Beschlussvorlage - 2021/BV/2293

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die in der vom Jugendhilfeausschuss einberufenen AG nach § 78 SGB VIII überarbeitete “Rahmen-konzeption der Stadtteil- und Begegnungszentren (SBZ) in der Hanse- und Universitäts-stadt Rostock” (Anlage).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften: § 22 (2) KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse: 1175/05-A

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Stadtteil- und Begegnungszentren (SBZ) stellen einen wesentlichen Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dar. Sie sind zentrale Anlaufpunkte in den Sozialräumen für die Bewohner*innen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Durch sie werden die vielfältigen Ressourcen vor Ort aufgegriffen, gebündelt und zur Verfügung gestellt.  Die SBZ können als Impulsgebende für die Sozialräume und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock begriffen werden.

 

  1. Herleitung des Arbeitsauftrages

 

Mit der vorliegenden Fortschreibung der „Rahmenkonzeption der Stadtteil- und Begegnungszentren (SBZ) in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ erfolgt die Überarbeitung und Anpassung der Rahmenkonzeption 2005 "Stadtteil- und Begegnungs-zentren in der Hansestadt Rostock" (1175/05-A). Die Fortschreibung erfolgte auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 18.05.2016 und wurde von Vertreter*innen des öffentlichen und der freien Träger, unter Einbeziehung von Expert*innen, in einer AG § 78 SGB VIII erarbeitet. Grundlage für die Überarbeitung bildeten die Rahmenkonzeption SBZ (2005), die Qualitätsstandards der SBZ (2008) sowie die Evaluation der SBZ durch die Universität Rostock (2013) und die Selbstevaluation der SBZ (2014).

 

Den in den letzten Jahren, auch in Rostock, verstärkt zutage tretenden gesellschaftlichen Herausforderungen der Segregation, Migration und Inklusion sowie den damit zusammen-hängenden sozialen Spannungsfeldern begegnet die Rahmenkonzeption mit einem sozial-räumlichen Angebot, welches die Menschen auf ihrem Weg zu proaktiven Gestalter*innen ihrer eigenen Lebenswelten unterstützt, fördert und auch fordert.

Dazu bedienen sich die SBZ der fachlichen Ansätze der Sozialraumorientierung, der Gemeinwesenarbeit, der sozialen und politischen Bildung sowie der aufsuchenden und mobilen Jugendarbeit und nutzen die vorhandenen räumlichen Strukturen der SBZ als Ausgangspunkt für ihr Wirken in den Quartieren.

 

  1. Arbeit der AG nach §78 SGB VIII – wesentliche Änderungen im Rahmenkonzept

 

Mit dem Arbeitsauftrag (2016/BV/1783 - 18.05.2016) hat der JHA beschlossen, die in der Rahmenkonzeption von 2005 verankerten Ziele, Aufgaben und Leitgedanken zu stadtteilbezogener Arbeit zu analysieren und vor den Hintergrund sich verändernder gesellschaftlicher Herausforderungen fortzuschreiben.

 

Als wesentliche Änderungen im Konzept lassen sich folgende Schwerpunkte benennen:

  • Bezug zu rechtlichen und fachlichen Grundlagen, S. 5
  • Erweiterung der Aufgaben- und Zielformulierungen, S. 5 und 6
  • Erweiterung der Leitstandards mit professioneller Grundhaltung, S. 6-8
    • Sozialraumorientierung
    • Inklusion
    • Intersektionalität
    • Ehrenamt und freiwillig Engagierte
  • Erweiterung und Ausdifferenzierung der Adressat*innenkreise in Angebotsstruktur und mit Arbeitsschwerpunkten, S. 10-12
    • Eltern und ihre Kinder
    • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
    • Erwachsene und Senior*innen
  • Herausstellen der Netzwerke und Kooperationsbeziehungen, S. 13
  • Erweiterung des Struktur- und Wirkungsmodells der Jugendhilfe mit den Aufgabenfeldern der SBZ, S. 15
  • erweiterte Formulierung zu den Rahmenbedingungen, einschließlich Nutzungs-zeiten und Qualitätsentwicklung, S. 16-18
  • Nachwort und Ausblick, S. 19

 

  1. Hinweise zur Rahmenkonzeption

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass:

 

-          mit den Angeboten der „allgemeinen sozialen Beratung“ für die verschiedenen Adressat*innenkreise der SBZ nicht die Beratungsleistungen nach dem „Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz MV“ (WoftG M-V) gemeint sind und es sich vielmehr um eine lebensweltorientierte Beratung handelt. Die Aufgabe der SBZ liegt in der allgemeinen Beratung von Bürger*innen, die sich an ihrer Lebenswelt orientiert und sie im Bedarfsfall an Fachberatungsstellen weiter-vermittelt.

 

-          die Verankerung der „aufsuchenden und mobilen Arbeit“ im Konzept das sozialpädagogische Handeln im Kontext der Sozialraumorientierung als Fach-konzept der Jugendhilfe verstetigt.

 

-          mit der Formulierung „Besuch in der Häuslichkeit“ (S. 10 ff.) nicht die sozialpädagogischen Hilfen im Kontext der „Hilfen zur Erziehung“ nach § 27 ff. SGB VIII gemeint sind.

 

-          die Qualitätsstandards der SBZ aus dem Jahr 2008 ebenfalls einer zeitnahen Fortschreibung bedürfen.

 

Sie bilden neben den vom jeweiligen Träger selbst erarbeitetem Hauskonzept eine weitere wesentliche Grundlage für die fachliche Arbeit der SBZ.

 

 

  1. Empfehlung

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt nach zweifacher Lesung den Beschluss der Rahmenkonzeption durch den JHA und die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgehend von der Rahmenkonzeption SBZ erarbeiten die Betreiber der SBZ ein Konzept für ihre Einrichtung. Auf der Grundlage der gültigen “Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der HRO” erfolgt jährlich die Antragstellung durch die jeweiligen Träger für das laufende Projekt. Die HRO entscheidet im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Durch die Verwaltung werden die Beschlussvorschläge erarbeitet und dem Jugendhilfeausschuss der HRO zur Beschlussfassung vorgelegt. Kalkulatorische Kosten, interne Verrechnungen, Rückstel-lungen sowie investive Maßnahmen sind hier von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Entsprechend der o. g. Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung.

 

      

 

 

 

Reduzieren

Claus Ruhe Madsen

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.09.2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.09.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen