Beschlussvorlage - 2021/BV/2418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die o. g. Änderungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abzuschließen (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:   § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:   Nr. 0513/02-BV vom 04.09.2002

 

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock war u. a. eine Grundlage zur Umsetzung der 10. Ostseeparlamentarierkonferenz in Greifswald vom 3. - 4. September 2001 sowie der „Erklärung über die Sicherung der Seefahrt und die Verfügbarkeit von Einsatzmitteln für Notfälle im Ostseegebiet“ von der HELCOM-Ministertagung am 10. September 2001 in Kopenhagen. In dieser Konferenz/ Tagung wurden konkrete politische Forderungen an die Regierungen rund um die Ostsee gestellt. Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen definiert, die für die Umsetzungen im gesamten Ostseeraum für mehr Sicherheit von Schiffen und Seewegen notwendig sind.

 

Zur Koordinierung der Aufgaben der Brandbekämpfung und technischen Hilfe auf Schiffen auf See haben die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg und die Bundesrepublik Deutschland eine Generalvereinbarung (Anlage 2) geschlossen. Die Länder bekunden darin, sich im Einsatzfall mit den vorhandenen Kräften und Mitteln zu unterstützen.

 

Aufgrund fehlender materieller und personeller Ressourcen überträgt das Land Mecklenburg-Vorpommern die ihr, gemäß Generalvereinbarung, übertragenen Aufgaben auf die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Diese Änderungsvereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 11. September 2002 (0513/02-BV) und resultiert aus dem Fachkonzept „Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Verletztenversorgung auf See des Bundes, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein“ (Anlage 3), welches bedarfsgerecht fortgeschrieben wurde und jeweils in der gültigen Fassung anzuwenden ist.

 

Die Berufsfeuerwehr Rostock stellt das feuerwehrtechnische Personal zur Verfügung und ist für die Einsatzbereitschaft einer „Maritime Incident Response Group Fire Fighting 1“ (MIRG FiFi 1) mit der Stärke 1/4/5 (5 Einsatzkräfte) nach Maßgabe des o.g. Fachkonzeptes verantwortlich.

 

Die Einsatzbereitschaft umfasst die Vorhaltung eines ausreichenden Personalpools (Faktor 7), die vorgeschriebene Aus- und Fortbildung sowie die feuerwehrtechnische Ausstattung, einschließlich der Materialprüfung und -bewirtschaftung. Die daraus entstehenden Vorhaltekosten werden hälftig durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und den Bund getragen. Die Abrechnung erfolgt gegenüber dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern über das Brandschutz- und Rettungsamt.

 

Die Belange der Verletztenversorgung sind nicht Bestandteil dieser Änderungsvereinbarung (Anlage 1) und sind in einer separaten Beschlussvorlage zu regeln.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 37

Produkt: 12601     Bezeichnung: Brandschutz

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2022 - 2024

12601.52590010

 

290.000 €

 

290.000 €

2022 - 2024

12601.41442060

290.000 €

 

290.000 €

 

 

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

 

Auf Grund der Größe der Anlage 3 wird diese nicht in Papierform zur Verfügung gestellt. Die Anlagen können im Internet (www.rostock.de/ksd), im Ratsinformationssystem oder persönlich im Fachbereich Sitzungsdienst des Büros des Oberbürgermeisters eingesehen werden (Voranmeldung erforderlich unter Tel. 0381-381 1303). 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.08.2021 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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12.08.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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18.08.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen