Beschlussvorlage - 2020/BV/0871
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses Nr. 2019/BV/0500
Wirtschaftsplan 2020 des "Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.05.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb KOE
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt; Hauptamt, Abt. Personal und Recht
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Apr 14, 2020
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
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Vorberatung
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May 19, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jun 4, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 17, 2020
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Beschlussvorschlag:
Der Beschluss Nr. 2019/BV/0500 zum Wirtschaftsplan 2020 des „Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ wird entsprechend der beigefügten Anlage 1 geändert.
Der Nachtrags-Wirtschaftsplan wird in der geänderten Fassung (Anlage 2) beschlossen.
Beschlussvorschriften: §§ 22 (3) Kommunalverfassung M-V,
§ 6 (2) Nr. 2 EigVO M-V
bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2019/BV/0500 der Bürgerschaft vom 4.3.2020
Sachverhalt:
Wesentlicher Grund für den Nachtragswirtschaftsplan 2020 ist die zusätzliche Aufnahme der beiden Projekte Mehrgenerationenhaus und Theaterwerkstätten. Die beiden Projekte sind Bestandteil der Entwicklung des Warnowquartiers, welches im Zuge der BuGa 2025 umgesetzt werden soll. Das Mehrgenerationenhaus bietet eine Kombination aus Kita und Pflegeheim.
Des Weiteren wird durch das Projekt ein besonderer Akzent durch sogenannte „hängende Gärten“ gesetzt, welche in Kombinationen mit dem Dachgarten auch den zukünftigen ökologischen Ansprüchen gerecht wird. Im Rahmen des Projektes Theaterwerkstätten ist eine „gläserne Theaterwerkstatt“ geplant. Diese bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie Touristen der Stadt einzigartige Einblicke in die Abläufe und Tätigkeit einer Theaterwerkstatt. Für die Projekte wurde durch den Bund eine Förderung im Kontext der „Modellvorhaben des Bundes zur Weiterentwicklung der StBau-Förderung“ mit 11,246 Mio. € in Aussicht gestellt. Für die Bewilligung der Bundesförderung ist ein entsprechender Beschluss durch die Bürgerschaft im Rahmen des Wirtschaftsplanes für den Fördermittelgeber erforderlich.
Des Weiteren wurde eine Korrektur in der CashFlow-Darstellung vorgenommen und entsprechend im Nachtragswirtschaftsplan berücksichtigt. Die Korrektur erfüllt nach aktueller Satzung des Eigenbetriebes §6 (2) g nicht die Notwendigkeit eines Nachtragswirtschaftsplanes. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der gewünschten Darstellung der Maßnahmen aus den Modellvorhaben für den Fördermittelgeber.
Finanzielle Auswirkungen:
Erfolgsplan/Kernhaushalt 2020 2021 2022 2023
Neu in TEUR 292 467 488 418
Alt in TEUR 294 473 516 513
Diff. In TEUR -2 -6 -28 -95
Theaterwerkstätten:
Jahre 2019 2020 2021 2022 2023 2024 ff. Gesamt
Investitionen - 100 175 2.000 5.900 6.825 15.000
davon Fördermittel - 50 80 500 2.000 2.370 5.000
davon KOE - 50 95 1.500 3.900 4.455 10.000
Mehrgenerationenhaus:
Jahre 2019 2020 2021 2022 2023 2024 ff. Gesamt
Investitionen - 100 180 1.000 4.900 12.557 18.737
davon Fördermittel - 50 90 500 2.000 3.606 6.246
davon KOE - 50 90 500 2.900 8.951 12.491
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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516,8 kB
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