 

2023

- Antragstellung für ein Förderprojekt zur energetischen Stadtquartierssanierung

 

- Darstellung des Flächenbedarfs für die Energieversorgung im Flächennutzungsplan

 

- Fertigstellung erster Sanierungsfahrpläne für kommunale Gebäude

 

- Anpassung der Fernwärmesatzung an den Wärmeplan

 

- Klärung datenrechtlicher Fragestellungen zur Nutzbarmachung von
Datenbeständen zur Steuerung der Wärmewende

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

 

Produkt: 55404   Bezeichnung:  Klimaschutz und Umweltmanagement

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: - Bezeichnung: -

 

Haushalts-Jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2023

4144 1044/6144 1044

Zuweisungen und Zuschüsse für
laufende Zwecke vom öffentlichen Bereich vom Bund – Stadt-quartierssanierung Projekt 1

142.500,00

150.000,00

142.500,00

150.000,00

2024

4144 1045/6144 1045

Zuweisungen und Zuschüsse für
laufende Zwecke vom öffentlichen Bereich vom Bund – Stadt-quartierssanierung Projekt 2

142.500,00

150.000,00

142.500,00

150.000,00

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Die finanziellen Mittel für die Stadtquartierssanierung Projekt 1 und 2 sind Bestandteil des Haushaltsentwurfs für 2022/2023.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

X

werden nachfolgend angegeben:

 

Da es sich um einen Richtungsbeschluss handelt, werden die finanziellen Mittel mit jeder Haushaltsplanung gesondert beschlossen.

 

Von kommunalen Unternehmen umzusetzende Maßnahmen werden in die jeweiligen Wirtschaftspläne aufgenommen.

 

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Claus Ruhe Madsen

 

 

Hinweis:  Anlage aufgrund des Umfangs nur digital in Allris verfügbar.

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2022 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister unter Berücksichtigung des „Wärmeplans 2035 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (Anlage 1),

 

  1. dass aus dem Wärmeplan abgeleitete Projektbausteine und Umsetzungsmaßnahmen konsequent an den Strategien und Zielen des Wärmeplans ausgerichtet werden mit den Zielen Klimaneutralität bis 2035 gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2020/AN/1447, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Erhöhung der Resilienz (Unabhängigkeit von Energieimporten) durch Investitionen in die Nutzung lokaler Wärmequellen,
     
  2. die bisherige Projektgruppe Wärmeplan als Wärmebeirat mittels separater Beschlussfassung bezüglich der Aufgaben und Zusammensetzung fortzuführen, um den Umsetzungsprozess zu begleiten und so die Funktion eines fachlichen Gremiums im Hinblick auf den Umsetzungsplan wahrzunehmen.
    Die Zwischenergebnisse werden dokumentiert und der Bürgerschaft regelmäßig zur Information vorgelegt. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Transformationsplan für die Fernwärmeerzeugung,
     
  3. die Ziele aus dem Wärmeplan gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren zu verfolgen, entsprechende Vereinbarungen zu schließen und die Maßnahmen/ Handlungs-empfehlungen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen.
     

Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. den Wirtschaftsplänen der städtischen Beteiligungen und Eigenbetrieben.

 

 

Gemäß TOP 2 erfolgt die Abstimmung über die Beschlussvorlage in der nächsten Sitzung.

 

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19.05.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister unter Berücksichtigung des „Wärmeplans 2035 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (Anlage 1),

 

  1. dass aus dem Wärmeplan abgeleitete Projektbausteine und Umsetzungsmaßnahmen konsequent an den Strategien und Zielen des Wärmeplans ausgerichtet werden mit den Zielen Klimaneutralität bis 2035 gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2020/AN/1447, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Erhöhung der Resilienz (Unabhängigkeit von Energieimporten) durch Investitionen in die Nutzung lokaler Wärmequellen,
  2. die bisherige Projektgruppe Wärmeplan als Wärmebeirat mittels separater Beschlussfassung bezüglich der Aufgaben und Zusammensetzung fortzuführen, um den Umsetzungsprozess zu begleiten und so die Funktion eines fachlichen Gremiums im Hinblick auf den Umsetzungsplan wahrzunehmen.
    Die Zwischenergebnisse werden dokumentiert und der Bürgerschaft regelmäßig zur Information vorgelegt. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Transformationsplan für die Fernwärmeerzeugung,
  3. die Ziele aus dem Wärmeplan gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren zu verfolgen, entsprechende Vereinbarungen zu schließen und die Maßnahmen/ Handlungs-empfehlungen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen.
  4. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. den Wirtschaftsplänen der städtischen Beteiligungen und Eigenbetrieben.
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19.05.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister unter Berücksichtigung des „Wärmeplans 2035 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (Anlage 1),

 

  1. dass aus dem Wärmeplan abgeleitete Projektbausteine und Umsetzungsmaßnahmen konsequent an den Strategien und Zielen des Wärmeplans ausgerichtet werden mit den Zielen Klimaneutralität bis 2035 gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2020/AN/1447, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Erhöhung der Resilienz (Unabhängigkeit von Energieimporten) durch Investitionen in die Nutzung lokaler Wärmequellen,
     
  2. die bisherige Projektgruppe Wärmeplan als Wärmebeirat mittels separater Beschlussfassung bezüglich der Aufgaben und Zusammensetzung fortzuführen, um den Umsetzungsprozess zu begleiten und so die Funktion eines fachlichen Gremiums im Hinblick auf den Umsetzungsplan wahrzunehmen.
    Die Zwischenergebnisse werden dokumentiert und der Bürgerschaft regelmäßig zur Information vorgelegt. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Transformationsplan für die Fernwärmeerzeugung,
     
  3. die Ziele aus dem Wärmeplan gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren zu verfolgen, entsprechende Vereinbarungen zu schließen und die Maßnahmen/ Handlungs-empfehlungen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen.
     

Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. den Wirtschaftsplänen der städtischen Beteiligungen und Eigenbetrieben.

 

Gemäß TOP 2 erfolgt die Abstimmung über die Beschlussvorlage in der nächsten Sitzung.

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19.05.2022 - Finanzausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister unter Berücksichtigung des „Wärmeplans 2035 für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (Anlage 1),

 

  1. dass aus dem Wärmeplan abgeleitete Projektbausteine und Umsetzungsmaßnahmen konsequent an den Strategien und Zielen des Wärmeplans ausgerichtet werden mit den Zielen Klimaneutralität bis 2035 gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2020/AN/1447, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Erhöhung der Resilienz (Unabhängigkeit von Energieimporten) durch Investitionen in die Nutzung lokaler Wärmequellen,
     
  2. die bisherige Projektgruppe Wärmeplan als Wärmebeirat mittels separater Beschlussfassung bezüglich der Aufgaben und Zusammensetzung fortzuführen, um den Umsetzungsprozess zu begleiten und so die Funktion eines fachlichen Gremiums im Hinblick auf den Umsetzungsplan wahrzunehmen.
    Die Zwischenergebnisse werden dokumentiert und der Bürgerschaft regelmäßig zur Information vorgelegt. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Transformationsplan für die Fernwärmeerzeugung,
     
  3. die Ziele aus dem Wärmeplan gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren zu verfolgen, entsprechende Vereinbarungen zu schließen und die Maßnahmen/ Handlungs-empfehlungen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten umzusetzen.
     

Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bzw. den Wirtschaftsplänen der städtischen Beteiligungen und Eigenbetrieben.

 

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02.06.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.06.2022 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.06.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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15.06.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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22.06.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen