Stellungnahme - 2020/BV/1616-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Der Bauantrag beinhaltet den Neubau von 3 dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit je 9 Wohneinheiten.

Der Antrag wird im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach §63 LBauO M-V geprüft. Hier werden lediglich die planungsrechtliche Zulässigkeit und die Einhaltung der Abstandsflächen geprüft.

Für alle anderen öffentlich rechtlichen Anforderungen sind der Entwurfsverfasser und der Bauherr eigenverantwortlich zuständig.

Der Ortsbeirat Reutershagen hat dem Bau- und Planungsausschuss empfohlen das Bauvorhaben abzulehnen, der Ausschuss ist dieser Empfehlung, trotz Erläuterung der Verwaltung zur rechtlichen Situation, gefolgt. Die Stellungnahme des Ortsbeirates und unsere Antwort darauf liegen bei.

In der unmittelbaren Umgebung wurden bereits zwei baugleiche Gebäude errichtet, zwei weitere befinden sich im Bau. Gegen die im Bau befindlichen Häuser hatte ein Nachbar Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung eingelegt und wollte vor Gericht  die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs erlangen. Das Verwaltungsgericht Schwerin und das Oberverwaltungsgericht M-V haben die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bestätigt und sind dabei auch auf einige der nun vom Ortsbeirat wieder aufgeführten Belange eingegangen. Beide Beschlüsse liegen bei.

 


 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Errichtung der 3 Mehrfamilienhäuser nach §34 BauGB zulässig.

 

Reduzieren

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

Reduzieren

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.01.2021 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben