Beschlussvorlage - 2021/BV/2436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in „BUGA Rostock 2025 GmbH“.
  2. Die Bürgerschaft beschließt das Businesskonzept 2021-2026 der BUGA Rostock 2025 GmbH zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesgartenschau im Jahr 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).
  3. Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der BUGA Rostock 2025 GmbH (Anlage 2).
  4. Die Bürgerschaft beschließt den Durchführungsvertrag (Anlage 3).

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
 

bereits gefasste Beschlüsse:
2020/BV/1359 vom 21.10.2020 zur Leitentscheidung

2020/BV/1826 vom 20.01.2021 zur Verortung der BUGA-Aufgaben

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Begründung der Dringlichkeit für den Hauptausschuss sowie den Finanzausschuss:

 

Die Befassung der Bürgerschaft mit dem Thema der Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in die BUGA Rostock 2025 GmbH ist bewusst für die Sitzung am 18.08.2021 gewählt worden. Sofern die Bürgerschaft der Umfirmierung zustimmt, sind nachfolgend aufgeführte Schritte umzusetzen, um spätestens zum 01.01.2022 die Umfirmierung rechtlich vollzogen zu haben:


 

 Nachkommen der Anzeigepflicht nach §77 der Kommunalverfassung, wonach die               Errichtung, Übernahme und wesentliche Erweiterung sowie die Änderung der               Organisationsform oder die wesentliche Änderung der Aufgaben gemeindlicher Unternehmen und Einrichtungen der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen sind. Sie werden wirksam, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen geltend gemacht oder wenn sie vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht. Rechtsgeschäfte auf der Grundlage von Entscheidungen der Gemeinde nach Satz 1 dürfen erst vollzogen werden, wenn das Anzeigeverfahren nach Satz 2 abgeschlossen ist.

 notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages

 Eintragung in das Handelsregister

 

Erst mit Abschluss aller notwendigen Rechtsgeschäfte zur Umfirmierung ist das Unternehmen voll handlungsfähig. Aus diesem Grund wirken sich weitere Zeitverschiebungen letztendlich negativ auf das Gesamtvorhaben BUGA aus.

 

Sachverhalt:

Vor fast 3 Jahren hat Rostock den Zuschlag zur Ausrichtung der Bundesgartenschau in 2025 erhalten. Damals wie heute ist das Hauptziel die Umsetzung von Projekten, die bereits seit vielen Jahren auf Umsetzung warten. Mit der Bundesgartenschau als Motor haben wir die Chance, innerhalb weniger Jahre Stadtentwicklungsprojekte zu realisieren. Alle Projekte gemeinsam haben einen inneren Zusammenhang und können nicht losgelöst voneinander betrachtet werden.

Rostocks Potenzial an der Unterwarnow wird mit der Entwicklung des Areals ausgestaltet.

Brachflächen verschwinden, eine ehemalige Deponie wird in einen Stadtpark verwandelt und der Stadthafen wird zu einer attraktiven Flaniermeile mit Aufenthaltsqualität entwickelt. Vielleicht der schönste Hafen der mecklenburgischen Küste. Rostock bekommt ein urbanes Stadtquartier, zehn Kilometer Radwege, neue Brücken und grünen Freiraum für alle.

Alle Projekte sind mit der Verwaltung und dem BUGA-Ausschuss gemeinsam entwickelt worden. Die Ergebnisse und Ideen aus der Bürger*innenbeteiligung sind ebenso in die Vorplanungen eingeflossen wie die fachlichen Hinweise von Experten.

Es ist der Stadt bisher gelungen ca. 92,7 Mio. Euro Fördermittel einzuwerben. Deshalb muss Rostock nur einen verhältnismäßig kleinen Teil selbst finanzieren. Die aktuellen Planungen gehen von einem Gesamtinvestitionsvolumen von 129,8 Mio. Euro aus. Die Differenz zur Leitentscheidung in Höhe von 128,5 Mio. Euro resultiert in der Hauptsache durch Preissteigerungen. Der städtische Anteil an den Investitionen beträgt 37,2 Mio. Euro zuzüglich aktivierungsfähiger Projektsteuerungsleistungen in Höhe von 5,8 Mio. EUR. Die Bürgerschaft hat bereits mit der Leitentscheidung im investiven Bereich eine Gesamtermächtigung in Höhe von 142 Mio. Euro legitimiert. Zusätzlich werden weitere Investitionen durch private und öffentliche Investoren folgen. Allein mit dem Archäologischen Landesmuseum wird der Stadthafen touristisch eine erhebliche Aufwertung erfahren.

Das BUGA-Konzept wird sich der Stadtentwicklung unterordnen. Für die Großveranstaltung BUGA 2025 wird mit vorsichtig 1,7 Mio. Besuchern geplant. Insgesamt wird mit einer touristisch bedingten Wertschöpfung von rund 116 Mio. Euro gerechnet.

 

Die ganzheitliche Konzeption des Rostocker Ovals in Verbindung mit dem Außenstandort IGA-Park hat überall für Begeisterung gesorgt und konnte in allen Fachkreisen überzeugen. Ebenso hat Rostock aus der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft große Unterstützung erfahren. Mit der Umsetzung aller Projekte, erhält Rostock eine besondere Strahlkraft über die Landesgrenzen hinaus.

 

Die Verwaltung hat der Bürgerschaft am 20.01.2021 sechs Szenarien zur möglichen Umsetzung und Verortung aller BUGA-Aufgaben zur Entscheidung vorgelegt. Eine Bewertung der unterschiedlichen Szenarien erfolgte nach folgenden Prämissen:

• Handlungsfähigkeit (zum Start und im laufenden Betrieb)
• Rechtssicherheit (gesellschaftsrechtlich, vergaberechtlich und kommunalrechtlich)
• Budgetverantwortung/ Budgetcontrolling

• Qualitätssicherung

• Personalbereitstellung/ Personalverantwortung

• politische Mitwirkung


Die Mitglieder der Bürgerschaft haben sich für das Szenario D - Ausprägung in der IGA mit externer Dienstleistungsunterstützung - entschieden.

In Umsetzung dieses Beschlusses wurden von der Lenkungsgruppe BUGA, bestehend aus dem Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau, Vertretern des Fachbereiches BUGA und der weiteren Verwaltung, dem Geschäftsführer der Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft und dem Geschäftsführer der Firma sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen geschaffen, um die nunmehr anstehende Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in die BUGA Rostock 2025 GmbH noch im Jahr 2021 zu vollziehen.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehörten hierzu:

  • die Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der IGA Rostock 2003 GmbH um die Aufgabenfelder der BUGA
  • die Finalisierung des Durchführungsvertrages mit der Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft
  • die Erarbeitung eines Businesskonzeptes zur Darstellung der betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
  • Bestellung der Geschäftsführung
  • die Vorbereitung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Personalüberleitung nach Betriebsverfassungsgesetz
  • die Anzeige der Umfirmierung bei der Handwerkskammer und Industrie- und Handwerkskammer zu Rostock
  • Einholung einer steuerrechtlichen Beurteilung seitens des Finanzamtes zur Gemeinnützigkeit

Der Aufsichtsrat der IGA Rostock 2003 GmbH hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 der Erweiterung des Unternehmenszweckes um die Aufgaben der BUGA und somit der Anpassung des Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) und dem Durchführungsvertrag (Anlage 3) zugestimmt. Spätestens ab dem Jahr 2022 firmiert das Unternehmen dann unter dem Namen BUGA Rostock 2025 GmbH.

Dem Businesskonzept (Anlage 1) ist zu entnehmen, dass die zukünftige  BUGA Rostock 2025 GmbH organisatorisch zwei Sparten führt. Hierbei handelt es sich um die Sparte IGA Bestand (Schifffahrtsmuseum und Parkbewirtschaftung) und die Sparte BUGA (Durchführung und Investitionen).

Die der Beschlussvorlage beigefügten Dokumente wurden am 28.05.2021 der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 77 der Kommunalverfassung zur Prüfung zugestellt. Hierzu fand am 29.06.2021 bei der Rechtsaufsichtsbehörde ein Arbeitsgespräch statt. Daraus resultierende redaktionelle Anmerkungen sind bereits in den beiliegenden Dokumenten berücksichtigt.

Die Gesellschaft wird von zwei Geschäftsführern*innen mit dem Schwerpunkt BUGA-Investition sowie mit dem Schwerpunkt BUGA-Durchführung geleitet.

Die Lenkungsgruppe BUGA hat sich in ihrer Sitzung am 12.02.2021 für die Etablierung einer Findungskommission hinsichtlich des  Auswahlverfahrens der Geschäftsführungspositionen der BUGA Rostock 2025 GmbH ausgesprochen.

Im Ergebnis wurde am 22.06.2021 mit Herrn Oliver Fudickar ein ambitionierter Geschäftsführer mit dem Schwerpunkt BUGA-Durchführung durch den Hauptausschuss bestellt.

Das Verfahren zur Personalüberleitung im Rahmen eines Interessenausgleiches nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz erfolgt in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat der IGA Rostock 2003 GmbH.

Der Geschäftsführung der IGA 2003 GmbH und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geht es bei dem vorliegenden Interessenausgleich darum, den derzeit Beschäftigten aufzuzeigen, dass die beabsichtigte Aufgabenerweiterung nicht zu Nachteilen führen soll, und dass die Sparten kollektivarbeitsrechtlich harmonisiert werden sollen, um den Betriebsfrieden zu gewährleisten.

Die IGA 2003 GmbH wird zusichern, dass aus der Aufgabenerweiterung heraus keine betriebsbedingten Kündigungen für bereits Beschäftigte folgen werden.

Unabhängig davon wird zugesichert, dass auch bei einer Neustrukturierung ab dem Jahr 2026 keine betriebsbedingten Kündigungen für bereits jetzt Beschäftigte folgen werden.

Die Anzeige der Umfirmierung bei der Handwerkskammer und Industrie- und Handwerkskammer zu Rostock ist mit Schreiben vom 13.07.2021 erfolgt. Die steuerrechtlichen Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit nach § 51 ff. der Abgabenordnung wurde vom Steuerberater der IGA Rostock 2003 GmbH geprüft. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der Erweiterung des Unternehmenszwecks um die Aufgaben der BUGA der Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht.

Mit Zustimmung der Bürgerschaft zur Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in die BUGA Rostock 2025 GmbH wird die Gesellschafterversammlung die erforderlichen Beschlüsse fassen, um die notarielle Beglaubigung der Verträge und die entsprechenden Einträge ins Handelsregister zu veranlassen.

Der Abschluss dieser notwendigen Regularien und die finale Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde versetzt die Geschäftsführung in die Lage, nunmehr ohne weiteren Zeitverzug die Großveranstaltung BUGA 2025 in den Bereichen Durchführung und Investitionen soweit voranzutreiben, dass der Bürgerschaftsbeschluss vom 21.10.2020 (2020/BV/1359) zur Leitentscheidung mit seinen Projektsteinen zur Stadtentwicklung planmäßig umgesetzt werden kann.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:   15

Produkt:  57305  BUGA Rostock 2025 GmbH  

Bezeichnung:   Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene                                           Unternehmen

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

54110000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2022

Sparte BUGA

Sparte IGA

 

 

4.820.000

2.520.000

2.300.000

 

4.820.000

2.520.000

2.300.000

2023

Sparte BUGA

Sparte IGA

 

 

6.160.000

3.860.000

2.300.000

 

6.160.000

3.860.000

2.300.000

2024

Sparte BUGA

Sparte IGA

 

 

10.697.000

8.397.000

2.300.000

 

10.697.000

8.397.000

2.300.000

2025

Sparte BUGA

Sparte IGA

 

 

187.500

-2.112.500

2.300.000

 

187.500

-2.112.500

2.300.000

 

Mit der Aufstellung der Haushaltssatzung 2022 wird im Vergleich zur beschlossenen Haushaltssatzung 2021 incl. der mittelfristigen Planung bis zum Jahr 2023 im Kontext der Umfirmierung eine Haushaltsersparnis in Summe von ca. 4,8 Mio. EUR sichtbar.

 

Die zukünftige BUGA Rostock 2025 GmbH realisiert keine eigenen Investitionsmaßnahmen, sodass für den investiven Bereich hier keine finanziellen Auswirkungen darzustellen sind.

 

Das Unternehmen wird im Namen und im Auftrag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die notwendigen Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Großveranstaltung BUGA realisieren. Die hierfür benötigten finanziellen Mittel sind im städtischen Haushalt veranschlagt. Diese unterliegen einer jährlichen Anpassung gebunden an den jeweiligen Realisierungsfortschritt der BUGA-Maßnahmen.

 

Die Verwaltung wird der Bürgerschaft bis Ende des Jahres 2021 einen Vorschlag zum Gesamtcontrolling des Projektes BUGA unterbreiten.

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Claus Ruhe Madsen

Auf Grund der Größe der Anlagen werden diese nicht in Papierform zur Verfügung gestellt. Die Anlagen können im Internet (www.rostock.de/ksd), im Ratsinformationssystem oder persönlich im Fachbereich Sitzungsdienst des Büros des Oberbürgermeisters eingesehen werden (Voranmeldung erforderlich unter Tel. 0381-381 1303).

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.08.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.08.2021 - BUGA-Ausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in „BUGA Rostock 2025 GmbH“.
  2. Die Bürgerschaft beschließt das Businesskonzept 2021-2026 der BUGA Rostock 2025 GmbH zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesgartenschau im Jahr 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).
  3. Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der BUGA Rostock 2025 GmbH (Anlage 2).
  4. Die Bürgerschaft beschließt den Durchführungsvertrag (Anlage 3).

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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17.08.2021 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in
    „BUGA Rostock 2025 GmbH“.
  2. Die Bürgerschaft beschließt das Businesskonzept 2021-2026 der BUGA Rostock 2025 GmbH zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesgartenschau im Jahr 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).
  3. Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der BUGA Rostock 2025 GmbH (Anlage 2).
  4. Die Bürgerschaft beschließt den Durchführungsvertrag (Anlage 3).

 

 


Auf Antrag von Frau Dr. Bachmann erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage
punkteweise.

 

Punkt 1 des Beschlussvorschlages:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in
    „BUGA Rostock 2025 GmbH“.


Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

1

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

-

 

Nicht empfohlen

 

 

Punkt 2 des Beschlussvorschlages:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt das Businesskonzept 2021-2026 der BUGA Rostock 2025 GmbH zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesgartenschau im Jahr 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).


Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

1

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

-

 

Nicht empfohlen

 

 

 

Punkt 3 des Beschlussvorschlages:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der BUGA Rostock 2025 GmbH (Anlage 2).


Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

1

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

-

 

Nicht empfohlen

 

 

 

Punkt 4 des Beschlussvorschlages:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt den Durchführungsvertrag (Anlage 3).


Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

1

 

Nicht empfohlen

 

 

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18.08.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in „BUGA Rostock 2025 GmbH“.
     
  2. Die Bürgerschaft beschließt das Businesskonzept 2021 - 2026 der BUGA Rostock 2025 GmbH zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesgartenschau im Jahr 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).
     
  3. Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der BUGA Rostock 2025 GmbH (Anlage 2).
     
  4. Die Bürgerschaft beschließt den Durchführungsvertrag (Anlage 3).

 

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2436

nach punktweiser Abstimmung zur Beschlussvorlage

einschließlich der bestätigten Änderungsanträge:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in „BUGA Rostock 2025 GmbH“.
     
  2. Die Bürgerschaft beschließt das Businesskonzept 2021 - 2026 der BUGA Rostock 2025 GmbH zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesgartenschau im Jahr 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).
     
  3. Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der BUGA Rostock 2025 GmbH
    (Anlage 2)

    mit folgenden Änderungen:
    - s. Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2436-01 (ÄA)  (TOP 10.1.1)

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt den Durchführungsvertrag (Anlage 3).

 

 

Anlagen:

1 Businesskonzept
 Gründung der Bundesgartenschau Rostock 2025 GmbH
 zur Vorbereitung und Durchführung der BUGA 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

2 Gesellschaftsvertrag (nach Beschlussfassung überarbeitete Fassung)

3 Durchführungsvertrag (nach Beschlussfassung überarbeitete Fassung)

4 Leistungsspektrum DBG

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt