Informationsvorlage - 2020/IV/0726

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

2017/AN/3142

 

Sachverhalt:

Auf Initiative des Vereins „pro-kunsthalle e.V.“ soll gemeinsam mit dem Künstler Günther Uecker im Umfeld der Kunsthalle ein Ausstellungsraum für Exponate aus der Ausstellung des Künstlers „Der geschundene Mensch“ entstehen.

Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2017/AN/3142  beauftragte die Verwaltung, „ (…) die Planungen für einen „Uecker-Kasten“ im Schwanenteichpark fortzuführen, indem unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates und unter Einbeziehung des Pro Kunsthalle e.V. eine Standortanalyse initiiert wird, die sowohl den frei- und grünräumlichen Belangen als auch denkmalpflegerischen und kulturpolitischen Anliegen Rechnung trägt.“

Um eine umfassende Standortanalyse einschließlich einer notwendigen Konzeption für einen „Uecker-Kasten“ zu erstellen, wurde durch die Verwaltung gemeinsam mit der „pro kunsthalle e.V.“ das Verfahren einer Mehrfachbeauftragung gewählt. Ziel des konkurrierenden Verfahrens ist es, für die Planungsaufgabe im denkmalgeschützten Park und im Umfeld der denkmalgeschützten Kunsthalle neben dem Vorzugsstandort grundsätzlich unterschiedliche Entwurfsvarianten für eine angemessene Architektur zu erhalten.

Dazu wurden drei Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten beauftragt.


Entsprechend der Vorgaben des Amtes für Kultur, Denkmalpflege und Museen, des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege und des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates (Anlage 2 - Auszug Protokoll vom 07.07.2017) war für die Mehrfachbeauftragung ein Untersuchungsbereich im engeren Umfeld der Kunsthalle einschließlich des nördlichen Abschnittes der Linzer Straße vorgegeben (Anlage 1). Der Kernbereich des Parks ist für eine bauliche Maßnahme dieser Größenordnung tabu.

 

Aufgabe

Aufgabe ist die präzisierte Standortbetrachtung innerhalb des vorgegebenen Untersuchungsbereiches und die Ausformulierung der möglichen Anmutung eines Ausstellungspavillons. Dabei dürfen die Hauptwegebeziehungen und die Hauptsichtachsen von und zur Kunsthalle nicht verstellt oder beeinträchtigt werden. Die öffentliche Nutzung „Park“ ist unbedingt dauerhaft zu sichern. Der Neubau muss den Umgebungsschutz der denkmalgeschützten Kunsthalle beachten und muss aufgrund des besonderen Umfeldes über 4 Hauptfassaden plus entsprechender Dachlandschaft verfügen.

Ein Neubau ist dabei nur als reine Ausstellungsfläche zu konzipieren, weitere Nutzungen wie Gastronomie und ähnliches sind ausgeschlossen und auch weiterhin auf die Kunsthalle zu beschränken.

Der wertvolle Großbaumbestand ist zu erhalten.

Entsprechend der Vorgaben des Vereins „pro Kunsthalle e.V.“ kann von einem Flächenbedarf von ca. 700 m² Grundfläche ausgegangen werden. Dieser Bedarf ist bei einer Raumhöhe von 4,00 m vorzugsweise in einer Ebene, eventuell mit einem Galerierundgang, unterzubringen.

 

Geltungsbereich

Der Untersuchungsbereich ist der beiliegenden Karte zu entnehmen. Er orientiert sich am vorhandenen Wegeverlauf im Park im Süden, dem Straßenverlauf der Linzer Straße und der fußläufigen Ampelerschließung im Westen sowie der L22 im Norden (Anlage 1).

 

Gremium

Das Gremium setzte sich wie folgt zusammen:

  • Verein „pro Kunsthalle e.V.“, 1 Vertreter*in
  • Planungs- und Gestaltungsbeirat, 2 Vertreter*in
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, 1 Vertreter*in
  • Kulturausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, 1 Vertreter*in
  • Kunstbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, 1 Vertreter*in
  • Vertreter*innen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock des Amtes für Kultur, Denkmalpflege und Museen, des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft und des Stadtamtes
  • Ortsbeirat Reutershagen, 1 Vertreter*in
  • Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung, 1 Vertreter*in

 

 


A              Empfehlung des Gremiums/ Ergebnis der Standortanalyse

Im Gremium wurde folgende Rangfolge der jeweiligen Vorzugsvarianten festgelegt:

  1. unterirdischer Baukörper nördlich des Vorplatzes mit direkter funktionaler Verbindung zur Kunsthalle
  2. halb eingegrabener Baukörper nördlich des Vorplatzes Richtung Hamburger Straße ohne direkte funktionale Verbindung zur Kunsthalle, Raumbildung und Geste zur Hamburger Straße
  3. Baukörper in verschiedenen Architekturen ohne funktionale und räumliche Verbindung zur Kunsthalle südlich der Linzer Straße

 

B              Das Gremium sprach ergänzend zur Rangfolge folgende Empfehlungen aus:

-         Durchführung eines Realisierungswettbewerbes mit abgestimmter Aufgabenstellung unter Beachtung der Empfehlungen des Gremiums

-         Teilnahme/Einladung auch überregionaler Büros

-         zwingende Ausarbeitung einer Adressbildung und einer signifikanten Außenwirkung

-         5. Fassade (Dach) mit Strahlkraft

-         klare Wegeführungen und Stärkung des Vorplatzes

-         Hinweis auf vorhandenes Schichtenwasser, unterirdischer Standort scheint nach derzeitigem Erkenntnisstand realisierbar zu sein

 

Nachgang

Im Anschluss an das Ergebnis und in Auswertung der Mehrfachbeauftragung fand im Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen eine vertiefende Prüfung der Arbeiten aller beteiligten Büros statt. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die optimale Standortfindung unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Ziele gelegt.

Abweichend von der empfohlenen Rangfolge des Gremiums aus der Mehrfachbeauftragung formuliert das Fachamt als Vorzugsstandort vor einer unterirdischen Variante einen Solitärbau an der Linzer Straße.

 

In Bezug auf eine unterirdische Variante muss festgestellt werden, dass in den vorliegenden Darstellungen und Untersuchungen die baulichen Auswirkungen für erforderliche Rettungswege sowie Treppen- und Lüftungsanlagen bei der unterirdischen Lösung nicht oder nur unzureichend thematisiert und dargestellt wurden. Da diese unmittelbar vor der Hauptfassade der Kunsthalle erforderlich werden, sind diese Darstellungen und Untersuchungen jedoch entscheidend, um eine Beeinträchtigung des Denkmals zu beurteilen und auszuschließen. Wie in der Aufgabenstellung festgeschrieben sind die Hauptwegebeziehungen und die Hauptsichtachsen von und zur Kunsthalle frei zu halten und nicht zu beeinträchtigen.


Nach Rücksprache mit dem Landesamt kann bis zur Klärung dieser Details eine denkmalpflegerische Zustimmung für eine unterirdische Lösung nicht in Aussicht gestellt werden.

Das Projekt ist derzeit nicht Bestandteil der zu realisierenden Maßnahmen und Projekte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.06.2020 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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09.06.2020 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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17.06.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben