Beschlussvorlage - 2021/BV/2548

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2020 des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist in der von der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 1.918.232,33 EUR festgestellt.

 

  1. Dieser Jahresfehlbetrag wird durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeglichen. Hierzu wird eine Verrechnung mit den bereits im Jahr 2020 geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 1.918.000,00 EUR stattfinden. Nach Saldierung des Jahresfehlbetrages mit den Abschlagszahlungen zum Verlustausgleich verbleibt eine Nachforderung in Höhe von 232,33 EUR, die nach der Beschlussfassung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auszugleichen bzw. ggf. durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde vorzutragen ist.

 

  1. Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 22 (3) Nr. 1
Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden M – V (EigVO) § 6 Abs. 2 Nr. 3
 

bereits gefasste Beschlüsse:  . /.

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Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2020 wurde durch den kommunalen Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde erstellt und durch die Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Datum vom 21.07.2021 versehen.

 

Im Geschäftsjahr ergibt sich ein Ausgleichsbedarf in Höhe von 1.918.232,33 EUR. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat Vorauszahlungen auf diesen Ausgleichsbedarf in Höhe von 2.018.000,00 EUR geleistet. Hierin enthalten sind 100.000,00 EUR für die Abendveranstaltung anlässlich des Germany Travel Mart (GTM). Diese Veranstaltung fand 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt, sondern wurde verschoben. Die dafür gezahlten Mittel werden nicht zum Verlustausgleich des Jahres 2020 herangezogen, sondern als Verbindlichkeit ggü. der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gesondert bilanziert, bis sie zweckgebunden eingesetzt werden können. Die übrigen Zahlungen in Höhe von 1.918.000,00 EUR werden zum Bilanzstichtag ebenfalls als Verbindlichkeit bilanziert. Der Verlustausgleich erfolgt erst mit der Beschlussfassung der Bürgerschaft zum Jahresabschluss 2020 in 2021. Nach Saldierung des Ausgleichbedarfes und der Vorauszahlungen durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ergibt sich eine geringe Nachforderung in Höhe von 232,33 EUR.

Der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2020 gibt im Einzelnen Aufschluss über die wirtschaftliche Betätigung der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Forderung* gegenüber der Hanse- und Universitätsstadt Rostock per 31.12.2020
in Höhe von 232,33 EUR.

 

      * redaktionell geändert am 06.10.2021     03.1/Wo.

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in Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.10.2021 - Rechnungsprüfungsausschuss

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21.10.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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23.11.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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01.12.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen