Informationsvorlage - 2020/IV/0931

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Die Informationsvorlage wird der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben.

 

 

Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 03.09.2003 mit dem Beschluss des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock (Nr. 0464/03-BV) den Oberbürgermeister beauftragt, jährlich und beginnend 2005, einen Bericht über den Erfüllungsstand der Schutzziele und der Qualitätsstandards sowie über die Personalentwicklung vorzulegen. Dies wurde zwischenzeitlich mit der BV 2009/BV/0235 und letztmalig durch Beschluss der Vorlage 2016/BV/2006 vom 09.11.2016 bestätigt.

 

Der vorliegende Bericht basiert auf der Grundlage der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes (Beschluss der Bürgerschaft am 09.09.2009) zum Erfüllungsstand der Schutzziele für die Produkte „Brandschutz“ und „Technische Hilfeleistung“ für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12.2019. Des Weiteren enthält der Bericht Aussagen über die Personalentwicklung des Brandschutz- und Rettungsamtes.

 

Eine Anpassung der Qualitätskriterien und Schutzziele bzgl. der statistischen Erhebungen, insbesondere in Bezug auf die Ortsteile der Risikoklasse B ist erst mit Umsetzung der Vorgaben der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 09.11.2016 (hier: Übernahme des gleichen Schutzzieles wie für Ortsteile der Riskoklasse A) sinnhaft, da die hier aufgeführten Zielerreichungsgrade in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau einer Feuerwache an einem strategisch sinnvollen Ort im Bereich Dierkow/Toitenwinkel stehen.

 

  1. Schutzzieldefinition nach der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO)

Analyse der Brandeinsätze 2019

 

Die Auswertung aller Brandeinsätze auf dem gesamten Stadtgebiet erbrachte, dass 427 Brände analytisch auswertbar sind, wovon es 144 Gebäudebrände gab und davon noch einmal 107 auf die Schutzzieldefinition – kritischer Wohnungsbrand – (2018: 98 Gebäudebrände) unter den Normen des Feuerwehrbedarfsplanes entfielen. Obgleich nicht unter das Szenario „Kritischer Wohnungsbrand“ (gemäß Schutzzieldefinition) fallend, soll auch für 2019 das Aufkommen von Groß- und Mittelbränden nicht unerwähnt bleiben. So ereigneten sich in 2019 drei Großbrände und 20 Mittelbrände auf dem Gebiet der HRO. Großbrände bringen die Feuerwehr grundsätzlich materiell und personell an die Belastungsgrenze und waren letztlich nicht nur in Bezug auf die Einsatzdurchführung, sondern insbesondere auch im Rahmen der -nachbereitung und Wiederherstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft inkl. ausreichend dimensionierter Reserven von erheblichem Aufwand. Die Entwicklung des Gesamteinsatzgeschehens im Detail und im Vergleich zum Jahr 2018 ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Auf der Grundlage des vorhandenen Gefahrenpotenzials wurde das Stadtgebiet der HRO mit dem Feuerwehrbedarfsplan vom 25.11.2008 (Beschluss der Vorlage 2009/BV/0235) in drei Risikogruppen eingeteilt. Auf dieser Basis wurde eine Differenzierung der Schutzziele vorgenommen.

 

Eine Anpassung der Qualitätskriterien und Schutzziele bzgl. der statistischen Erhebungen, insbesondere in Bezug auf die Ortsteile der Risikoklasse B ist erst mit Umsetzung der Vorgaben der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 09.11.2016 (hier: Übernahme des gleichen Schutzzieles wie für Ortsteile der Riskoklasse A, Beschluss Vorlage 2016/BV/2006 vom 09.11.2016) sinnhaft, da die hier aufgeführten Zielerreichungs-grade in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau einer Feuerwache an einem strategisch sinnvollen Ort im Bereich Dierkow/Toitenwinkel stehen.

 

1.1.    Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe A

 

Zur Risikogruppe A gehören die Ortsteile Hansaviertel, Stadtmitte, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Südstadt, Reutershagen, Evershagen, Lichtenhagen, Lütten Klein, Schmarl und Groß Klein. In diesen Ortsteilen wohnen 155.171 Menschen der HRO, was einem Anteil von 72,31 % der Gesamtbevölkerung (Haupt- und Nebenwohnsitz) entspricht (Stand 31.12.2019).

Hier entstehen auch die meisten Gebäudebrände (76,64 %). Demzufolge gelten für diese Ortsteile auch die höchsten Kriterien an das zu erreichende Schutzziel.

Schutzziel Risikogruppe A:

Das Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei einem kritischen Wohnungsbrand in 8 min nach der Alarmierung

 

= mit einer Funktionsstärke von 10 Funktionen (10 Feuerwehrleute)

= mit einem Erreichungsgrad von 90 % (... somit in 9 von 10 Einsätzen …)

 

sowie in 13 min nach der Alarmierung

 

= mit einer erweiterten Funktionsstärke von insgesamt 16 Funktionen (10 + 6 Feuerwehrleute) bei der Brandbekämpfung

= mit einem Erreichungsgrad von 90 % am Einsatzort ist.

 

Tabelle 1: Zielerreichungsgrad Risikogruppe A bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2019

2018

Anzahl der Gebäudebrände

 

82

77

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (8 min)

90 %

64,6 %

62,0 %

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (13 min)

90 %

70,2 %

81,8 %

 

Das angestrebte Ziel von 90 % auf die Eintreffzeiten 1 und 2 konnte nicht erreicht werden. Der Zielerreichungsgrad für die Eintreffzeit 1 ist mit 64,6 % im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr ganz leicht gestiegen. Bei der Eintreffzeit 2 gab es eine Verschiebung auf 70,2 %. Eine Vielzahl von Gründen dafür ist durch die Feuerwehr selbst nicht beeinflussbar. Hierzu zählen u. a.

 

-       Einsätze zu verkehrsbedingt stark frequentierten Zeiten hinsichtlich des Straßenverkehrs und des ÖPNV (vornehmlich Berufsverkehr, Vorrangschaltungen ÖPNV mit der Folge eines aufwachsenden Rückstaus von Pkw und Lkw),

-       Rückstau von Fahrzeugverkehren an Lichtzeichenanlagen, die sich auch durch anfahrende Löschzüge nicht einfach auflösen,

-       Einsatzduplizität durch zeitgleich oder zeitnah eingehende Hilfeersuchen, die adäquat zu bearbeiten sind

-       verkehrsberuhigende Maßnahmen (Polleranlagen, Fahrbahnschwellen [sogenannte Berliner Kissen] bzw. Aufpflasterungen, Einstellflächen, Parktaschen), die zur Geschwindigkeitsreduzierung (tlw. bis zum Stillstand) ganzer Löschzüge führen,

-       geparkter ruhender Verkehr bzw. auch Anlieferverkehr im Verkehrsbereich mit der Folge einer Minderung der Durchfahrtsbreite,

-       Baustellentätigkeit (tlw. gleichzeitig auch auf Umleitungsstrecken) und auch deren Folgen (z. B. Parkstraße, Hamburger Str., Steintorkreuzung, Südring, Brückenbauwerk Warnowallee/Stadtautobahn).

 

Insbesondere die zur Sicherstellung der Eintreffzeit 2 zufahrenden Ressourcen aus den Nachbarwachen der Berufsfeuerwehr treffen während der längeren Fahrtstrecke mitunter mehrere Umstände der o. g. Gründe an, die sich negativ auf den Zielerreichungsgrad auswirken. Dies kann auch durch die zeitgleiche Erstalarmierung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr nicht kompensiert werden, wie die 70,2 % Erreichungsgrad zeigen.

 

Anzumerken ist weiterhin, dass im Median (Zentralwert) die Eintreffzeit 1 bei 7 min und 44 Sekunden, so wie die Eintreffzeit 2 bei 11 min und 31 Sekunden lag.

 

1.2.    Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe B

 

Zur Risikogruppe B gehören die Ortsteile Brinckmansdorf, Dierkow, Toitenwinkel, Gartenstadt/Stadtweide, Gehlsdorf, Peez und Warnemünde. In diesen Ortsteilen wohnen 51.410 (23,96 %) der Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz) von Rostock. Der Anteil der Gebäudebrände betrug 2019 insgesamt 20,56 %. Hier wurde das Schutzziel wie folgt festgelegt:

 

Schutzziel Risikogruppe B:

Das Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei einem kritischen Wohnungsbrand in 8 min nach der Alarmierung

 

= mit einer Funktionsstärke von 6 Funktionen (6 Feuerwehrleute)

= mit einem Erreichungsgrad von 90 % (… somit in 9 von 10 Einsätzen …)

 

sowie in 11 min nach der Alarmierung

 

= mit einer erweiterten Funktionsstärke von 16 Funktionen (6 + 10) bei der Brandbekämpfung

= mit einem Erreichungsgrad von 90 % am Einsatzort ist.

 

Tabelle 2: Zielerreichungsgrad Risikogruppe B bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2019

2018

Anzahl der Gebäudebrände

 

22

19

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (8 min)

90 %

18,2 %

26,3 %

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (11 min)

90 %

16,7 %

16,7 %

 

19 der 22 Gebäudebrände mussten im Rostocker Nordosten (Ortsteil Ortsteil Gehlsdorf [3], Dierkow Neu [8] und Ortsteil Toitenwinkel [8]) bekämpft werden. Die verbliebenen drei Brände nach Schutzzieldefinition gab es in Warnemünde.

Insgesamt konnte der Zielerreichungsgrad für die Eintreffzeit 1 in nur vier Einsätzen und für die Eintreffzeit 2 in nur drei Einsätzen gehalten werden.

 

Hauptgrund der deutlich verfehlten Zielerreichungsgrade ist das Fehlen einer ständig besetzten Wache der Berufsfeuerwehr an einem strategisch günstigen Ort im Bereich Dierkow/Toitenwinkel (Rostocker Nordosten). Hier gab es rund 86 % aller Gebäudebrände in Bereichen der Risikogruppe B.

Dieser Sachverhalt ist nicht neu und ist erneut deutlich in der Vorlage 2016/BV/2006 zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der HRO dargestellt worden.

 

Des Weiteren gelten die Ausführungen zu Gründen der Verfehlung der Zielerreichungsgrade, wie unter 1.1 genannt, gleichermaßen. Da es im Nordosten keine ständig besetzte Feuerwache mit kurzen Anfahrtswegen gibt, wird das unter 1.1 Genannte nochmals unterstrichen, denn die einzelnen Gründe summieren sich mit Zunahme der jeweils zu überwindenden Strecke zwischen Feuerwache und Einsatzort. Dies gilt auch für Baustellentätigkeit mit Auswirkung auf das Eintreffen der Feuerwehr (z. B. Auswirkungen Ernst-Barlach-Str./Steintorkreuzung, Dierkower Damm). Auch hier trifft zu, dass die zeitgleiche Erstalarmierung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr keine Auswirkung auf die Zielerreichungsgrade hat.

 

Anzumerken ist weiterhin, dass im Median (Zentralwert) die Eintreffzeit 1 bei 10 min und 39 Sekunden sowie die Eintreffzeit 2 bei 13 min und 15 Sekunden lag.

 

1.3.    Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe C

 

Zur Risikogruppe C gehören die Ortsteile Biestow, Diedrichshagen, Hinrichsdorf, Hinrichshagen, Hohe Düne, Jürgeshof, Krummendorf, Markgrafenheide, Nienhagen, Wiethagen, Stuthof, Torfbrücke. In diesen Ortsteilen gibt es 8.010 (3,73 %) Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz).

 

Im Jahr 2019 gab es drei Gebäudebrände in den Ortsteilen der Risikogruppe C (Diedrichshagen, Markgrafenheide und Biestow). Die Erreichungsgrade der Schutzziele sind in Tabelle 3 aufgeführt. Wegen der geringen Datenmenge ist eine weitere statistische Auswertung fachlich fundiert nicht bewertbar (in Diedrichshagen und Biestow wurde die „Hilfsfrist 1“ erfüllt). Die Darstellung erfolgt nur informativ. Grundsätzlich wurde hier das Schutzziel wie folgt festgelegt:

 

Schutzziel Risikogruppe C:

Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei einem kritischen Wohnungsbrand in 12 min nach der Alarmierung

 

= mit einer Funktionsstärke von 6 Funktionen (6 Feuerwehrleute)

= mit einem Erreichungsgrad von 90 % (… somit in 9 von 10 Einsätzen …)

 

sowie in 17 min nach der Alarmierung

 

= mit einer erweiterten Funktionsstärke von 12 Funktionen (6 + 6 Feuerwehrleute) bei der Brandbekämpfung

= mit einem Erreichungsgrad von 90 %

 

am Einsatzort ist.

 

Tabelle 3: Zielerreichungsgrad Risikogruppe C bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2019

2018

Anzahl der Gebäudebrände

 

3

2

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (12 min)

90 %

66,7 %

50 %

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (17 min)

90 %

0 %

0 %

 

 

  1. Ergebnisse der Analysen von Brandeinsätzen

 

In der HRO kam es 2019 zu 1.135 Alarmierungen in Bezug auf ein vermutetes oder tatsächliches Brandgeschehen. Daraus folgten 427 Einsätze mit Maßnahmen zur Menschenrettung und/oder Brandbekämpfung. Die nachfolgende Betrachtung bezieht sich auf Einsätze, die gemäß Schutzziel bemessungsrelevant waren. Dies sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass sich auch aus kleineren Szenarien zeitkritische Einsätze entwickeln können, die eine ernsthafte Bedrohung für geschützte Rechtsgüter darstellen, wenn nicht, wie in den meisten Fällen, rechtzeitig wirksame Gefahrenabwehrmaßnahmen seitens der Feuerwehr greifen.

 

Die Einteilung des Territoriums in Risikogruppen hat zur Folge, dass in den Bereichen der Stadt, in denen die meisten Menschen wohnen/arbeiten, die meisten Gebäudebrände bekämpft und Menschen gerettet werden müssen. Dort werden, völlig zu Recht, die höchsten Anforderungen an die Schutzziele gestellt. Diesem Umstand trägt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der HRO Rechnung (Beschluss der Vorlage 2016/BV/2006 vom 09.11.2016). Im Ergebnis gilt zukünftig auch in den Ortsteilen der Risikoklasse B das Schutzziel, welches für die Ortsteile der Riskoklasse A Anwendung findet. Ohne neue Feuerwache im Rostocker Nordosten (Dierkow/Toitenwinkel) ist eine Analyse nicht zielführend. Sie würde allenfalls die Ergebnisse der Fortschreibung des Brandschutz-bedarfsplanes aus dem Jahr 2016 weiter untersetzen.

 

Das Einsatzaufkommen, bezogen auf das Territorium der HRO betrug 0,67 Gebäudebrände pro 1.000 Einwohner (2018: 0,47). In der Gesamtheit kam es 2019 zu 5,29 Alarmierungen mit ursächlichen Brandkenngrößen je 1.000 Einwohner.

 

Bei Berichtskontrolle und -abschluss bzw. bei Plausibilitätsprüfungen im Rahmen von statistischen Erhebungen wird regelmäßig geprüft, ob die Daten für die Einsatzzeiten korrekt sind. Es kommt vor, dass Alarmierungs-, Ausrücke- oder Ankunftszeiten (sogenannte taktische Zeiten) aus unterschiedlichsten Gründen nicht erfasst werden konnten. Bei offensichtlich falscher Erfassung oder Eintragung der Zeiten werden diese geändert und die Änderungen im Einsatzbericht protokolliert.

 

Weiterhin wird im Ergebnis der Berichtsanalysen mitgeteilt, dass durch ersteintreffende Kräfte der Berufsfeuerwehr im Berichtszeitraum 2019

 

-       12 Personen über bauliche Rettungswege gerettet wurden.

 

Bei gemeinsamen Einsätzen von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr wurden nochmals

 

-       27 Personen über bauliche Rettungswege und weitere drei über ein Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter) gerettet.

 

Insgesamt wurden bei Brandeinsätzen zwischen dem 01.01. und dem 31.12.2019 durch die Feuerwehr 42 Menschen gerettet. Es mussten keine Brandtoten beklagt werden.

 

Infolge von Brandeinwirkung gab es im vorgenannten Zeitraum 21 Verletzte, wobei der überwiegende Teil (61,91 %) auf das Vorhandensein von Atemgiften (Rauchgasinhalation) entfiel.

 

  1. Ergebnisse der Analysen von Technischen Hilfeleistungen

 

In der HRO kam es 2019 zu 2.754 Alarmierungen in Bezug auf ein vermutetes oder tatsächliches Notfallgeschehen, welches die Alarmierung von Ressourcen der Feuerwehr zu möglichen Hilfeleistungen erforderte. Daraus folgten 2.116 Einsätze mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Menschenrettung und/oder Technischen Hilfeleistung.

Die Überprüfung der Art der geleisteten Hilfeleistungseinsätze ergab, dass nur bei einem Teil dieser Einsätze die Notwendigkeit bestand, diese unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten zu absolvieren. Dies geschieht grundsätzlich unter Berücksichtigung der Einsatzindikation und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

 

105 Hilfeleistungen entfielen auf Verkehrsunfälle mit Straßen- und Schienenfahrzeugen. Weitere 512 Einsätze absolvierte die Berufsfeuerwehr zur Befreiung aus Notlagen und zur Zwangsöffnung von Räumen zur Rettung von Personen, z. B. für die körperliche Unversehrtheit (Leben und Gesundheit betroffener Personen). Da beide vorgenannten Einsätze als zeitkritisch zu bewerten sind, ist hier die Maßgabe, zeitgleich mit dem Rettungsdienst und in diesem Zusammenhang unterhalb der gesetzlich definierten Hilfsfrist von 10 Minuten mit einer bemessungsrelevanten Ressource der Feuerwehr vor Ort zu sein. Dies ist in 72,2 % der benannten Fälle erfolgt.

 

Das Einsatzaufkommen, bezogen auf das Territorium der HRO, beträgt 9,86 Einsätze pro 1.000 Einwohner (2018: 9,74). In der Gesamtheit kam es 2019 zu 12,83 Alarmierungen mit ursächlich hilfeleistungsrelevantem Meldemuster je 1.000 Einwohner.

 

Des Weiteren wird im Ergebnis der Berichtsanalysen mitgeteilt, dass durch ersteintreffende Kräfte der Berufsfeuerwehr bei Technischen Hilfeleistungen im Berichtszeitraum 2019

 

-       21 Personen durch unterschiedliche Maßnahmen (Einsatz von Hubrettungsfahrzeug, Vornahme von schwerem Hilfeleistungsgerät etc.) gerettet wurden.

 

Bei gemeinsamen Hilfeleistungseinsätzen von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr wurden nochmals

 

-       6 Personen, ebenfalls durch verschiedene Rettungsmaßnahmen gerettet.

-       Eine Person wurde beim alleinigen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr gerettet.

 

Insgesamt wurden bei Technischen Hilfeleistungen zwischen dem 01.01. und dem 31.12.2019 durch die Feuerwehr 28 Menschen gerettet. Es musste eine tote Person beklagt werden.

 

Infolge von unterschiedlichen Unfallszenarien gab es im o. g. Zeitraum 3 Verletzte.


  1. Ergebnis der Einhaltung der vereinbarten Funktionsstärken im Brandschutz

 

Die festgelegten Funktionsstärken wurden im Jahr 2019 wie folgt eingehalten:

 

Anzahl der Schichten

Dienststärke

% des Jahres

% kumulativ

327

eingehalten

89,55

89,55

26

1 Funktion nicht besetzt

7,09

96,64

11

2 Funktionen nicht besetzt

2,99

99,63

1

3 Funktionen nicht besetzt

0,37

100,00

0

4 Funktionen nicht besetzt

0,00

100,00

0

5 Funktionen nicht besetzt

0,00

100,00

 

Erläuterung zu den Funktionsstärken (Anzahl von Feuerwehrbeamten im Dienst)

 

Grundsätzlich erfolgt die Besetzung der täglich vorzuhaltenden Einsatzpositionen (Einsatzfahrzeuge und Leitstelle) im Brandschutz- und Rettungsamt der HRO unter Beachtung folgender Prioritäten:

 

  1. Besetzung der Integrierten Leitstelle Rettungsdienst/Brand- und Katastrophenschutz
  2. Besetzung der Einsatzfahrzeuge des Notfallrettungsdienstes
  3. Besetzung der Einsatzfahrzeuge für Brandschutz und Technische Hilfeleistung.

 

Dazu wird sich der unterschiedlichsten Mittel bedient. Neben der Installierung von täglich bis zu vier Rufbereitschaften über alle Kolleginnen und Kollegen, gibt es zwischen den einzelnen Planungsgruppen (Rettungsdienst, Leitstelle, Brandschutz, Tagesdienst) intensive Bemühungen, um Personal dorthin zu verschieben, wo durch erhöhte Ausfallquoten eine Unterschreitung droht.

 

Im Übrigen finden sich immer wieder Beamtinnen und Beamte auf freiwilliger Basis, welche auch in den übrigen Planungsgruppen, z. B. der Führungs- und der Führungsunterstützungskräfte des Tagesdienstes selbstverständlich bei Notwendigkeit für Zusatzdienste auch größeren Umfanges zur Verfügung stehen.

 

Im Bereich der Funktionsbesetzung durch Führungskräfte der Laufbahngruppe 2 des Feuerwehrdienstes gab es auch 2019 keine einzige Stunde einer Funktionsunterschreitung.

Des Weiteren wird hier insbesondere auch auf die notwendige Besetzung einer Technischen Einsatzleitung, des Führungsstabes o. a. der Koordinierungsgruppe des Verwaltungsstabes verwiesen, zu denen auch ein regelmäßiger Übungsbetrieb gehört. Diese Gremien der Führungsorganisation sind kein Selbstzweck im Brandschutz- und Rettungsamt, sondern Einrichtungen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr der Behörde Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Zur Sicherstellung der Funktionsstärken muss aber auch erwähnt werden, dass im Zuge der Brandschutzbedarfsplanung und der diesseitig fachlichen Betrachtung des Gefahrenpotenzials im Zuständigkeitsbereich der HRO, die Vorhaltung von Spezialkräften im Bereich des Feuerwehr-Tauchwesens und der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT) als Bestandteil des Gefahrenabwehrpotenzials der Berufsfeuerwehr zwingend notwendig ist. Beide Sondereinheiten, die sich aus der Personalunion von Funktionsstärken im regulären Brandschutz speisen, hatten im Jahr 2019 69 Alarmierungen, aus denen 35 Einsätze erwachsen sind. Nur drei dieser Einsätze sind im Rahmen der Amtshilfe bzw. der überörtlichen Hilfe erfolgt.

 

 

  1. Schlussfolgerungen der Auswertung der Einhaltung der Schutzziele in den Bereichen Kritischer Wohnungsbrand und Technische Hilfeleistung

5.1. Verbesserung der Hilfsfristen

 

Für das Jahr 2019 wurde für die Gefahrenabwehrplanung eine Analyse gemäß den Vorgaben des Feuerwehrbedarfsplanes 2009 bzw. der Fortschreibung aus dem Jahr 2016 von der Alarmierung der Kräfte und Mittel bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle vorgenommen. Die Disponierungsfrist wurde dabei nicht betrachtet.

 

Oberstes Ziel bleibt die Verbesserung der Hilfsfristen in den einzelnen Risikogruppen. Auch in der nunmehr vorgelegten Analyse konnten die Vorgaben des Bedarfsplanes nicht vollständig erreicht werden, es gab Abweichungen von den geforderten Schutzzielen.

 

Dies hat unterschiedliche Gründe, die in den Punkten 1.1 und 1.2 teilweise detailliert dargestellt wurden und wenig Einflussmöglichkeiten und damit Verbesserungspotenzial seitens des Brandschutz- und Rettungsamtes aufweisen.

 

Fest steht, dass es durch verkehrsberuhigende Maßnahmen (Aufplasterungen, Berliner Kissen), stop and go Verkehr, Poller auf der Anfahrt, Baustellen, erheblichem Rückstau vor Lichtzeichenanlagen und geparkten bzw. abgestellten Fahrzeugen mit Einfluss auf die nötige Durchfahrtsbreite bei ca. 500 Alarmfahrten von Feuerwehrfahrzeugen im Jahr 2019 zu Behinderungen kam, die Auswirkungen auf die Eintreffzeit hatten (2018: ≈ 350). Dies entspricht rund 14% aller Alarmfahrten von Fahrzeugen der Feuerwehr und zugleich einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rund 40%.

 

Wie in vergangenen Jahren auch, kann seitens der Feuerwehr in Bezug auf städtebauliche, verkehrstechnische und -beruhigende Maßnahmen nur angemahnt werden, dass sie als Brandschutzdienststelle rechtzeitig und umfassend beteiligt wird.

 

Diese Beteiligung ist allerdings nur dann von Wert, wenn fachliche Hinweise und Stellungnahmen nicht weggewürdigt werden. Ganz besonders gilt dies für die Baustellenproblematik in Rostock und die ggf. diesbzgl. Kompensation wegfallender Verkehrswege.

 

Ganz wenig helfen Aussagen: „Die Feuerwehr hat ja Blaulicht und Sirene“. Da, wo physisch kein Platz mehr auf dem (vorhandenen o. a. verbliebenen) Fahrstreifen ist, kann kein Verkehrsteilnehmer mehr Platz schaffen und für die Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst bleibt bloß noch, sich einzureihen.

 

Langzeitbaustellen in Rostock und ihre Umfahrungen führten im Jahr 2019 dazu, dass selbst ein Ausrücken von der Hauptfeuerwache 1 in der Südstadt nur noch sehr erschwert möglich war  (s. beispielhafte Fotodokumentation Anlage 4). Aus diesen Bildern sollte jedem Betrachter klar werden, dass selbst nach Verlassen der eigenen Feuer- und Rettungswache kein Vorankommen mehr möglich ist.

 

Mit Blick auf die Zielerreichungsgrade im Nordosten wird erst mit der Inbetriebnahme einer neuen Feuerwache im Bereich Dierkow/Toitenwinkel eine nachhaltige Verbesserung und damit schlussendlich die Erfüllung der Schutzziele möglich sein.

 

5.2. Verkürzung der Gesprächs- und Disponierungszeit

 

Das Qualitätsmanagement in der Leitstelle hat nicht nur oberste Priorität, sondern bedarf weiterer intensiver Bemühungen. Es ist jedoch auch sehr vielschichtig und gerade die Disponierungszeit unterliegt menschlichen und technischen Faktoren. Die Zeitdauer mit der Folge einer Verkürzung als alleiniges Bewertungskriterium heranzuziehen ist wenig sinnvoll. Hier bedarf es mehrerer Qualitätsmerkmale, an deren Wertung und Beurteilung es zu arbeiten gilt.

 

Es ist ebenfalls zu beachten, dass durch die Berücksichtigung von Notrufen, in denen Ereignisse mit und ohne Lebensgefahr bearbeitet werden, sich die durchschnittliche Disponierungszeit zwangsläufig erhöht.

 

Für alle Gebäudebrände kann in 2019 eine durchschnittliche Disponierungszeit von 1 min      und 43 Sekunden (Median: 1 min und 34 Sekunden) angesetzt werden. Dabei liegen jedoch 44,9 % unter 1 min und 30 Sekunden und weitere 12,1 % unter 2 min. Insgesamt wurden damit rund 57 % aller Gebäudebrände in unter 2 min disponiert.

 

5.3. Verbesserung der Ausrückezeiten

 

Ein Bestandteil der Hilfsfrist ist die Zeit des Ausrückens des Löschzuges. Hierbei wird durch die dienstliche Leitung fortwährend an Verbesserungen gearbeitet. Allem Wollen sind aber

a)   Technische Grenzen (Alarmadressenanbindung, Leitstellentechnik, Steuertechnik, Alarmaussendung, Alarmempfang, Datentransfer Luft- und DV-Schnittstelle) und

b)   auch personelle Grenzen (räumliche Objektausdehnung, Ausbildungs-, Übungs-, Arbeitsdienst, Unfallverhütungsvorschriften, Mehrfachfunktionen in Personalunion) gesetzt.

 

Die bereits Mitte des Jahres 2016 erfolgte Einführung eines „Voralarmes“ für die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr konnte durch die beauftragte Firma nicht in der gewünschten und kommunizierten Art und Ausgestaltung umgesetzt werden. Die sich aus dem „Voralarm“ ableitenden zeitlichen Verbesserungen sind gegenwärtig demzufolge nur als Einzelfälle zu betrachten. Eine technische Nachbesserung wird weiterhin angestrebt, konnte aber noch nicht zugesagt werden und ist auch im Kontext zur baulichen und organisatorischen Erweiterung des Gebäudekomplexes des Brandschutz- und Rettungsamtes am Standort Erich-Schlesinger-Straße zu sehen.

 

Eine flächendeckende Einführung digitaler Meldeempfänger (DME) hat den Vorteil erbracht, dass die alarmierten Kräfte unabhängig z. B. des sie umgebenen Lautstärkepegels (Werkstätten, Waschanlagen) den Alarm sofort wahrnehmen. Die Ansteuerung und Aussendung des Alarmbefehls und der Erhalt auf dem DME tragen aber nicht zur Verkürzung der Ausrückezeiten bei.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zeitstempel “Alarm“ im Einsatzleitsystem, der zur statistischen Auswertung herangezogen wird, nicht identisch mit den Zeitpunkten ist, zu denen verschiedene Alarmadressen (Meldeempfänger [DME], Lautsprechanlage, Alarmdrucker, Tore etc.) angesteuert werden. Diese Zeitdifferenz ist bedingt durch die Ansteuerung verschiedener technischer Parameter, wirft allerdings auf das Ausrückeverhalten ein schlechteres Licht als dieses real existiert. Damit bleibt eindeutig festzuhalten: Das Ausrückeverhalten der Berufsfeuerwehr ist real besser als es in den statistischen Zeitstempeln erfasst werden kann.

 

5.4. Qualitätsmanagement bei der Einsatznachbereitung

 

Das Qualitätsmanagement bei der Berichterstellung wurde auch 2019 kontinuierlich ausgebaut. Eine Vielzahl von zusätzlichen Pflichtfeldeinträgen im Brand- oder Hilfeleistungsbericht führt dazu, dass Daten besser verwertbar sind. Dies betrifft den hausinternen Abgleich mit vorangegangenen Zeiträumen ebenso wie den Vergleich mit Statistiken anderer Berufsfeuerwehren in verschiedenen Arbeits- und Projektgruppen bspw. auf Bundesebene.

 

  1. Personalentwicklung

 

Zum 01.01.2019 wurden 2 Beamte auf Probe nach erfolgreicher Ausbildung als Brandmeister übernommen. Zum 01.04.2019 wurden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Brandoberinspektor 2 Beamte auf Probe übernommen werden. Weitere 2 Beamte haben den Aufstieg zum 01.10.2019 erfolgreich absolviert.

 

16 Beamte wurden auf Grund des Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. Zusätzlich wurden 3 Beamte vorzeitig auf Grund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Zwei Tarifbeschäftigte nahmen die Rente nach 45 Arbeitsjahren in Anspruch. Zwei Tarifbeschäftigte erhielten einen befristeten Arbeitsvertrag, davon ein Tarifbeschäftigter als Elternzeitvertretung. Eine Tarifbeschäftigte erhielt einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

 

Drei Beamte wurden aus der HRO an andere Dienststellen versetzt, im Gegenzug wurden 4 Beamte von anderen Dienststellen an die HRO versetzt.

 

Zum Stichtag 31.12.2019 gab es im Brandschutz- und Rettungsamt insgesamt 30 unbesetzte Stellen, die jedoch durch die Übernahme von insgesamt 13 Brandmeistern auf Probe nach erfolgreich beendeter Ausbildung zum 01.02.2020 im Jahr 2020 teilweise kompensiert werden. Weitere 15 Brandmeisteranwärter werden im Laufe des Jahres 2020 ihre Ausbildung beenden.

 

  1. Bericht über das Fahrzeugkonzept der Feuerwehr Rostock

 

Dem Bericht muss eine Begriffserklärung vorangestellt werden:

 

Es ist klar vom Fahrzeugkonzept und dem Fahrzeugbeschaffungsplan zu unterscheiden!

Das Fahrzeugkonzept legt fest, welche Fahrzeugtypen in welcher Anzahl für den kommunalen Brandschutz benötigt werden und stellt somit die Endstufe einer Beschaffungsrunde dar. Danach beginnt die Neubeschaffung.

 

Der Fahrzeugbeschaffungsplan bestimmt die zeitliche Abfolge der einzelnen Maßnahmen und richtet sich z.B. nach der Haushaltslage oder technischen und taktischen Erfordernissen (Sonderbeschaffungen, Fahrzeugausfall wichtiger Einsatzfahrzeuge etc.). Die Fahrzeugbeschaffung und damit die Umsetzung des Konzeptes erstrecken sich dabei über etliche Jahre.

 

Bereits durch die 1. Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans 2009 wurde das Fahrzeugkonzept des kommunalen Brandschutzes den aktuellen Fahrzeugnormen und den Anforderungen aus dem Bedarfsplan angepasst. In der Zwischenzeit hat sich das Konzept grundlegend bewährt und befindet sich in der Endphase der Beschaffung. Es wurden lediglich Anpassungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr vorgenommen, da bisher verwendete Löschfahrzeuge aus der Norm gefallen sind. So wurden die bislang bei den Ortsfeuerwehren verwendeten Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25 durch leistungsstärkere Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 10 ersetzt. Dies erfolgte in enger Abstimmung mit den Ortswehren. Bei der Berufsfeuerwehr erfolgte die Anpassung auf das 3-Wachen-Modell des aktuellen Brandschutzbedarfsplans und des damit verbundenen einheitlichen Schutzziels für den städtischen Bereich durch die Aufstockung auf drei identische Löschzüge.

 

Das Fahrzeugkonzept für den Brandschutz und die allgemeine Technische Hilfeleistung sieht nun folgendermaßen aus:

 

Berufsfeuerwehr (Feuerwachen I – III)
Einsatzleitwagen (ELW) – Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) – Drehleiter (DLK) – Tanklöschfahrzeug (TLF-S)

 

Freiwillige Feuerwehr (alle Ortsfeuerwehren)
Löschfahrzeug (LF 20) – Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) - Mannschaftstransportwagen (MTW)

 

Dazu kommen noch weitere Spezialfahrzeuge für die Einsatzleitung und Sondereinsätze, wie beispielsweise das Löschfahrzeug für die engen Innenstadtbereiche (MLF). Entsprechend der Empfehlung des Gutachtens aus 2009 werden diese überwiegend als Wechselabrollbehälter konzipiert, um die Anzahl der Trägerfahrzeuge zu minimieren.

 

Nicht betrachtet werden in diesem Zusammenhang die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes, da diese jederzeit von Land bzw. Bund ersatzlos abgezogen werden können und somit für den kommunalen Brandschutz nicht zur Verfügung stehen.

 

Die technische Beladung der Fahrzeuge wird permanent den Erfordernissen und dem Stand der Technik angepasst. Daher kann der Zustand der Brandschutztechnik sowohl technisch als auch taktisch als sehr gut bezeichnet werden.

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

15.10.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

21.10.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben