Antrag - 2020/AN/1750

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen kommunalen Härtefallfonds für ergänzende Hilfen zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entsprechend der Richtlinie zur ergänzenden Förderung von besonderen Härtefällen im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-CoV-2-Erregers und der damit einhergehenden Covid-19-Erkrankungen auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von 245.000 Euro einzurichten. Die Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

 

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

Der Antrag befasst sich mit der dringend notwendigen Strukturierung von Soforthilfen. Um eine weiterhin unstrukturierte Vorgehensweise zu solchen Anträgen in der Bürgerschaft zu vermeiden, sollen die im Beschlussvorschlag genannten Regelungen im Einklang mit dem Ergänzungsbeschluss zum Haushalt 2021 beschlossen werden. Daher ist eine Behandlung auf der Sitzung der Bürgerschaft im Dezember erforderlich.

 

Sachverhalt:

Nach wie vor stellt die CoVid19-Pandemie die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und Vereine in der Hanse- und Universitätsstadt vor ungekannte Herausforderungen. Nach einer Phase der Entspannung zeigen sich in den letzten Wochen deutlich stärkere Auswirkungen. Dies führte und führt zu einer Vielzahl an Hilfsanträgen. Dabei ist bisher jedoch kein einheitliches Vorgehen in der Hilfegewährung erkennbar. Außerdem ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei der Gewährung von Hilfen zu berücksichtigen.

 

Noch ist nicht absehbar, wie hoch die akuten und langfristigen Schäden letztlich sein werden. Vieles hängt davon ab, ob die Vereine, Selbstständigen und Freiberufler nach Bewältigung der Pandemie schnellstmöglich wieder Fuß fassen können. Hierzu haben Bund und Land erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt. Der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kommt als wirtschaftliches, soziales und kulturelles Zentrum des Landes eine besondere Funktion zu. Daher gilt es, alle Akteure wo immer möglich auch auf lokaler Ebene zu unterstützen. Hierbei sind vor allem jene Vereine und Akteure zu bedenken, die nicht Bestandteil der Förderung von Bund und Land sind oder bei denen die beantragten bzw. ausgereichten Mittel absehbar nicht zur Abdeckung des entstandenen Schadens und damit zur Sicherung der Existenz reichen werden. Da sowohl die Hanse- und Universitätsstadt selbst als auch die Einwohnerinnen und Einwohner auf eine weiterhin positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie den Erhalt der Kultur am Standort angewiesen sind, steht die Stadt jetzt in der Verantwortung, schnelle und unbürokratische Unterstützung zu leisten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

x

werden nachfolgend angegeben

 

Die geplante Erhöhung der Entgelte für Sportstätten ist im Ergänzungsbeschluss zum Haushalt 2021 bereits berücksichtigt. Sollte die Erhöhung der Entgeltordnung in das Jahr 2022 verschoben werden (AN/2020/1625), stehen aus dem TH 40/41 die dort veranschlagten Mehraufwendungen /- auszahlungen in Höhe von 246.600 EUR zur Verfügung. Bei Ablehnung des Antrags 1625 und der darauffolgenden Entgelterhöhung zum 01.01.21 werden die Benutzungsgebühren im Haushaltsplan (EB 2021) wieder entsprechend erhöht.. Die Mehreinnahmen i.H.v. 351.600 EUR - siehe AN/2020/1625-01 (SN)  würden dann als Deckungsquelle zur Verfügung stehen.

 

 

gez. Julia Kristin Pittasch (FDP) gez. Christoph Eisfeld (FDP)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.11.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.12.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen