Informationsvorlage - 2021/IV/2004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie der Eigenbetriebe für das Jahr 2021 einschließlich der Stellenpläne werden der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben.

 

Ist eine Gemeinde unmittelbar oder mittelbar mit maßgeblichem Einfluss an einem Unternehmen oder einer Einrichtung in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt, so hat sie gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dafür Sorge zu tragen, dass in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanz-planung zu Grunde gelegt und der Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht werden.

 

Da auf Grund des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 gemäß § 6 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) Anlagen nach § 1, die nach der Verabschiedung eines Haushaltsplanes nach Absatz 1 erstellt worden sind, erst mit dem folgenden Haushaltsplan beigefügt werden müssen, werden hier-mit die bereits in den zuständigen Gremien beschlossenen Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie der Eigenbetriebe für das Jahr 2021 der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben.

 

Darüber hinaus werden die Stellenpläne beigefügt.

 

Die in den Wirtschaftsplänen gezeigten Zuschüsse und Gewinnabführungen der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie der Eigenbetriebe weisen mit Ausnahme der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH Deckungsgleichheit zur Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf.

Auf Grund der sehr positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der WIRO sind in den Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung, welcher durch die Bürgerschaft am 02.12.2020 beschlossen wurde, die aktuellen Erkenntnisse zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens eingeflossen, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2021 durch die WIRO noch nicht vorlagen.

Folglich zeigt der Wirtschaftsplan eine Gewinnabführung für die Jahre 2021 ff. in Höhe von

14.000 TEUR brutto (11.780 TEUR netto) sowie die städtische Haushaltssatzung eine Gewinnabführung in Höhe von 15.800 TEUR brutto (13.295 TEUR netto). Die Geschäftsführung hat der erhöhten Gewinnausschüttung vorbehaltlich der Gremienbefassung bereits zugestimmt, ein Beschluss der Gremien Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung ist mit dem vorgelegten Jahresabschluss 2020 angedacht.

 

Der Wirtschaftsplan für die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH wurde unter Einhaltung eines max. Zuschussbedarfes seitens der Gesellschafter in Höhe von 1,8 Mio. EUR und einer Freigabe für lediglich betriebsnotwendiger Investitionen zugestimmt.

 

Die Bereitstellung der Anlagen erfolgt auf Grund des erheblichen Umfangs lediglich in digitaler Form und kann im Sachgebiet Beteiligungen eingesehen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.04.2021 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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21.04.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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19.05.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben