Beschlussvorlage - 2020/BV/1660

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Prioritätenliste zur Umsetzung des Investitionsprogramms Kapitel 4 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 entsprechend dem Gesetz über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt und des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

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Beschlussvorschriften:  §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse:
Kapitel 1 Investitionsprogramm 2008 – 2013

0698/08-BV   vom 16.09.2008

0891/08-BV   vom 25.11.2008

0312/09-DV   vom 24.03.2009

2009/BV/0080  vom 28.04.2009

2009/BV/0789  vom 12.01.2010

2010/BV/1146   vom 07.05.2010

2012/BV/4216   vom 15.01.2013

2014/BV/0154   vom 23.09.2014

 

Kapitel 2 Investitionsprogramm 2013 – 2014

2013/BV/4385   vom 19.03.2013

2013/IV/4481    vom 07.05.2013

2013/BV/5134   vom 03.12.2013

2015/BV/0810   vom 14.04.2015

 

Kapitel 3 Investitionsprogramm 2015-2018

2015/BV/155    vom 01.12.2015
2016/BV/2093  vom 27.09.2016

2017/BV/2853  vom 04.07.2017

 

Kapitel 4 Investitionsprogramm 2017-2020

2018/BV/3800 vom 19.06.2018

2019/BV/0603 vom 07.01.2020

 

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Sachverhalt:

Die für die Hanse– und Universitätsstadt Rostock zur Verfügung gestellten Fördermittel  in Höhe von 2.816.030,85 Euro auf der Grundlage des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt- Investitionsprogramm Kapitel 4  „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 wurden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V auf 2.839.030,85 Euro aufgestockt.

 

Die 1. Beschlussfassung lt. Prioritätenliste zum Kita-Investitionsprogramm erfolgte durch den Jugendhilfeausschuss am 19.06.2018 (2018/BV/3800), den Zuwendungsbescheid Nr. LAGuS/MV-6-S18-0004/18 erhielt die Hanse – und Universitätsstadt Rostock am 03.08.2018 über die Fördersumme in Höhe von 2.816.030,85 Euro.

 

Die 1. Änderung zur Beschlussfassung, begründet durch Kostenverschiebungen oder –mi-nimierungen, Rücknahmen von Anträgen bzw. Änderungen der inhaltlichen Ausrichtungen der Maßnahmen, wurde am 07.01.2020 positiv votiert. 

 

Aktuell konnten die Maßnahmen Neubau Kita Lotsenkinder vom ILL e.V., Neubau Kita Biestow von der Volksolidarität KV Rostock e.V., der 4. Bauabschnitt Kita Michaelshof von der Evangelischen Stiftung Michaelshof e.V. , der Erweiterungsbau Kita Gewächshaus vom ILL e.V. sowie eine Tagespflegestelle per Zuwendungsbescheid beschieden werden. Der Erweiterungsbau Kita Gänseblümchen von Frau Witt ist als Teilmaßnahme geplant, da eine vollständige Umsetzung bis zum Programmende nicht möglich wird. Hier ist mit einer Umsetzung 2021 zu rechnen.

 

Die Maßnahmen Kita E.- Haeckel- Str.  der GGP mbH, Kita Fritz Reuter vom ILL e.V. und Kita Fischbank vom ILL e.V. wurden auf Grund der Nichtumsetzbarkeit im Förderzeitraum zurückgenommen bzw. mussten aufgrund der inhaltlichen Änderung und einer sich daraus ergebenen Nichtförderfähigkeit abgelehnt werden.

 

Für die sich daraus ergebenen frei werdenden Fördermittel wurden alle lt. Prioritätenliste benannten Maßnahmen auf Umsetzung und Förderfähigkeit geprüft. Beratungen erfolgten im AK Kita mit den Fachberatern und der Jugendhilfeplanung sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V. Im Ergebnis wurde eine Förderung für den Ersatzneubau Kita Schneckenhaus der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. festgelegt.

 

Die in der Anlage 1 dem Beschluss beigefügte Prioritätenliste enthält die lt. Umsetzungsstand aktuellen Angaben zum Gesamtwertumfang, dem förderfähigen Gesamtwertumfang, auch unterteilt in die Kostengruppen sowie die Angaben zu den Beschlüssen vom Jugendhilfeausschuss und den Platzkosten. Ebenfalls benannt sind die zu beschließenden Fördersummen der Einzelmaßnahmen.

 

Die beantragte Fördersumme in Höhe von 2.839.030,85 Euro bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum Schuleintritt. Kosten für die Hanse– und Universi-tätsstadt Rostock entstehen nicht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:    50

Produkte:    36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)

    36102 Bezeichnung: Tagespflege (23 SBG VIII)

Konten:        36101.68142000
    36102.68142000

Bezeichnung:   Investitionszuwendungen vom Land

Konten:        36101.78440000  

     36102.78440000

Bezeichnung:  Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle      

       Vermögensgegenstände

 

Gesamtaufstellung:

HH-Jahre

Konto/Bezeichnung

Finanzhaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

2017-2020

36101.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

2.835.192,14 €

 

 

2017-2020

36101.78440000
Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

2.835.192,14

 

2017-2020

36102.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

3.838,71 €

 

 

2017-2020

36102.78440000

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

3.838,71 €

Einzelaufstellung  siehe Anlage 1-2017-2020/JHA 24.11.2020 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

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Steffen Bockhahn
Senator für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule      

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.11.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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