Stellungnahme - 2021/AN/2171-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Auf betreffendem Abschnitt der Schwaaner Landstraße verkehren durchschnittlich 1.100 Fahr­zeuge pro Tag (Stand Zählung 2016). Das Verkehrsaufkommen ist somit als eher gering einzuschätzen. Zur Untersetzung der Datenlage soll im Sommer 2021 erneut eine Verkehrszählung inkl. Rad- und Fußgängerverkehrsaufkommen erfolgen.
Darauf aufbauend kann die im Antrag beschriebene Zunahme des Verkehrsaufkommens überprüft werden.

 

Bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 110 Fahrzeugen pro Stunde ist die gemeinsame Führung des Radfahrers im Mischverkehr gemäß den Empfehlungen für Radverkehrs­anlagen (ERA) bei Tempo 30 km/h und außerorts 60 km/h eine sichere und geeignete Führungsform. Es handelt sich gemäß ERA um den Belastungsbereich 1 (siehe Bild 7 und Tabelle 8 ERA).

 

Anlage 1: ERA Bild 7 (Quelle: ERA 2010)

 

Anlage 2: ERA Tabelle 8 (Quelle: ERA 2010)

 

Damit ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit kein Bau eines Radweges erforderlich.

 

Der Bau eines Gehweges kann perspektivisch eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Attraktivität der Wegeverbindung zu erhöhen. Jedoch ist wie bereits vom OBR beschrieben wurde der Erhalt von Bäumen und Hecken zwingend erforderlich. Damit müsste der Weg auf nicht öffentlichen Flächen trassiert werden. Der Grunderwerb von Privaten stellt immer ein hohes Projektrisiko dar, verursacht hohe Kosten und erfordert sehr hohe Zeitbedarfe.

 

Mangelnde finanzielle und personelle Ressourcen stehen einer kurzfristigen Aufnahme der Maßnahme im Haushaltsplan 2022/23 entgegen. Ein Beginn der Planung kann daher realistisch betrachtet nur mittel- bis langfristig (>5 Jahre) erfolgen.


 

Es wäre sinnvoll, vorher zu prüfen, ob möglicherweise einvernehmlich mit der Nachbar­gemeinde ein Abpollern der Straße für den Kfz-Durchgangsverkehr umsetzbar wäre,
um auf eine sehr aufwendige und kostenintensive Baumaßnahme verzichten zu können.
 

Ein solcher Prüfauftrag ist ebenfalls kurzfristig nicht leistbar, kann aber mittelfristig in Aussicht gestellt werden. 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit dem Antrag mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

X 

werden nachfolgend angegeben:


Planungs- und Baukosten würden bei einer Entscheidung für einen Gehweg
auf Rostocker Stadtgebiet (Länge ca. 450 m) >250 TEUR (ohne Kosten für Grunderwerb) betragen (auf Zeit - und Kostenrisiken wurde bereits hingewiesen).

 

 

 

 

 

 

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Holger Matthäus

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.05.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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06.05.2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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11.05.2021 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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