Beschlussvorlage - 2020/BV/1781

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).

 

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 KV MV


bereits gefasste Beschlüsse:
2019/BV/4529 - Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

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Sachverhalt:

Die Änderung muss aufgrund eines Hinweises der Rechtsaufsicht (Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern) erfolgen, die mit einem Schreiben Anstoß an der bisherigen Formulierung genommen hat.

Nach der ursprünglichen Formulierung sollte die Verwaltung vorschlagen, bei welchen Vorhaben eine Einwohnerbeteiligung durchgeführt werden und der Beirat für Bürgerbeteiligung abschließend darüber entscheiden soll.

Darin sieht die Rechtsaufsicht eine Verletzung der Befugnisse des Oberbürgermeisters, dem nach § 16 KV M-V es alleine obliegt, darüber zu entscheiden, worüber Einwohner zu unterrichten sind.

Ungeachtet dessen, dass hier zwischen beteiligen und unterrichten ein erheblicher Unterschied gesehen wird, soll den Hinweisen der Rechtsaufsicht gefolgt werden, zumal tatsächlich in der KV M-V es nicht vorgesehen ist, dass über Verwaltungsprozesse durch Stellen entschieden wird, die nicht innerhalb der KV M-V als Organe vorgezeichnet und vorgesehen sind.

Die Entscheidung kann daher gemäß § 16 KV M-V nicht an einen Beirat delegiert werden. Dies gilt gleichermaßen für die Kontrolle der Verwaltung bei der Durchführung der Bürgerbeteiligung.

 

Vor diesem Hintergrund ist die bisherige Regelung in § 5 Abs. 3 der Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung rechtswidrig und bedarf einer entsprechenden Änderung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

(Die Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung wurde bereits im Dez. 2019 von der Bürgerschaft, samt finanziellen Auswirkungen, beschlossen. Die Vorlage zur Änderung der Satzung dient ausschließlich der Rechtssicherheit.)

Teilhaushalt:

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.01.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.01.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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20.01.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen