Informationsvorlage - 2021/IV/1984

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Gemäß § 3 (1) Landeskatastrophenschutzgesetz M-V (LKatSG M-V) ist der Oberbürgermeister der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Kreisordnungsbehörde zugleich untere Katastrophenschutzbehörde (uKatSBeh).

 

Der Hanse- und Universitätsstadt Rostock obliegt daher die Aufgabe, i. S. d. § 3 (2) LKatSG M-V Katastrophen vorzubeugen und abzuwehren. Im jeweiligen Zuständigkeitsbereich wird die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz mit anderen fachlich zuständigen Behörden geleitet und koordiniert. Dazu zählen auch Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen.

 

Zur Erhebung eines diesbezüglichen Status Quo wurde nach erfolgter Marktrecherche im Mai 2020 die Firma KomRe AG Berlin beauftragt, eine Kommunale Impact Analyse (KIA) zum Szenario Blackout (= überregionaler, länger anhaltender Stromausfall) für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu erstellen. Nach Datenerhebung und -analyse, Experteninterviews und einer ersten internen Ergebnisvorstellung Ende 2020 liegt seit dem 11. Januar 2021 der Abschlussbericht vor.

 

Aufgrund der sicherheitsrelevanten Inhalte ist das Gesamtwerk in die Rubrik “VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen. Daher ist dieser Informationsvorlage nur ein Auszug als neutrale Kurzpräsentation beigefügt. Eine Druckfassung des Ergebnisberichts kann von den gewählten Mitgliedern der Rostocker Bürgerschaft während der Geschäftszeiten im Brandschutz- und Rettungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eingesehen werden.

 


 

Die Ergebnisse dieses Berichts zeigen in der Zusammenfassung komprimiert das voraussichtliche Schadensausmaß für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei einem
96-stündigen (vier Tage) flächendeckenden Stromausfall auf. Demnach muss bei Betrachtung des gegenwärtig vorhandenen Niveaus an objektiv existenter Resilienz der betroffenen Sektoren mit Personenschäden (gesundheitliche Schäden und Tote), mit Wertschöpfungsverlust bzw. finanziellen Auswirkungen (oberer zweistelliger Millionenbetrag) und weiteren Schäden gerechnet werden. Auf Basis dieser Analyse formuliert der Bericht dann erste Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Krisenfestigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

In Anbetracht dieser Ergebnisse und nach fachlicher Überzeugung der zuständigen Stellen ist es  dringend geboten, die notwendigen Maßnahmen zur Steigerung der Kritikalität und zur Minderung des Schadensausmaßes, adaptiert auf die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, strukturiert aufzuarbeiten, fortzuschreiben und umzusetzen.

Um Synergieeffekte größtmöglichen Umfanges zu generieren, wird durch den zuständigen Fachbereich angestrebt, die vorhandenen Teilkonzepte und ergänzende, neu auszuarbeitende Inhalte in einem Katastrophenschutzbedarfsplan für die HRO und ihre Aufgabenerfüllung als untere Katastrophenschutzbehörde zusammenzuführen.

 

Zielsetzung dieses Plans ist, das Risikopotenzial und das Schadensausmaß (unabhängig vom ausschließlichen Szenario Blackout) bei Großschadenslagen und Katastrophen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock darzustellen, den nötigen Bedarf an Gefahrenabwehr (vorbeugend und abwehrend) zu definieren und daraus ein Paket an Maßnahmen abzuleiten. Auf diesem Weg wird mittel- bis langfristig eine Beschlusslage als politische Willensbekundung zum gewollten Schutzniveau der Rostocker Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Gäste bei unterschiedlichen Großschadenslagen und möglichen Katastrophen herbeigeführt. Damit werden diesbezügliche Prozesse und Maßnahmen im Sinne der staatlichen Daseinsvorsorge definiert und letztlich als gemeinsam angestrebter Schutz legitimiert.

 

Des Weiteren ist beabsichtigt, parallel zum beschriebenen Arbeitsprozess, relevante Inhalte allgemeinverständlich aufzuarbeiten und damit einen ersten Baustein (Bestandteil Band 1) des Masterplans Kommunale Sicherheit (2018/BV/3739) für die Bürgerinnen und Bürger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorzulegen. Dieses dynamische Grundlagenwerk wird sukzessive um weitere Inhalte (Bände) der jeweils federführenden Fachbereiche im Rahmen der Sicherheitsbetrachtung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ergänzt und fortgeschrieben werden.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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03.03.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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