Beschlussvorlage - 2020/BV/1027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Teilnahme der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities made in Germany“ 2. Staffel. Als Modellprojekt möchte die Stadt gemeinsam mit der Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren, Stadtentwicklung und Digitalisierung im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform diskutieren und gestalten. In diesem Prozess sollen die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachtet werden. Die räumlichen Bezüge sind gesamtstädtisch unter Berücksichtigung der regionalen Verflechtungen. Die Stadt Rostock unterstützt mit ihrer Teilnahme den Ansatz des modellhaften Lernens und fördert den nationalen und internationalen Wissenstransfer zwischen Kommunen.

 

Die Stadt Rostock erbringt den maximalen Eigenanteil i.H.v. 4.200.000 EUR über den gesamten Förderzeitraum 2020 bis 2027.

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Beschlussvorschriften:                            § 22 (3) Nr. 2 Kommunalverfassung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            -

 

Sachverhalt:

Unter dem Titel „SMILE CITY Rostock“ hat sich die Stadt am 20. Mai 2020 beim Förderwettbewerb „Modellprojekte Smart Cities made in Germany“ (2. Staffel) des BMI beworben. Unter dem Motto „Digitalisierung für Bürger und Gemeinwohl“ wurde ein erster, wettbewerbsfähiger Ansatz für Digitalisierung und Stadtentwicklung in einer Kernarbeitsgruppe erarbeitet.


Eine Jury aus Vertretern verschiedener Bundesinstitutionen wird im September die zehn Gewinner des Wettbewerbes verkünden. Die eigentliche Antragsphase der Förderung erfolgt im Nachgang der Jurysitzung.

 

Das Fördervorhaben soll genutzt werden, um die ohnehin anstehenden Heraus-forderungen der Digitalisierung in den kommenden Jahren proaktiv zu bewältigen und die Stadt Rostock zu einem noch lebenswerteren Ort zu machen. Dabei stehen die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Gerade die Covid-19 Situation hat die Notwendigkeit von digitalen Bürgerservices, Bürokratieabbau, datengestützte Entscheidungsfindung, Optimierung von Arbeitsprozessen etc. aufgezeigt. Im Bereich Digitalisierung und smarte Stadtentwicklung steht die Stadt Rostock im bundesweiten und internationalen Vergleich noch am Anfang. Mit dem Fördervorhaben wird ein gemeinsamer Prozess angestoßen, die digitale Zukunft der Stadt zu gestalten.

 

In einer zweijährigen Strategieentwicklungsphase sind in einem partizipativen Verfahren und mit Hilfe der Nutzungsperspektive von Personal, Smart-City-Strategien für die Stadt Rostock zu entwickeln. Dabei gestalten Bürger-/innen, Unternehmen, Institutionen, Vereine und Verbände sowie die Politik intensiv den Prozess und die Ergebnisfindung. Die erarbeiteten Strategien und Maßnahmen sind durch die Bürgerschaft zu beschließen. Mit dem Ziel, das Gemeinwohl der Stadt zu fördern, erfolgt die Strategieentwicklung über die Grenzen der Stadtverwaltung hinaus. Vorhaben und Projekte von kommunalen Unternehmen und Versorgern fließen in das Vorhaben mit ein. Dazu liegen bereits erste Unterstützungsschreiben von Versorgern und Unternehmen vor. (Vgl. Anhang 3 – Projektorganigramm)  In den darauffolgenden fünf Jahren sind die erarbeiteten Strategien und Maßnahmen umzusetzen und in die Stadtgesellschaft zu integrieren. Es wird ein gesamtstädtischer Ansatz verfolgt. Im Sinne des Fördertitels „Gemeinwohl und Vernetzung“ sollen alle  Stadtteile von dem Vorhaben profitieren. Regionale Verflechtungen in die Regiopolregion sind zu berücksichtigen.

 

Für die Bewerbung wurden die Projektbausteine GLÜCKLICHE BÜRGER // SMILE CITIZENS (Willensbildung & Funktionswünsche) , MITDENKENDE STRUKTUREN // SMILE GOVERNANCE (Management & Realisierung) , ORTE DIE VERBINDEN // SMILE PLACES (Umsetzung im Raum) und LERNENDES NETZWERK // SMILE EXCHANGE (Wissenstransfer) entwickelt. Die Ausgestaltung und Inhalte der Bausteine sind gemeinsam zu erarbeiten. Die Förderung umfasst Personal- und Sachkosten sowie Investitionen. Ein interdisziplinäres Team aus versch. Ämtern und Abteilungen steuert und koordiniert den Prozess von 2020 bis 2027. Hierzu werden 6,5 bestehende Personalstellen über das Förderprogramm abgedeckt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gesamtkosten des Fördervorhabens im Förderzeitraum 2020 bis 2027 umfassen 12.000.000 EUR. Der Zuschuss des BMI (65% Förderquote) beträgt 7.800.000 EUR. Der Eigenanteil der Stadt Rostock umfasst 4.200.000 EUR. Es besteht die Möglichkeit den Eigenanteil um maximal 50% durch Finanzmittel Dritter (z.B. Kommunale Unternehmen, Landesmittel, EU-Fördermittel) zu reduzieren. Die Verwaltung strebt an,  geplante oder notwendige Digitalisierungsvorhaben von kommunalen Unternehmen mit entsprechendem Bürgernutzen über die Förderung zu realisieren und die Unternehmen am Eigenanteil zu beteiligen. Die Gesamtkosten des Fördervorhabens umfassen u. a. 6,5 Personalstellen, die durch bestehendes Personal aus mehreren Ämtern interdisziplinär eingebracht werden sollen.

 

 


Finanzplanung:

 

 

HJ 2020

2021

2022

2023

2024

Förderkosten

513.000 €

1.157.000 €

2.395.000 €

2.815.000 €

2.065.000 €

  Bundesmittel

333.450 €

752.050 €

1.556.750 €

1.829.750 €

1.342.250 €

  Eigenmittel

179.550 €

404.950 €

838.250 €

985.250 €

722.750 €

  ./. Personal

228.000 €

455.000 €

455.000 €

455.000 €

455.000 €

      Deckung*

-48.450 €

-50.050 €

383.250 €

530.250 €

267.750 €

 

 

 

 

 

 

 

2025

2026

HJ 2027

SUMME

 

Förderkosten

1.535.000 €

975.000 €

545.000 €

12.000.000 €

 

  Bundesmittel

997.750 €

633.750 €

354.250 €

7.800.000 €

 

  Eigenmittel

537.250 €

341.250 €

190.750 €

4.200.000 €

 

  ./. Personal

455.000 €

455.000 €

230.000 €

3.188.000 €

 

      Deckung*

82.250 €

-113.750 €

-39.250 €

1.012.000 €

 

*notwendige Deckung im Haushalt der HURO

 

 

 

 

Die Deckung der jährlichen Eigenanteile ist in den kommenden Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung im laufenden Ergebnis- und Aufwandshaushalt erfolgt nach Juryentscheid. Eine zusätzliche Deckung ist im Doppelhaushalt 2020/2021 nicht notwendig.

 

Sollte sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Zeitpunkt der Beantragung in einer Haushaltsnotlage befinden, reduziert sich der Eigenanteil von 35 auf 10 Prozent.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.06.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen