Informationsvorlage - 2021/IV/2115

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Mitglied des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV) und hat die Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung auf diesen übertragen. Dazu gehört neben der kontinuierlichen Gewährleistung der Ver- und Entsorgungssicherheit auch die Erarbeitung von strategischen Konzepten zur nachhaltigen Entwicklung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur. Weiteres Mitglied im WWAV ist der Zweckverband Wasser Abwasser Rostock-Land mit 28 Mitgliedsgemeinden.

Nach dem Wechsel zum kommunalen Nordwasser-Modell zum 01.07.2018 haben WWAV und Nordwasser eine ganzheitliche strategische Betrachtung für die Wasserver- und Abwasserentsorgung durchgeführt und im Ergebnis ein langfristiges Ver- und Entsorgungskonzept (VEK) erarbeitet.

In einem sehr ausführlichen Grundlagenteil werden die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung beschrieben und die Verbandsstrukturen dargestellt. Für jede amtsfreie Kommune und für jedes Amt folgen eine Gebietsbeschreibung und eine Prognose zur Gebiets- und Einwohnerentwicklung.

Der Strategieteil beinhaltet Festlegungen zu einer Vielzahl von Themenfeldern, u.a. zur Asset- und Klimaanpassungsstrategie, Mischwasserentflechtung, Grundwasserschutz, Indirekteinleiterüberwachung oder zur alternativen Wasserversorgung. Im Ergebnis von Variantenuntersuchungen bestätigt sich diesbezüglich die Aufbereitung von Oberflächenwasser der Warnow als nachhaltige und wirtschaftlichste Variante für die Trinkwasserversorgung.

Im Konzeptteil Trinkwasser erfolgt für die Versorgungsgebiete des Oberflächenwasserwerkes Rostock sowie der 10 Grundwasserwerke des Verbandes eine ausführliche Beschreibung des Versorgungsgebietes, die Wasserbedarfsprognose sowie eine detaillierte Anlagenbeschreibung mit Zustandsbewertung.

 

Der Konzeptteil Abwasser beinhaltet für die Einzugsgebiete der Kläranlage Rostock sowie der 14 weiteren Kläranlagen des Verbandes eine ausführliche Beschreibung des Einzugsgebietes sowie ebenfalls eine detaillierte Anlagenbeschreibung mit Zustandsbewertung.

Für alle wasserwirtschaftlichen Anlagen erfolgt im VEK eine detaillierte Anlagenbeschreibung mit Zustandsbewertung, die Festlegung von Entwicklungszielen, die Ableitung von Investitionsmaßnahmen sowie eine Ermittlung der notwendigen Investitionskosten.

Das VEK wurde bisher wie folgt kommuniziert:

-          29.07.2020  zuständige Wasserbehörden

-          04.08.2020 Vorstände WWAV und Zweckverband

-          07.08.2020 Gesellschafter der Nordwasser GmbH

-          10.09.2020 Schnittstellen-Ämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

-          10.09.2020 Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH

-          14.09.2020 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser Abwasser
  Rostock-Land

-          19.11.2020 Verbandsversammlung des WWAV.

Alle eingegangenen Hinweise, insbesondere der Wasserbehörden, wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

Finanzierung der Investitionen durch den WWAV

Zusätzlich zu den Investitionen, die aus konkreten Maßnahmen des VEK resultieren, muss der WWAV die laufenden Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen für die wasserwirtschaftlichen Anlagen absichern. Wie in Anlage 1 ersichtlich, ergibt sich in der Summe von VEK-Investitionen und den darüber hinaus notwendigen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen ein durchschnittlicher jährlicher Bedarf von rund 39 Mio. EUR inklusive der Vergütung der Nordwasser GmbH, dem Refinanzierungsanteil durch Dritte sowie der Umsatzsteuer auf den Abwasseranteil.

Bis zum Betriebsübergang – und auch im Nordwasser-Konzept aus 2013 bis 2016 – wurden die jährlich notwendigen Investitionen auf 15 Mio. EUR beziffert. Ab 2017 erfolgte eine Anpassung in der Mittelfristplanung für die Jahre bis 2021 auf Werte zwischen 16,7 und 18,2 Mio. EUR. Unter diesen Annahmen erfolgte die Entscheidung für die Kapitalherabsetzung Ende 2017.

Um die „neue“ Zahl (39 Mio. EUR) mit den 15 Mio. EUR aus 2016 vergleichen zu können, ist folgende Betrachtung notwendig:

Mio. EUR

Beschreibung

Bezugszeitraum

15,0

Investitionskostenprognose

2016

2,0

Refinanzierung durch Dritte (2016 nicht enthalten)

2016

1,3

Invest-Vergütung (2016 nicht enthalten)

2016

2,3

Anteil Umsatzsteuer (2016 nicht enthalten)

2016

20,6

Summe Investitionsplan nach heutiger Kommunikation
analog VEK

2016

24,7

Summe Investitionsplan nach heutiger Kommunikation
analog VEK inkl. 20 % Baukostensteigerung

2020

Nach der o.g. Berechnung würden dem heutigen Investitionsvolumen in Höhe von
39 Mio. EUR demnach nicht die 15 Mio. EUR gegenüberstehen, sondern die gezeigten 24,7 Mio. EUR.

Das Nordwasser-Konzept aus 2013 sieht vor, dass die Investitionen durch den WWAV vollständig fremdfinanziert werden, bei Einhaltung einer aufsichtsrechtlich geforderten Eigenkapitalquote von mindestens 30 %. Diese Berechnung basierte auf den damaligen Investitionskosten. Nunmehr sind deutlich höhere Investitionen notwendig, um die Ver- und Entsorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten. Dafür gibt es hauptsächlich folgende Gründe:

  1. Steigerung der Straßenbauaktivitäten / städtebauliche Entwicklung (HRO, RGS, KOE)

Seit 2018 investiert die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verstärkt in den Straßenbau, teils auch durch Förderprogramme für Sanierungsgebiete veranlasst. Der WWAV beteiligt sich an allen Vorhaben, sofern wasserwirtschaftliche Anlagen betroffen sind. Dadurch werden einzelne Investitionsmaßnahmen teilweise vorgezogen und aus der Gesamtbetrachtung des VEK herausgelöst.

  1. Sanierung Werke (Wasserwerke / Kläranlagen)

Werke bzw. Anlagenteile erreichen in den nächsten Jahren erwartungsgemäß ihre technischen Nutzungsdauern. Im letzten Konzept der EURAWASSER war eine notwendige Steigerung der Sanierungskosten für die großen Anlagen abgebildet und somit bekannt. Es existierten jedoch noch keine konkreten Umsetzungskonzepte für die Zeit nach 2018. Dies erfolgt mit dem jetzigen VEK.

  1. Krisenmanagement

Bis zum 30.06.2018 befand sich das Krisenmanagement für die Betreibung der Anlagen im vollen Umfang in der Verantwortung der EURAWASSER. Nach dem Betriebsübergang erfolgte durch Nordwasser und den Verband eine Überprüfung der Krisenfestigkeit der wasserwirtschaftlichen Anlagen. Defizite wurden aufgenommen und im VEK abgebildet. Erhöhte Investitionsaufwendungen entstehen z.B. durch die Schaffung von Verbundsystemen, die Verstärkung der Notstromversorgung und die Erhöhung der Störreserve im Trinkwasserbereich. In 2016 lagen dafür nur teilweise Umsetzungskonzepte vor.

  1. Klimafolgenanpassung

Auf der Basis des Integrierten Entwässerungskonzeptes (INTEK, 2015) hat die Hanse- und Universitätsstadt mit Unterstützung des WWAV im Jahr 2017 den Integrierten Entwässerungsleitplan IELP erarbeitet. Im Ergebnis daraus hat fast jede Investitionsmaßnahme beim Verband einen Klimaaspekt. Für die Entflechtung des Mischwassernetzes oder auch Dimensionserweiterungen von Niederschlagswasserkanälen werden zukünftig deutlich höhere Aufwendungen notwendig, als noch bis 2016 erwartet.

  1. Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen

Ebenso ist es zwingend erforderlich, den wasserwirtschaftlichen Anlagenbestand des WWAV an verschärfte rechtliche Rahmenbedingungen und technische Regelwerke anzupassen. In diesem Zusammenhang sind beispielhaft die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Trinkwasser- und die Oberflächengewässerverordnung oder das Arbeitsblatt A102 der DWA zu erwähnen.

  1. Übernahme von wasserwirtschaftlichen Anlagen von Rostock Port und der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH (RFH)

Zum 01.07.2018 übernahm der WWAV die Trink- und Schmutzwasseranlagen im Rostocker Überseehafen, zum 01.01.2020 die Trinkwasseranlagen des RFH. Beide Übernahmen verursachen zukünftig Investitionsaufwendungen.

  1. Baupreissteigerungen

Nicht zuletzt waren in der Zeit von 2016 bis zum VEK 2020 unerwartet hohe Baupreissteigerungen in Deutschland zu verzeichnen, z. B. beim Neubau in konventioneller Art von 2016 bis 2020 um 20 %.

Erhalt der Leistungsfähigkeit der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur

Zur Umsetzung der notwendigen zukünftigen Investitionen in die Infrastruktur der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung ist es notwendig, einen Teil der Jahresgewinne des WWAV zur Eigenfinanzierung der Investitionen zu thesaurieren. Dabei ist für das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt als Rechtsaufsichtsbehörde des WWAV die Einhaltung einer Eigenkapitalquote von 30 % zwingende Voraussetzung für die Genehmigung der Aufnahme von Investitionskrediten.

Laut 10-Jahres-Planung des WWAV könnte ab 2021 jährlich eine feste Gewinnausschüttung in Höhe von 6 % auf das von den Mitgliedern eingelegte Kapital einschließlich Rücklagen erfolgen. Damit könnten ca. 50 % des Jahresgewinnes zur Eigenfinanzierung der Investitionen genutzt werden bei gleichzeitiger Einhaltung der Eigenkapitalquote von mindestens 30 %.

Parallel zu einer Begrenzung der Gewinnausschüttung an die Kommunen ist es notwendig, die Gebührenzahler mittelfristig an der Finanzierung des Investitionsprogrammes stärker zu beteiligen.

Aufgrund des direkten Zusammenhanges zwischen einer Zustimmung zum VEK und notwendigen Entscheidungen zur Finanzierung der Gesamtinvestitionen haben die Rostocker Vertreter in der Verbandsversammlung des WWAV entschieden, dass das Gesamtpaket zum VEK in der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock behandelt werden muss. Danach kann das VEK in den Zweckverbandsgremien und in der Verbandsversammlung des WWAV als Grundlage für die weitere strategische Entwicklung der wasserwirtschaftlichen Anlagen beschlossen werden.

Finanzielle Auswirkungen auf die Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock reduziert sich die Ausschüttung in der Summe von WWAV und RVV, z. B. für 2021 von 8,3 Mio. EUR auf 4,8 Mio. EUR (netto).

 

In Anlage 1 zur Informationsvorlage sind die Inhalte des VEK zusammengefasst, Anlage 2 enthält das vollständige VEK. Die Anlagen zum VEK werden nicht dargestellt, da es sich um kritische Infrastruktur handelt. Die Bereitstellung des VEK erfolgt aufgrund des erheblichen Umfangs lediglich in digitaler Form. Das VEK und die Anlagen zum VEK können aber bei Bedarf im Bereich Zentrale Steuerung, SG Beteiligungen eingesehen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 15

 

Produkt: 62601 Bezeichnung: Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2021

47600000 Finanz-erträge aus Sondervermögen

-3.600.000

 

 

 

2021

676000 Finanz-einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

-3.600.000

 

2022

47600000 Finanz-erträge aus Sondervermögen

-2.500.000

 

 

 

2022

676000 Finanz-einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

-2.500.000

 

2023

47600000 Finanz-erträge aus Sondervermögen

-2.900.000

 

 

 

2023

676000 Finanz-einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

-2.900.000

 

2024

47600000 Finanz-erträge aus Sondervermögen

-3.600.000

 

 

 

2024

676000 Finanz-einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

-3.600.000

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.04.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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08.04.2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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15.04.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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21.04.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben