Beschlussvorlage - 2021/BV/2042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet, begrenzt

 im Nordosten:  durch den Entwässerungsgraben 13/1,

 im Südosten:  durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

 im Südwesten: durch die Bebauung an der Drostenstraße und

 im Nordwesten:  durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke                                             185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer 17                                                                       Drostenstraße (Flurstücke 199/1 und 199/2),
 

        soll der Satzungsbeschluss (Nr. 2018/BV/3910)  des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70

      Wohngebiet „Eulenflucht“ aufgehoben und die erneute öffentliche Auslegung
      beschlossen werden.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“,   bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m.
    § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.


Wesentliches Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Neuordnung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung zu einem Wohngebiet, das gleichzeitig zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs beiträgt und den Zielen des Bündnisses für Wohnen der HRO.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB


bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2018/BV/3910 der Bürgerschaft vom 17.10.2018

 

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Sachverhalt:

 

Die Satzung über den Bebauungsplan wurde 2018 durch die Bürgerschaft beschlossen (2018/BV/3910). Eine Inkraftsetzung erfolgte nicht.

 

Auf Grund erforderlicher inhaltlich rechtlicher Korrekturen wird die Satzung aufgehoben. Die planerischen Korrekturen bestanden hauptsächlich in der Verringerung der möglichen bebaubaren Fläche (Reduzierung GRZ) und entsprechen damit den Ergebnissen des verkehrlichen Gutachtens und des Lärmgutachtens. In beiden wurden jeweils 110 WE zu Grunde gelegt, der B-Plan hätte mind. 160 WE ermöglicht. Der überarbeitete Entwurf des B-Plans wird erneut öffentlich ausgelegt.

 

Der Hauptteil des Planbereiches gehörte zur ehemaligen Gärtnerei Aderhold, deren Nutzung vor Jahren aufgegeben wurde. Die baulichen Reste der Gärtnerei auf dieser Fläche sind bereits durch den Vorhabenträger / Eigentümer (WG Warnow) beräumt worden.

 

Eine Wiedernutzbarmachung der Flächen für Zwecke des Wohnungsbaus ist zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs in der Hansestadt Rostock geboten und entspricht der Umsetzung der Ziele des Bündnisses für Wohnen in Rostock.

 

Städtebaulich drängt sich die Fortführung der umgebenden Bebauungsart, die für den Stadtteil Gehlsdorf typische und prägende Villenbebauung in lockerer Bauweise, im Geltungsbereich auf. Daraus ergeben sich die Festsetzungen zur Bauweise und zum Maß der baulichen Nutzung.

 

Da die Planung der Wiedernutzbarmachung bzw. Nachverdichtung von Flächen dem Sinne der Innenentwicklung dient, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

 

Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans waren keine Eingriffe zu erwarten bzw. gelten sie gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Auch wenn die Eingriffsregelung nicht zum Tragen kommt, haben die natur- und artenschutzrechtlichen Aspekte angemessen Berücksichtigung gefunden. Insbesondere die Belange des gesetzlichen Artenschutzes wurden durch ein entsprechendes Gutachten ermittelt und durch Festsetzung im Bebauungsplan berücksichtigt. Ebenso wurden die Belange des Immissionsschutzes, der Hydrologie und der Verkehrserschließung durch entsprechende Gutachten untersucht und berücksichtigt.

 

Belange des Bodenschutzes machten die Eingrenzung des Geltungsbereiches in den Maßen erforderlich, wie er nun im Entwurf dargestellt ist.

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock weist die betroffenen Grundstücke überwiegend als Wohnbaufläche (W.15.1) aus. Geringe Teile der von der Planung erfassten Fläche werden als Bestandteil der naturnahen Grünfläche 15.6 dargestellt.

 

Der Flächennutzungsplan wurde im Wege der Berichtigung geringfügig angepasst
(§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB) bzw. bei der Neuaufstellung entsprechend gefasst.

 

Die Flächengröße des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt insgesamt 2,6 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Planung einschließlich aller erforderlichen Zuarbeiten (Gutachten usw.) trägt der Investor.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2021 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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06.04.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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07.04.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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15.04.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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21.04.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen