Beschlussvorlage - 2020/BV/1030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beteiligt sich als Partner des Deutschen RegioPole-Netzwerks (s. Informationsvorlage Nr. 2014/IV/0077) auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides vom 09.03.2020 am Modellvorhaben des Bundes „Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland: Ein Beitrag zur nachhaltigen Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Räumen Deutschlands“. (Dieser Antragstitel wird nachfolgend mit „Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland“ abgekürzt.).
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dieses Modellvorhaben entsprechend des Projektantrags (s. Anlage 1) und des Zuwendungsbescheides vom 09.03.2020
    (s. Anlage 2) umzusetzen.
     
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der federführend begünstigten Kommune Trier einen Partnerschafts- und Weiterleitungsvertrag abzuschließen, mit dem die Einhaltung der Bedingungen aus dem Zuwendungsbescheid (s. Anlage 2) gegenüber der Stadt Trier als Projektträgerin zugesagt wird. Damit wird die Stadt Trier als Antragstellerin und für das Netzwerk federführend begünstigte Kommune von den Verpflichtungen eines anderen Projektpartners im Deutschen RegioPole-Netzwerk freigestellt.
     
  4. Für die Bearbeitung des Projektes ist entsprechend der bewilligten Kosten- und Finanzierungsplanung des Zuwendungsbescheids Personal im Umfang einer 0,5 Stelle (TVöD 13) für den Projektzeitraum von maximal 32 Monaten einzurichten (es wird zunächst für die Dauer von 24 Monaten ausgeschrieben, mit der Option einer entsprechenden Verlängerung).

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            --

 

Begründung der Dringlichkeit für die Ausschüsse:

 

Eine Dringlichkeit in dieser Angelegenheit ist insofern geben, als dass die beim Zuwendungsgeber bereits gestellte Fristverlängerung zur Erwirkung eines Bürgerschaftsbeschlusses mit dem Schreiben vom 15.05.20, bzw. 25.05.20 bestätigt und die neue Frist auf den 31.07.20 festgelegt wurde. Um die zuvor genannte Frist halten zu können, bedarf es der Behandlung der Beschlussvorlage im kommenden Finanzausschuss. Andernfalls behält sich der Zuwendungsgeber vor, die Zuwendungen in voller Höhe zu widerrufen.

 

Sachverhalt:

Anmerkung: Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten die Ratsbeschlüsse zu dem am 09.03.2020 eingegangenen Zuwendungsbescheid nicht getroffen werden. Deshalb hat das Deutsche RegioPole-Netzwerk einen begründeten Antrag gestellt, dass das Modellvorhaben insgesamt auf den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.08.2023 zeitlich verschoben wird. Dieser Antrag wird jedoch erst im September 2020 abschließend entschieden werden können. Vor diesem Hintergrund hat das Projekt bei Genehmigung dieses Antrags eine Laufzeit von maximal 32 Monaten. Die Einstellung von Personal wird vor diesem Hintergrund zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren mit einer Option der Verlängerung möglich. Die inhaltliche und zeitliche Ablaufplanung ist entsprechend dieser ausstehenden Entscheidung des Bundes entsprechend anzupassen.

 

Im Nachfolgenden wird von Regiopolen (= Städte, in der Regel Oberzentren, zwischen 100.000 – 500.000 Einwohner) und ihren dazugehörigen Regiopolregionen gesprochen. Mit dem Modellvorhaben soll auch eine begründete allgemeingültige Definition für Regiopolen und Regiopolregionen gefunden werden. Die Erarbeitung dieser Definition ist u. a. auch eine Aufgabe dieses Vorhabens.

 

  1. Hintergrund des Modellvorhabens

 

Auf Initiative der Städte Rostock und Trier wurde im Jahr 2016 das „Deutsche RegioPole-Netzwerk“ zusammen mit den Städten Bielefeld, Erfurt, Paderborn und Siegen gegründet, dem in 2019 auch die Städte Würzburg und Koblenz beigetreten sind. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat der Gründung und dem Beitritt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Netzwerk mit Beschluss vom 05.11.2014 zugestimmt (siehe Vorlage 2014/IV/0077).

 

Der Vorsitz und die Geschäftsführung des Netzwerks wechselte 2018 von Rostock zur Stadt Trier.

 

Das Deutsche RegioPole-Netzwerk hat 2016 eine interkommunale Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen. Vorrangiges Ziel des Netzwerkes ist es, Regiopolen als neues Instrument zur nachhaltigen Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ländlichen und städtischen Räumen Deutschlands zur Anwendung zu bringen.


Für die Bürgerinnen und Bürger in den Regiopolen und Regiopolregionen soll die Versorgung mit oberzentralen und teilmetropolitanen Infrastrukturen nicht nur gesichert, sondern nachhaltig ausgebaut werden. Hierzu bedarf es der Unterstützung der Regiopolen und Regiopolregionen durch nationale und/oder internationale Förderprogramme. Damit einhergehend wird die Etablierung der Regiopole als neuer Kategorie der Raumordnung (auf den Ebenen der Bundesraumordnung, Landesentwicklungsplanung und Regionalplanung) angestrebt.

 

 

  1. Inhaltliche Ausrichtung des Modellvorhabens „Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland“

 

Nachfolgende Ausführungen fassen die wichtigsten Inhalte aus dem Antragstext zusammen (s. Anlage 1), auf den an dieser Stelle verwiesen wird. Aufgrund ihrer Größe als Oberzentren der überwiegend ländlichen Räume bieten Regiopolen, insbesondere in der Zusammenarbeit mit ihren Regiopolregionen, vielfältige Ansatzpunkte zur Initiierung zusätzlicher Wachstumsprozesse, aber auch der langfristigen Sicherung der Versorgung und der Daseinsvorsorge.

Das Modellvorhaben ist auf den Bereich der Infrastrukturentwicklungsplanung und –politik fokussiert. Hier können in besonderem Maße seitens der öffentlichen Hände Rahmenbedingungen für zukunftsorientierte Projekte (sowohl öffentlicher Einrichtungen als auch privater Betriebe und Unternehmen) gesetzt und damit der öffentliche Auftrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse konkret umgesetzt werden.

 

In dem mit dem Vorhaben verbundenen Governance-Ansatz geht es um die Abstimmung und Umsetzung von Steuerungs- und Regelungssystemen in den Regiopolen und zwischen den Regiopolen und ihren Regiopolregionen, aber auch mit staatlichen übergeordneten Ebenen sowie in der Umsetzung von Leitprojekten mit einzubindenden Partnern der Privatwirtschaft. Hierbei wird die Eigenverantwortung der Akteure in den Regiopolen in ihren jeweiligen institutionellen Rahmenbedingungen in der Gestaltung von Prozessen und dem Einsatz vorhandener/bewährter und neuer Steuerungsformen gefordert sein.

 

Im Vorhaben geht es bei allen Projektpartnern um Infrastrukturen mit oberzentraler und/oder teilmetropolitaner Funktion, die es in Quantität und Qualität in den Regiopolen zu erhalten, zu sanieren, zu erweitern oder neu zu schaffen gilt.

 

Im Netzwerk hat sich jede der 8 Regiopolen auf einen zentralen Infrastrukturbereich  festgelegt. Über alle Regiopolen des Netzwerks hinweg werden die aktuell wichtigsten Infra­strukturbereiche abgebildet und die (räumliche) Infrastrukturentwicklungsplanung behandelt.

 

Die Infrastrukturbereiche und die Aufteilung auf die Partner im Netzwerk „Regiopole“ zeigen die Abbildungen 1 und 2.

 


Abbildung 1

Infrastrukturentwicklung je Regiopole
 

Abbildung 2

Thematische Schwerpunkte „Infrastrukturentwicklung

 

 

 

 

 

Das Projekt ist in vier Module aufgeteilt:

 

Modul 1:              Analyse der oberzentralen Funktionen in den festgelegten Infrastruktur­                            bereichen der jeweiligen Regiopolen

  • Ziel 1: Bestimmung der oberzentralen Funktionen in dem jeweiligen Infrastrukturbereich einer Regiopole und deren räumliche Verteilung bzw. deren Einzugs- und Versorgungs­bereiche nach Quantitäten und Qualitäten.
  • Ziel 2: Analyse und Bewertung komplementärer oder konkurrierender Infrastrukturen in den Regiopolregionen und (wenn seitens der Datenverfügbarkeiten möglich) in der am nächsten gelegenen Metropolregion (Feststellung von möglichen Kooperationen und Wettbewerbern).
  • Ziel 3: Bestimmung bestehender interkommunaler Kooperationsstrukturen.

 

Modul 2:              Vorausschätzung der kurz-, mittel- und langfristigen heute absehbaren                             Entwick­lungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die unter 1                                                         festgestellten Infrastruk­turangebote in der jeweiligen Regiopole

  • Ziel 1: Begründete Festlegung auf die vorrangigen Entwicklungen, die eine jeweilige Infra­struktur langfristig beeinflussen.
  • Ziel 2: Bewertung dieser Entwicklungen als Chancen und Risiken für die jeweilige Infra­struktur in der jeweiligen Regiopole.
  • Ziel 3: Identifikation von projekt- und umsetzungsorientierten Governance-Strukturen, die für die verbindliche Festlegung auf Ziele und Leitprojekte in der interkommunalen Kooperation von Regiopolen und Regiopolregionen tragfähig erscheinen.


Modul 3:              Ableitung von messbaren Zielen der Infrastrukturentwicklungsplanung und
                            -politik in der jeweiligen Regiopole

  • Ziel 1: Begründete Ableitung und verbindliche Festlegung auf kurz-, mittel- und lang­fristige Ziele der Infrastrukturentwicklung zwischen den Akteuren, Entscheidungsträgern und Institutionen in den Regiopolen und Regiopolregionen.
  • Ziel 2: Abstimmung und Organisation der zukünftigen infrastruktur- und projekt­bezogenen Zusammenarbeit.
  • Ziel 3: Festlegung auf Regeln und Mechanismen zur Erarbeitung von Vorteils- und Interes­sens­ausgleichen.

 

Modul 4:              Erarbeitung von Leit- bzw. Leuchtturmprojekten der                                                                       Infrastrukturentwicklung auf der Grundlage der Ergebnisse im Modul 3 in                             den Infrastrukturbereichen einer jeweili­gen Regiopole

  • Ziel 1: Ausarbeitung und begründete Festlegung auf 3 bis 5 Leit- bzw. Leuchtturm­projekte je Regiopole (d. h. über alle 8 Regiopolen hinweg liegen nach Ablauf von 10 Monaten Laufzeit in diesem Modul insgesamt 24 bis 40 Leit- bzw. Leuchtturmprojekte vor).
  • Ziel 2: Begründete Auswahl eines Leitprojektes je Regiopole für das anschließend die konkrete Umsetzungsplanung angegangen wird (aus dem Fundus der v. g. 3 bis 5 Leit­projekte; dieser Fundus erlaubt auch, dass im Verlauf des Prozesses ggf. das eine Leit­projekt gewechselt werden kann).
  • Ziel 3: Verbindliche Vereinbarung der projektbezogenen Akteure aus der Regiopole und ihrer Regiopolregion, dieses ausgewählte und abgestimmte Leitprojekt nach Ablauf des Vorhabens umsetzen zu wollen.

 

  1. Der Netzwerk- und Projektpartner Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

Im Antrag (s. Anlage 1) können die spezifischen inhaltlichen Projektteile der jeweiligen Projektpartner den Seiten 12 - 16 entnommen werden.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird für die zukünftige Entwicklung und Umsetzung von innovativen Leitprojekten der Energieinfrastruktur die Möglichkeiten in der Regiopole und Regiopolregion Rostock mit den jeweiligen Trägern im Modellvorhaben prüfen.

 

„Als vergleichsweise solitäre Regiopole liegt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zwischen den Metropolen Berlin, Hamburg, Stettin und Kopenhagen. Durch diese Lage erfüllt sie eine wichtige Infrastrukturversorgungsfunktion für den überwiegend ländlichen Verflechtungsraum und für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. In der Regiopole Rostock rückt die Entwicklung einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur nebst einer regiopolen Energiewirtschaft und Energie-wirtschaftsförderpolitik in den Fokus. Die Region Rostock, die einen Großteil der Regiopolregion Rostock abbildet, ist bundesweit eine der führenden Regionen für die Produktion regenerativer Energie. Entsprechend ist eine wachsende Anzahl an Unternehmen zu verzeichnen, die sich den naturräumlichen Standortvorteil sowie das entsprechende Know-how in den Betrieben und akademischen Einrichtungen der Universität Rostock (z. B. Leibniz-Institut für Katalyse e.V.) zunutze machen. Um die Energiewirtschaft in der Regiopolregion Rostock zukunftsfähig zu gestalten, wird in der Region nach nachhaltigen und ökologischen Energiekonzepten gesucht. Beispielsweise gilt es, die Möglichkeiten zur Kompensation der Abschaltung des Rostocker Kohlekraftwerkes in den kommenden Jahren zu erforschen und letztlich in investiven Planungen und Trägerschaften umzusetzen. Weiterhin ist zu untersuchen, wie eine größere Unabhängigkeit seitens der Regiopolregion Rostock von externen Energielieferanten erreicht werden kann, z. B. durch die Entwicklung von Speicherlösungen für regenerativ erzeugte Energie. Für diesen Prozess bedarf es eines abgestimmten und durch die Partner und Unternehmen der Regiopolregion Rostock getragenen Gesamtkonzeptes. Im Kontext der aktuell geführten Klimawandel-Diskussion sollte es das Ziel der Regiopolregion Rostock sein, Maßnahmen zu eruieren, die den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und des Landes Mecklenburg-Vorpommerns Rechnung tragen sowie eine auf andere Regiopolen/Regiopolregionen übertragbare Lösung abbilden.“

 

Darüber hinaus wird das Projekt entsprechend der Darstellung in Abbildung 3 für die Laufzeit organisiert sein.

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie ist die abgestimmte Ablaufplanung des Vorhabens nicht mehr einzuhalten. Deshalb hat das Netzwerk eine zeitliche Verschiebung beantragt, wonach das Projekt zum 01.01.2021 starten und zum 31.08.2023 enden soll (s. abgestimmtes Schreiben an das BBSR).

 


Abbildung 3

Organisation des Vorhabens

 

  1. Regiopolen und Regiopolregionen: „Gleichwertigkeitskommission der Bundesregierung“ und „Zielsetzungen im Modellvorhaben“

 

Die v. g. Zielsetzungen zur Förderung von Regiopolen und Regiopolregionen wird auch von der Gleichwertigkeitskommission der Bundesregierung gefordert, die unter Vorsitz der Minister Seehofer, Klöckner und Giffey in 2019 auf Ebene des Bundes die Prüfung von Regiopolen als neues Instrument in ihren entsprechenden Empfehlungen aufgenommen haben.

 

Hier wird ausgeführt: „Die Facharbeitsgruppe 3 „Raumordnung und Statistik“ der Expertenkommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ empfiehlt dem Bund in ihrem Abschlussbericht aus April 2019 u. a. „die Unterstützung der Stadt-Land-Kooperationen durch die Metropolregionen zu verstärken sowie den Aufbau des Netzwerkes der Regiopolen zu fördern“ und „im Kontext der Beschlüsse der Ministerkonferenz für Raumordnung zu den Leitbildern der Raumordnung vom 09. März 2016 zu prüfen, welche Rolle die sogenannten Regiopolen übernehmen können. Im ländlichen Raum besitzen diese Regiopolen als Oberzentren Urbanität und sind häufig Universitäts- und Kulturstandorte“.

 

Der beiliegende Antrag beschreibt konkret, was in dem Modellvorhaben in den kommenden 3 Jahren bearbeitet werden soll. Hier sind 2 Punkte insbesondere hervorzuheben:

 

1. Mit dem Modellvorhaben „Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland“ kann auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Regionen eine neue Raumkategorie eingeführt werden, mit der die oberzentrale Infrastrukturausstattung ländlicher Räume in ausgewählten sektoralen Bereichen (Gesundheit, Kultur, Energie, u. a.) um infrastrukturelle Teilfunktionen aus Metropolregionen ergänzt wird.

2. Im Modellvorhaben ist die Entwicklung und Umsetzungsplanung für Leitprojekte der Infrastrukturentwicklungsplanung vorgesehen, die in Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Trägern der Infrastruktur in den Regiopolen und Regiopolregionen erfolgen soll. Die Entwicklung und Umsetzungsplanung dieser Leitprojekte wird so vorgenommen, dass nach Abschluss des Modellvorhabens deren Umsetzung projektspezifische Finanzmittel an die Kommunen gezahlt werden.

 

  1. Der Prozess der Antragstellung

 

Unter der Federführung der Regiopole-Geschäftsstelle im Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Trier konnte in den vergangenen 2½ Jahren die Antragstellung für das Modellvorhaben mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) und den Partnern im Deutschen RegioPole-Netzwerk inhaltlich, organisatorisch und finanziell abgestimmt werden.

 

Im März 2019 fand in Berlin ein Treffen mit dem Deutschen Regiopole-Netzwerk und den MdBs aus diesen Regiopolen statt. Diese haben die sogenannten „Berliner Empfehlungen“ gezeichnet und damit ihre Unterstützung für die Antragstellung für das Modellvorhaben fraktionsüber­greifend dokumentiert (s. Anlage 3). Im Vorfeld wurde seitens der Stadt Trier die sogenannte „Trierer Runde“ der regionalen MdBs informiert und eingebunden.

 

Auf der Grundlage der „Berliner Empfehlungen“ konnte anschließend der entsprechende Antrag von der Geschäftsstelle vorbereitet, mit den entsprechenden Fachabteilungen des BMI, des BBSR und insbesondere den Kooperationspartnern im Deutschen RegioPole-Netzwerk abgestimmt werden. Parallel hierzu wurde ein Parlamentskreis Regiopole im Bundestag eingerichtet (Leitung: MdB Stein, Rostock)

 

Am 14.10.2019 fand eine Sitzung der Lenkungsgruppe der (Ober)Bürgermeister des Deutschen RegioPole-Netzwerks in Würzburg statt, in der der Antragsentwurf einvernehmlich angenommen wurde. Auf dieser Grundlage wurde der Antrag mehrfach mit den entsprechenden Fachstellen des BMI/BBSR weitergehend besprochen und am 23.10.2019 eingereicht. Am 20.12.2019 wurde seitens des BBSR ein sogenannter vorzeitiger Maßnahmenbeginn ausgesprochen. Dieser war dem Netzwerk wichtig, um seitens des Bundes noch in 2019 einen Hinweis zu erhalten, dass das Projekt in 2020 absehbar genehmigt werden wird.

 

Auf Initiative des BMI/BBSR hat die Geschäftsführung des Deutschen RegioPole-Netzwerks das Modellvorhaben am 23.01.2020 anlässlich der Grünen Woche im Forum „Ländlicher Raum“ vorstellen können (s. Anlage 4).

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Die förderfähigen Gesamtkosten des Modellvorhabens betragen 2.084.252 Euro. Für eine 31-monatige Laufzeit werden diese zu fast 87 % mit knapp über 1,8 Mio. Euro vom BBSR finanziert werden. Der Zuwendungsbescheid wurde mit Datum vom 09.03.2020 übermittelt.

 

Die Eigenfinanzierung von zirka insgesamt 13 % wird zu gleichen Teilen von den 8 Regiopole-Partnern erbracht.

 

Der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an den förderfähigen Gesamtkosten beträgt somit insgesamt 260.531,50 Euro (dieser Betrag wird in Höhe von 225.665,50 Euro (= 86,62 %) vom Bund gefördert, sodass ein Eigenanteil von 34.866,- Euro (= 13,38 %) von der Stadt getragen wird, zuzüglich eines Betrags von 9.600,00 Euro für nicht-förderfähige Ausgaben). Der Kosten- und Finanzierungsplan kann Anlage 5 entnommen werden.


(Die Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Rostock an den förderfähigen und nicht förderfähigen Projektkosten in dem Modellvorhaben betragen 45.000 Euro und werden gemeinsam durch folgende regionale Partner aufgebracht:  Hanse- und Universitätsstadt Rostock: 6.000 Euro | Landkreis Rostock: 6.000 Euro | IHK zu Rostock:

6.000 Euro |  Land M-V aus Mitteln des Strategiefonds: 27.000 Euro)

 

Der Eigenanteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von 44.466,- Euro wird unter den untenstehenden regionalen Projektpartnern (siehe LOI, Anlagen 9 und 10) wie folgt aufgeteilt:

 

-          Hanse- und Universitätsstadt Rostock              6.000,- Euro

-          Landkreis Rostock              6.000,- Euro

-          Industrie- und Handelskammer zu Rostock              6.000,- Euro

-          Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung              27.000,- Euro

 

Es ist beabsichtigt, dass jede Regiopole eigenverantwortlich ihr vorgesehenes Projektbudget entsprechend des Kosten- und Finanzierungsplans bewirtschaftet. Die Fördermittel werden jedoch zentral durch die Stadt Trier gegenüber dem Bund abgerufen und an die Partner weitergeleitet.

 

Die Zuwendungen für das Gesamtprojekt in Höhe von 1.805.324 Euro sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 einzuplanen. Für die Weiterleitung der Zuwendungen an die Projektpartner sind entsprechende kostenneutrale Aufwandspositionen in Höhe von insgesamt 1.579.658,50 Euro zu berücksichtigen.

 

Die Gesamtfinanzierung kann der nachfolgenden Abbildung 4 entnommen werden:

 

Abbildung 4

Kostenverteilung Modellvorhaben Regiopole

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:                             61  Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

Produkt:                            51102              Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

 

Finanzielle Auswirkungen Modellvorhaben „Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland: Ein Beitrag zur nachhaltigen Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Räumen Deutschlands“

 

Die HRO beteiligt sich als Partner des Deutschen RegioPole-Netzwerks (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014/IV/0077) am o.g. Modellvorhaben des  Bundes. Den Vorsitz und die Geschäftsführung des Netzwerks hält die Stadt Trier inne. Die Stadt Trier ist Zuwendungsempfänger  für den Zuwendungsbescheid vom 9-3-2020 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.  Der Zuwendungsbescheid bewilligt  eine Anteilfinanzierung für die Zeit vom 20.12.19 bis zum 31.12.22 in Höhe von 1.805.324,00 EUR, die förderfähigen Gesamtkosten betragen 2.084.252,00 EUR. Es ergibt sich für die HRO ein Anteil an den förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 260.531,50 EUR. Dieser Betrag wird zu 85 % vom Bund gefördert (= 225.665,50 EUR), so dass ein Eigenanteil in Höhe von 13,38 % (= 34.866,00 EUR) von der HRO getragen werden muss. Zuzüglich zu diesen Kosten kommt ein Betrag in Höhe von 9.600,00 EUR nicht förderfähige Ausgaben. Damit ergibt sich ein Eigenanteil für die Regiopole Rostock insgesamt in Höhe von 44.466,00 EUR.

 

Der Eigenanteil der HRO in Höhe von 44.466,00 EUR wird unter den Regiopole  Partnern wie folgt aufgeteilt:

 

HRO                                                                                                   = 6.000,00 EUR

Landkreis Rostock                                                                      = 6.000,00 EUR

Industrie- und Handelskammer zu Rostock              = 6.000,00 EUR

Ministerium für Energie, Infrastruktur

und Digitalisierung                                                                      = 27.000,00 EUR

 

Der Eigenanteil der HRO in Höhe von 6.000,00 EUR wird auf den Bewilligungszeitraum von 3 Jahren aufgeteilt, so dass sich ein Betrag in Höhe von 2.000,00 EUR pro Jahr ergibt.

 

Finanzierungsübersicht Netzwerk- und Projektpartner Hanse- und Universitätsstadt Rostock gesamt

 

in Euro

Projektkosten/Jahr

 

2020

2021

2022

Summe

Gesamtmittelaufwendung

79.967,-

98.002,-

92.162,-

270.131,-

davon Mittelzuweisung Bundesprojekt

(inkl. Personalaufwendungen)

64.345,-

83.180,-

78.140,-

225.665,-

davon Eigenanteil Bundesprojekt

11.622,-

11.622,-

11.622,-

34.866,-

zzgl.nicht förderfähige Ausgaben

  4.000,-

  3.200,-

  2.400,-

  9.600,-

 

 

 

 

 

Eigenanteil der HRO

  2.000,-

  2.000,-

  2.000,-

  6.000,-

Eigenanteil Landkreis Rostock

  0

  3.000,-

  3.000,-

  6.000,-

Eigenanteil der IHK Rostock

  2.000,-

  2.000,-

  2.000,-

  6.000,-

Eigenanteil Energieministerium M-V

27.000,-

0

0

27.000,-

 

 

Die Deckung des Eigenanteils der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfolgt außerplanmäßig durch das Produkt 51102 Stadtentwicklung und städtebauliche Planung, Konto 56290010 Dienstleistungen durch Dritte.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock

in EUR

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2020

 

 

 

 

 

 

41445000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Anstalten des öffentlichen Rechts - IHK Rostock

 

 

2.000

 

2.000

 

 

41442041 Zuweisungen vom Land – Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland Energieministerium M-V

27.000

 

27.000

 

 

41443001 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbände – Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland - Personal

33.254

 

33.254

 

 

41443002 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbände – Regiopolen und Regiogolregionen für Deutschland - Sachaufwendungen

31.091

 

31.091

 


 

 

 

 

 

 

 

56251012

Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige – Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland

 

62.091

 

 

62.091

 

Deckungskreis 5802 /7802

Konto 5022 - 5042

 

33.254

 

33.254

 

gesamt

93.345

95.345

93.345

95.345

 

 

 

 

 

 

 

2021

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

41445000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Anstalten des öffentlichen Rechts - IHK Rostock

2.000

 

2.000

 

 

41443001 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbände – Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland – Personal

33.254

 

33.254

 

 

41443002 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Gemeinden und gemeindeverbände – Regiopolen und Regiogolregionen für Deutschland - Sachaufwendungen

49.926

 

49.926

 

 

41443002 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Gemeinden und gemeindeverbände – Regiopolen und Regiogolregionen für Deutschland – Sachaufwendungen Eigenmittel Landkreis Rostock

3.000

 

3.000

 


 

 

 

 

 

 

 

56251012

Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige – Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland

 

 

56.926

 

56.926

 

Deckungskreis 5802 /7802

Konto 5022 - 5042

 

33.254

 

33.254

 

gesamt

88.180

90.180

88.180

90.180

 

 

 

 

 

 

2022

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

41445000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Anstalten des öffentlichen Rechts - IHK Rostock

 

2.000

 

2.000

 

 

41443001 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbände – Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland - Personal

33.254

 

33.254

 

 

41443002 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Gemeinden und gemeindeverbände – Regiopolen und Regiogolregionen für Deutschland - Sachaufwendungen

44.886

 

44.886

 

 

41443002 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Gemeinden und gemeindeverbände – Regiopolen und Regiogolregionen für Deutschland – Sachaufwendungen – Eigenmittel Landkreis Rostock

3.000

 

3.000

 

 

 

 

 

 

 

 

56251012

Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige – Regiopolen und Regiopolregionen für Deutschland

 

 

51.886

 

51.886

 

Deckungskreis 5802 /7802

Konto 5022 - 5042

 

33.254

 

33.254

 

gesamt

83.140

85.140

83.140

85.140

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen               Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.06.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.06.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen