Beschlussvorlage - 2020/BV/1404

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Annahme der Spenden und Zuwendungen an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR  2.500,00 gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse:

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Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum  01.07. bis 31.07.2020 Spenden und Zuwendungen über insgesamt EUR 2.500,00 mit einem Einzelwert von je über EUR 1.000,00 gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 (3) Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von  über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 

Die Gelder sind mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim  Hospiz eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden. Die Adressen der weiteren Spender sind derzeit nicht bekannt.

 

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum ausschließlich und unmittelbar im Sinne der §§ 51 ff. AO für die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Nr. 3 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 9 AO), Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verwendet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahme des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von EUR  2.500,00.

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.10.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen