Beschlussvorlage - 2021/BV/2545

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Neunte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ (Anlagen 1-4).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften: 
§ 162 (2) BauGB,
§ 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

  • Nr. 356/26/91 vom 27.11.1991
    Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB für das Stadtzentrum Rostock
  • Nr. 568/38/1992 vom 07.10.1992
    Nachtragssatzung zur „Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB“
  • Nr. 1042/39/1997 vom 29./30.01.1997
    Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
  • 2010/BV/0850 vom 08.09.2010
    Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes „Ehemaliger Güterbahnhof“ zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
Reduzieren

Sachverhalt:

Nach § 162 Abs. 1 BauGB ist die Sanierungssatzung u. a. aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Dies gilt auch für Teile des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes.

Folgende Bürgerschaftsbeschlüsse wurden bereits über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung gefasst:

 

0314/05-BV vom 22./23. Juni 2005

 

Erste Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiete I, II, III

767/06/BV vom 08.11.2006

 

Zweite Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiet IV

2010/BV/1311 vom 06.10.2010

 

Dritte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiet V

2012/BV/3212 vom 05.09.2012

 

Vierte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiete VI, VII

2013/BV/4284 vom 06.03.2013

 

Fünfte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiete VIII

2014/BV/0269 vom 28.01.2015

 

Sechste Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiete IX

2019/BV/4417 vom 03.04.2019

 

Siebente Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiete Xa, b, c

2019/BV/0089 vom 04.03.2020

 

Neubekanntmachung der Fünften, Sechsten und Siebenten Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 

Teilgebiete

VIII, IX und Xa,b,c

2020/BV/1394 vom 11.11.2020

 

Achte Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Teilgebiet XI

 

In dem von der Neunten Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung erfassten Teilgebiet XII (unterteilt in a und b) sind die Sanierungsziele im Wesentlichen erreicht bzw. städtebauliche Missstände beseitigt. Der entsprechende Abschlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.

Nach dem BauGB, insbesondere nach dem Gebot der zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierung gem. § 136 Abs. 1 BauGB ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bezogen auf das Teilgebiet XII berechtigt und verpflichtet, die mit der Sanierungssatzung vorgenommenen bodenrechtlichen Beschränkungen gem. §§ 144 ff. BauGB aufzuheben.

Nach Rechtswirksamkeit der Satzung entfallen für die betroffenen Grundstückseigentümer die Beschränkungen des Besonderen Städtebaurechts; die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird das Grundbuchamt um Löschung der Sanierungsvermerke ersuchen.

Weiterhin wird das Sanierungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB abgeschlossen. Dazu gehört u.a. die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB, sofern diese nicht bereits im Vorwege durch freiwillige Vereinbarungen zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem jeweiligen Grundstückseigentümer nach § 154 Abs. 3 BauGB abgelöst wurden.

Als Grundlage für die Vereinbarungen zur Ablösung des Ausgleichsbetrages waren bereits vor Abschluss der Sanierung Bodenwertermittlungen erforderlich.

Diese durch den Gutachterausschuss in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgenommenen Bodenbewertungen ergaben, dass die städtebaulichen Maßnahmen zu einer Aufwertung des Teilgebietes und damit zu Bodenwertsteigerungen an den Grundstücken geführt haben.

Zum Stichtag der Rechtskraft dieser Teilaufhebungssatzung ist durch den Gutachterausschuss die sanierungsbedingte Wertsteigerung abschließend zu ermitteln. Auf Grundlage dieser grundstücksbezogenen Ermittlungen werden dann die noch nicht abgelösten Ausgleichsbeträge festgesetzt.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Kernhaushalt. Die Ausgleichsbeträge stehen als Einnahmen auf den Konten EH 46710000 und FH 66710000 im städtebaulichen Sondervermögen „Stadtzentrum Rostock“ der weiteren Sanierung zur Verfügung.

Reduzieren


in Vertretung



Steffen Bockhahn
Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.10.2021 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.10.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.11.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen