Beschlussvorlage - 2021/BV/2323
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.08.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Ortsamt Ost; Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tiefbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Empfehlung
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Aug 24, 2021
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Sep 7, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Sep 15, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Sep 23, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 29, 2021
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Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet, begrenzt
im Süden: durch die Bundesautobahn A19
im Westen: durch die L 22 (Hinrichsdorfer Straße),
im Norden und Osten: durch Brachflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen
soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.16.SO.197 Sondergebiet „Küstenmühle“
gemäß §2 BauGB und die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Planungsziele des Bebauungsplans sind
- Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes, um die Nutzungen Gastronomie,
- Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu kombinieren
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil B (Anlage1), dem Entwurf
der Begründung dazu (Anlage 2) und dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen
Beteiligung (Anlage 3), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und
sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der jetzigen Nutzungen auf dem Gelände der Küstenmühle zu schaffen.
Zur planungsrechtlichen Absicherung wurde ein Umweltbericht, für die Belange des Naturschutzes ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein Grünordnungsplan erarbeitet.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hat im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung stattgefunden.
Das historische, denkmalgeschützte Ensemble des Mühlenhofes in Neu Hinrichsdorf wird seit 2009 zum Betrieb von Einrichtungen genutzt, die als Hauptzweck die Integration behinderter und benachteiligter Menschen verfolgen. Die spezifischen Standortgegebenheiten, insbesondere die abgeschirmte Lage des Standortes, ist zum Betrieb einer integrativen Einrichtung sehr gut geeignet.
Bislang wurden eine biologische Gärtnerei, eine Tischlerei, eine gastronomische Einrichtung mit eigener Küche als integrative Einrichtungen sowie ein Wohnheim für behinderte Menschen, die Tätigkeiten am Standort nachgehen, errichtet.
Das Gelände liegt im Außenbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Wohnnutzung ist auf Grund des landwirtschaftlichen Betriebs des jetzigen Eigentümers privilegiert und damit zulässig. Ziel des Bebauungsplans ist es, die vorgenannten Nutzungen nach dem geplanten Eigentümerwechsel bauplanungsrechtlich zu sichern.
Die besondere Wohnnutzung soll auch weiterhin mit dem Restaurantbetrieb, Behindertenwerkstätten und anderen Nutzungen kombiniert werden.
Der Standort ist auf Grund seiner Lage an der Bundesautobahn BAB 19 und der Landesstraße L 22 (Hinrichsdorfer Straße) ein Lärmbrennpunkt. Für eine Wohnnutzung sind Maßnahmen zum Lärmschutz zu treffen, um die Grenzwerte der Gesundheitsvorsorge einzuhalten. Das Lärmschutzgutachten schlägt dafür neben anderen Maßnahmen einen 6 m hohen Lärmschutzwall entlang der BAB 19 vor, der Bestandteil des Bebauungsplans werden soll.
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 3,7 ha und umfasst Teile der Flurstücke 48/1, 53/2, 53/4, 53/5 (bebaut), 53/20, 55/84, 55/93 und 56/21 der Flur 1 im Flurbezirk VI.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Planung einschließlich aller erforderlichen Zuarbeiten (Gutachten usw.) trägt der Investor.
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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11,7 MB
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